Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/6
Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Städt. Wirtschaftshof, Bau3-52 /80 Öffentliche Ausschreibung über die Durchführung des Asphaltie- rungsprogrammes 1980. Die Unterlagen können ab 26. Juni im Städt. Wirtschaftshof, Steyr, Schlüsselhof- gasse 65 , abgeholt werden. Die Anbote sind im verschlossenen und mit der Auf- schrift „Asphaltierungsprogramm 1980" versehenen Umschlag bis 8. Juli, 9 Uhr, im Städtischen Wirtschaftshof abzugeben. Die Anbotseröffnung findet am selben Tag um 9.30 Uhr im Städt. Wirtschaftshof statt. Der Abteilungsvorstand: OAR. Ing. Forstenlechner Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-6620/79 Flächenwidmungsplan - Änderung Nr. 3 Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr am 18. Oktober 1979 beschlossene und mit Bescheid der oö . Landesregierung vom 29. April 1980, Zahl BauR-37914/2-1980, ge- mäß § 21 Abs. 5 in Verbindung mit § 23 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, i. d. g. F. aufsichtsbehördlich genehmigte Abänderungsplan Nr. 3 - be- zogen auf den Bebauungsplan Nr. 39 „Stadlmayr-Gründe" - wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz, LGBJ. Nr. 18 / 1972, i. d. g. F. in Verbin- dung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. Nr. 11/ 1980, im Amtsblatt der Stadt Steyr als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundma- chungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, sowie beim Stadt- bauamt, Planungsreferat, zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss NEUE ÖFFNUNGSZEITEN IM STÄDTISCHEN FREIBAD. Aufgrund der Sommerzeit ist das städtische Freibad an der Haratzmüllerstraße von 9.30 bis 20 Uhr geöffnet. Vorher war das Freibad von 9 bis 19.30 Uhr offen . sieyr Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-2466/79 Verhängung der Bausperre Nr. 3 gemäߧ 58 der Oö. Bauordnung Kundmachung betreffend die Verhängung einer Bau- sperre gemäß § 58 Oö. Bauordnung. Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 12. Mai 1980 die nachstehende Verordnung betreffend die Verhängung einer Bausperre beschlossen. 1. Gemäß § 58 Abs. l Oö. Bauordnung, LGBI. Nr. 35/1976, i. d. g. F . wird für die im Plan des Stadtbauamtes vom 22 . Jän- ner 1980 bezeichnete Grundfläche 1936/1 , 1929, 1935/1 , 1933, 1931/2 und Bfl. .1623, je Kat. Gern. Steyr, EZ. 2434, eine zeitlich befristete Bausperre verhängt. In diesem Gebiet ist die Umwidmung von Grünland in Bauland sowie die im angeschlossenen Bebauungsplanentwurf Nr. 45 / 40, Zahl Bau2-7210/79, vom II. Dezember 1979 dargestellten Baumaßnah- men (Errichtung von rund 100 Wohnein- heiten) beabsichtigt. Die Bausperre hat die Wirkung, daß Bauplatzbewilligungen, Be- willigung für die Anderung von Bauplät- zen und bebauten Liegenschaften und Baubewilligungen nur ausnahmsweise mit Zustimmung des Gemeinderates, oder auf Widerruf erteilt werden dürfen, wenn an- zunehmen ist, daß die beantragte Bewilli- gung die Durchführung des künftigen Flä- chenwidmungsplanes bzw. Bebauungs- planes nicht erschwert oder verhindert. Die Bausperre tritt entsprechend dem An- laß, aus dem sie verhängt wurde, mit dem Rechtswirksamwerden des neuen Flächen- widm~ngs- oder Bebauungsplanes bzw. der Anderung des Flächenwidmungs- oder Bebauungsplanes, spätestens jedoch nach zwei Jahren außer Kraft, wenn sie nicht verlängert wird. 2. Die Kundmachung erfolgt gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr, LGBl. Nr. 47/165 , in der Fassung der Novelle LGBJ. 41/1969 und LGBI. Nr. 45/1970 im Amts- blatt. Die Planunterlagen liegen vom Tag der Kundmachung an im Baurechtsa:mt des Magistrates Steyr durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss DIE PENSIONSVERSICHERUNGS- ANSTALT DER ARBEITER zahlt im Monat Juli ihre Pensionen am Donners- tag, 3. , und Freitag, 4. Juli, aus; die Pen- sionsversicherungsanstalt der Angestellten am Dienstag, 1. Juli. Sprechtag des Volksanwaltes Robert Weisz in Steyr · Volksanwalt Robert Weisz hält am Donnerstag, dem 10. Juli 1980, ab 14 Uhr im Rathaus Steyr einen öffentlichen Sprechtag ab, in dessen Rahmen es mög- lich ist, vor allem Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Bundesverwal- tung zur Sprache zu bringen. Voranmeldungen zum Sprechtag wer- den im Rathaus , 1. Stock, Zimmer 201 (Büro des Bürgermeisters) entgegenge- nommen. Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ges-3626/80 Ausschreibung einer Studienbeihilfe Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträgnissen der von ihr verwalteten Dr.-Wilhelm-Groß-Stiftung für das Stu- dienjahr 1980/8 1 eine Studienbeihilfe in Höhe von S 9000.-. Diese wird in erster Linie bedürftigen und würdigen Hoch- schülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an der Philosophischen Fakultät einer inländi- schen Universität widmen und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürftigen Hochsch illern oder Hochschülerinnen, sofern sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuer- kannt werden. Studierende, die sich um diese Studien- beihilfe bewerben wollen, haben die ent- sprechend belegten Gesuche bis spätestens 15. Oktober 1980 unter der Kennbezeich- nung „S tudienbeihilfe Dr.-Wilhelm-Groß- Stiftung" beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Inskription ist durch Vorla- ge einer Bestätigung und der gute Studie- nerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation „gut" lautenden Kollo- quien- oder Übungszeugnissen über we- nigstens fünfstündige Vorlesungen nach- zuweisen. Sämtliche dem Gesuch ange- schlossene Belege bleiben bei der Akte und sind sohin in beglaubigter Abschrift oder Fotokopie beizubringen. Die Verlei- hung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung der Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Franz Weiss 33/217
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