Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/5
Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Pol-4634/ 53 Freibaden im Steyr-Fluß beim Kugelfang- wehr Öffentliche Warnung Der Magistrat Steyr sieht sich veranlaßt, die Bevölkerung erneut auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die das Freiba- den im Steyr-Fluß beim sogenannten „Kugelfangwehr" im Stadtteil Eysnfeld mit sich bringt. Diese Wehranlage verur- sacht im Flußlauf erhebliche Sogwir- kungen , wodurch Lebensgefahr für die dort Badenden entsteht. Die Bevölkerung wird daher aufgefordert, das Baden in der Nähe des Kugelfangwehres zu unterlas- sen. Sollte diese Aufforderung keine Beach- tung finden, wäre der Magistrat Steyr genötigt, im Bereich dieser Wehranlage ein allgemeines Badeverbot zu erlassen. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Abt. V Verwa ltung des Zentralaltersheimes Ausschreibung über die Lebensmittellieferungen (Brot, Fleisch, Mehl , Zucker und Teigwaren) für das zweite Halbjahr 1980. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot 4.000 kg Weißbrot 3.200 kg Semmeln 9.200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5.000 kg Mehl 4.900 kg Zucker 4.000 kg Teigwaren 1.800 kg Offerte sind bis 10. Juni 1980 in der Verwa ltung des Zentralaltersheimes einzu- bringen. Der Verwalter: OAR. Kolb Magistratsabteilung V Städt. Kindergärten und Horte Anmeldung für städtische Kindergärten und Horte Das Betriebsjahr 1979/80 der städti- schen Kindergärten und Horte endet mit Fr_eitag, 25. Juli 1980. Die Kindertages- heimstätte am Plenklberg, Punzerstraße 1, bleibt jedoch während der Sommerferien für jene Kinder uneingeschränkt in Be- trieb, die einer Betreuung in der Tages- heimstätte unbedingt bedürfen. Die Anmeldungen (Einschreibungen) der Kinder zum Besuch der städtischen Kindergärten und Horte im Betriebsjahr 1980/ 81 finden in allen städtischen Kin- dergärten und Horten von 26/170 Dienstag, 27. Mai , bis einschließlich Freitag, 30. Mai, in der Zeit von 13.30 bis 16 Uhr statt. Verspätete Anmeldungen können nur dann berücksichtigt werden, wenn das Fassungsvermögen des betreffenden Kin- dergartens oder Hortes nicht schon er- schöpft ist. Zur Entgegennahme einer An- meldung kommt jener Kindergarten oder Hort in Betracht, welcher der Wohnung des anzumeldenden Kindes am nächsten liegt. Der Kindergarten- und Hortbetrieb des Jahres 1980/81 wird am Montag, 1. Sep- tember 1980, eröffnet, und zwar in folgen- den städtischen Kindergärten: a) Innere Stadt Ennsleite Wehrgraben Taschlried Plenl<lberg Münichholz G leink Resthof Hauptschule Prome- nade , Redtenbacher- gasse 2 Marxstraße 15 Wokralstraße 5 Arbeiterstraße 41 Wehrgrabengasse 83 a Blümelhuberstraße 21 Punzerstraße 1 Derflingerstraße 15 Leharstraße 1 Puschmannstraße 10 Gleinker Hauptstraße 12 Siemensstraße 31 b) in den städtischen Kinderhorten: Ennsleite Wokralstraße 5 Münichholz Puschmannstraße 10 Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-657 /79 Bebauungsplan Nr. 41 „Ennsleite Ost" Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr in seiner Sitzung vom 18. Oktober 1979 beschlossene Bebauungsplan Nr. 41 „Enns leite__ Ost" wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 00. Raumordnungsgesetz, LGBl. 18/1972 i. d. g. F., in Verbindung mit§ 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. 11/ 1980, als Verordnung der Stadt kund- gemacht . Der Plan wurde mit Erlaß der oö. Landesregierung vom 1. April 1980, Zl. 37913 / 2-1980, gemäß § 21 Abs. 5 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBl. 18/1972 i. d. g. F. , der Stadt zurückgegeben, da er keiner aufsichtsbehördlichen Genehmi- gungspflicht unterlag. Der Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundma- chungsfrist fo lgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, sowie beim Stadt- bauamt, Planungsreferat, zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau2-656/79 Flächenwidmungsplan - Änderung Nr. Kundmachung Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr am 18. Oktober 1979 beschlossene und mit Bescheid der oö. Landesregierung vom 1. April 1980, BauR-37911/3 - 1980, gem~ß § 21 Abs. 5 in Verbindung mit§ 23 00. Raumordnungsgesetz, LGBI. 18/ 1972, i. d. g. F. , aufsichtsbehördlich genehmigte Ab- änderungsplan Nr. 1 zum Flächenwid- mungsplan wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBI. 18/1972 i. d. g. F. in Verbindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr 1980, LGBI. 11 /1980 als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffent- lichen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundma- chungsfrist folgenden Tage rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, sowie beim Stadt- bauamt, Planungsreferat, zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Abteilung I, Schul-2407180 Anbotaussch rei bung über die Lieferung von Schulartikeln als Freilernmittel für bedürftige Schulkinder der Steyrer Pflichtschulen. Die Anbotaus- schreibung umfaßt: 1. Schulhefte und Blöcke 2. Schreibmaterial 3. Zeichenmaterial 4. Diverses Papiermaterial 5. Diverse kleine Schulutensilien. Die Anbotunterlagen können ab 18. Juni 1980 beim Schulamt des Magistrates Steyr, Zimmer 223, während der Amts- stunden abgeholt werden. Die Anbote sind bis spätestens 2. Juli 1980, 9 Uhr, bei der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Zimmer 72, verschlossen und entspre- chend gekennzeichnet, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am selben Tag um 10 Uhr beim Schulamt statt. GWG vermietet Arztpraxen Die GWG der Stadt Steyr gibt bekannt, daß im Wohngebiet Resthof im Objekt W. v. Siemensstraße 3 - 5 zwei leerstehende Arztpraxen zu vermieten sind. Interessenten werden gebeten, in der Liegenschaftsverwaltung der Stadtgemein- de Steyr, Rathaus, 1. Stock rückwärts, Zimmer 205, vorzusprechen. steyr
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