Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/7

Eine Station des Kulturwanderweges war die Sensenschmiede im Heimathaus. Kustos Mühlbauer informierte die Gäste über das traditionsreiche Handwerk der Sensenschmiede. Die Resthof-Kinder nahmen vom Klel- tertraktor begeistert Besitz. Selbs1 der stellvertretende Ge- neraldirektor der Steyr-Daimler- Puch AG, Johan Julius Feichtinger (im Bild links). kletterte auf den Traktor, der Unter- richtsminis/er blieb lieber auffestem Boden. Fotos: Hartlauer Amtliche Nachrichten Veränderungen ,m Personalwesen· Vers~!zung in den dauernden Ruhe- stand, übernahmen in das definitive-prag- matische Dienstverhältnis, Beförderungen und Überstellungen im Personalstand der Stadtgemeinde Steyr zum 1. Juli 1980. VERSETZUNG IN DEN DAUERNDEN RUHESTAND: OAR Rudolf Golda m. W. vom 1. 8. 1980 sieyr ÜBERNAHME IN DAS DEFINITIVE- PRAGMATISCHE DIENSTVERHÄLT- NIS: Dr. Eduard Fellinger - Veterinärober- kommissär; Walter Kerbl - Oberamtsrat ; Dipl. -Ing. Friedhelm Pohl - Baurat; Dr. Rudolf Stadlhuber - prov. Physikatsrat; Johann Wieser - städt. Vorarbeiter. BEFÖRDERUNGEN: VK Ernst Fickert zum Verwaltungs- oberkommissär; VK Werner Martinak zum Verwaltungsoberkommissär; OS Jo- hann Hartlauer zum Kanzleirat ; VB Dipl. - Ing. Wolfgang Lutz in die VII. Dienstklas- se der Entl.-Gruppe A; VB Zäzilia Baum- gartner in die N. Dienstklasse der Entl.- Gruppe C; VB Elisabeth Geck in die IV. Dienstklasse der Entl. -Gruppe C. ÜBERSTELLUNGEN: VB Renate Etzelstorfer in die Entl.- Gruppe C; VB Franz Klausriegler in die Entl.-Gruppe C; VB Franz Freitag in die Entl.-Gruppe p 1; VB Erich Laukas in die Entl. -Gruppe p 1; VB Franz Leichtfried in die Entl. -Gruppe p 1. Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2-561/80 Stadt Steyr - Beba1;1ungsplan Nr. 41 „Waldrandsiedlung", Anderung Nr. 1 KUNDMÄCH·uNG Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr am 13. Mai 1980 beschlossene Änderungs- plan Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 41 ,,Waldrandsiedlung" wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBL Nr. 18/1972 in Verbindung mit§ 62 StS 1980 als Verordnung der Stadt kund- gemacht. Der Bebauungsplan „Waldrand- siedlung" Nr. 41/1 wurde mit Bescheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 17. Juni 1980, BauR-37915/2- 1980, ge- mäß § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsge- setz, LGBl. Nr. 18/1972, der Stadt zurück- gegeben, da er keiner aufsichtsbehörd- lichen Genehmigung bedarf. Der Plan liegt durch 2 Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist fol- genden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt nach Inkrafttreten wäh- rend der Amtsstunden beim Magistrat Steyr zur Einsichtnahme für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau 5-4520/79 Öffentliche Ausschreibung über die Generalunternehmerleistungen für den Neubau des Kindergartens Rest- hof. · Die Unterlagen können ab 18. Juli 1980 im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Generalunternehmeranbot Kindergarten Resthof' bis Montag, dem 18. August, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler 9/237

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