Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/10

Magistrat Steyr Wahl - 5380/80 Volksbegehren betreffend den Umbau des Atomkraftwerkes Zwentendorf in ein konventionelles kalorisches Kraftwerk sowie eine stärkere Absicherung des Atomsperrgesetzes (BGBI. Nr. 676 / 1978). Verlautbarung über das Eintragungsverfahren Auf Grund der im „ Amtsblatt zur Wiener Zeitung" vom 17. August 1980 veröffentlichten Entscheidung des Bundesministeriums für Inneres, mit der dem Antrag auf Einleitung eines Verfahrens für ein Volksbegeh- ren, das auf die Erlassung eines Bundesgesetzes betreffend den Umbau des Atomkraftwerkes Zwenten- dorf in ein konventione l les kalorisches Kraftwerk sowie eine stärkere Absicherung des Atomsperrgesetzes (BGBI. Nr. 676 / 1978) gerichtet ist, stattgegeben wurde, wird verlautbart: Die Stimmberechtigten können innerhalb der vom Bundesminister für Inneres gemäß § 5 Abs. 2 des Volksbegehrengesetzes 1973, BGBI. Nr. 344 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI. Nr. 116/ 1977, festgesetzten Eintragungsfrist, das ist vom Montag, dem 3. November 1980 bis (einschließlich) Montag, dem 10. November 1980 in den Entwurf des Gesetzes, dessen Erlassung begehrt wird, Einsicht nehmen und ihre Zustimmung zu dem beantragten Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Eintragung ihrer Unterschrift in die Eintragungsliste erklären . Eintragungsberechtigt sind alle Männer und Frauen , d.ie am Stichtag (10. Oktober 1980) das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1960 und ältere sowie die vom 1. Jänner bis 10. Oktober 1961 Geborenen), vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohnsitz haben . Stimmberechtigte, die bereits im Einleitungsverfahren eine Unterstützungserklärung unterfertigt haben, werden sich grundsätzlich nicht mehr in die Eintragungslisten eintragen können , da ihre Unterschrift im Sinne des § 4 Abs. 3 des Volksbegehrengesetzes 1973 bereits als gültige Eintragung gilt Die Eintragungslisten liegen an folgenden Adressen auf: 1. Eintragungslokal „Rathaus", Steyr, Stadtplatz 27, Hof rechts , für die Wahlsprengel: 010, 011 , 012, 013, 020, 021 , 022, 061, 062, 080, 081, 082, 095, 096, 100, 101, 120, 121 , 122 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Innere Stadt inkl. Pyrach , Sarning , Christkindl , Steyrdorf, Schlüsselhof , Ennsdorf ohne Ennsleite, Neuschönau und Fischhub 2. Eintragungslokal „Zentralaltersheim", Steyr, Eingang Gott- fried-Koller-Straße 1, für die Wahlsprengel: 040, 041, 042, 060, 063, 064, 065, 066, 067, 068, 069, 070, 071, 160,180 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Tabor, Stein, Gleink, Dornach , Hausleiten, Resthof, Haidersho- fen und die fliegende Eintragungsstelle Altersheim und Kran- kenhaus 3. Eintragungslokal „Mutterberatungsstelle Wehrgraben" (Was- servilla) , Steyr, Wehrgrabengasse 24, für die Wahlsprengel : 023, 024, 025, 026, 027, 028, 029, 140 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Wehrgraben , Eysnfeld , Gründbergsiedlung, Steinfeldstraße und Neustraße 4. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Ennsleite", Steyr, Josef Haf- ner-Straße 14, für die Wahlsprengel : 083, 084, 085, 086, 087, 088, 089, 090, 091, 092, 093, 094 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Ennsleite und Waldrandsiedlung 5. Eintragungslokal „Lehrlingsheim Münichholz", Steyr, Karl Punzer-Straße 60 a, für die Wahlsprengel : 200, 201, 202, 203, 204, 205,206,207,208,209,210,211,212,213 Dieses Eintragungslokal umfaßt den Bereich: Münichholz, Hinterberg, Hammer Dort ist auch der Entwurf des Gesetzes, der Gegenstand des Volksbegehrens ist, angeschlagen .. Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur an dem Eintragungsort ausüben, dem der Wahlsprengel zugewiesen ist, in dessen Stimmliste er eingetragen ist. Eintragungen können in den zuständigen Eintragungsorten während der Eintragungsfrist wochentags von 10 bis 13 Uhr und 16 bis 19 Uhr, Samstag und Sonntag von 9 bis 12 Uhr vorgenommen werden. Steyr, am 7. Oktober 1980 Der Bürgermeister: Franz Weiss 13 / 333

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2