Amtsblatt der Stadt Steyr 1980/3

Kabelfernsehen für alle BewO~ -~~er der Stadt Steyr Da die Aktivitäten der Kabelfernsehge- sellschaft LiWeSt in Steyr in den vergan- genen Wochen im Mittelpunkt zahlreicher Diskussionen standen, hat die Redaktion des Amtsblattes das LiWeSt-Management um eine Darstellung des Projektes gebe- ten, die wir im folgenden wörtlich wieder- geben: ,,Mit der Gründung von LiWeSt, de- ren Gesellschafter auch die Städte Linz, Wels und Steyr sind, wurde der Grund- stein gelegt, daß sämtliche Bewohner der drei genannten Städte - gleich immer wo' sie innerhalb des Stadtgebietes leben - mit mehr PS-Programmen in besserer Qualität versorgt werden. Die LiWeSt ist auf Grund des Auftrages der Gesell- schafter verpflichtet, alle Bewohner der drei Städte zu gleichen Bedingungen mit . FS- und Rundfunkprogrammen zu ver- sorgen. Dies bedeutet für Steyr, daß z. B. der Siedler von ,Klein aber Mein', der Bewohner von .Münichholz oder der des Stadtkernes unter den gleichen finanziel- fen Voraussetzungen sein Recht auf Ka- belfernsehen wahrnehmen kann. Am 1. März 1979 nahm die· LiWeSt ihren Betrieb auf. Zunächst galt es, die Versorgungsnetze und Empfangsstellen zu planen und zu berechnen. Der Stadt- kern und die nur schwer zu versorgen- den oder extrem liegenden Teile der Stadt Steyr fanden dabei ihre besondere Berücksichtigung. In nicht länger als vier Monaten konnten diese Arbeiten abge- schlossen und Ausschreibungen vorge- nommen werden. Die Aufträge konnten vorwiegend an ortsansässige Bau- und Elektrofumen erteilt werden. Im Herbst 1979 wurden die Grabungs- und Kabel- verlegungsarbeiten in Angriff genom- men. Nach Vorliegen postbehördlicher Bewilligungen und Genehmigungen setzten im Herbst 1979 die Errichtungs- arbeiten in vollem Umfang ein, die vor 10 / 82 allem in den Stadtteilen Neuschönau, Klein aber Mein, Münichholz und im Stadtkern liegen. LiWeSt hat nunmehr in Steyr über 17 km Kabelnetz verlegt, nicht wie behaup- tet, lediglich 1,7 km. Sie schaffte damit die Voraussetzung, in der Ausbauphase 1980 6000 Anschlüsse zu ermöglichen. Damit ist die Behauptung, daß der Aus- bau des Netzes der LiWeSt nur sehr ,zögernd und schleppend' in Steyr vor sich gehe - widerlegt. PROGRAMMANGEBOT: Die Technik von LiWeSt ermöglicht u. a. den Empfang von 18 FS- und 16 UKW-Programmen und ist auch für Lo- kal- und Satellitenprogramme gerüstet. Dies alles wird durch das technische ,Know-how' der Weltfirma Siemens er- möglicht. Die Zubringung der Program- me des Auslandes erfolgt über die Richt- funkstrecke der Post, so daß eine gleich- bleibend gute und störungsfreie Emp- fangsqualität und eine ständige Pro- grammerweiterung gesichert sind. Im Jahr 1980 liefert LiWeSt 5 PS-Program- me (ORF I, ORF II, ARD, ZDF und Bayerisches Fernsehen) sowie 6 UKW- Programme dem TN bis zur Steckdose. TARIFE: Es wurde fälschlich behauptet, daß die Anschlußgebühren der LiWeSt noch nicht bekanntgegeben sind, aber bei rund S 5900.- liegen dürften. Tatsache ist, daß LiWeSt am 10. Dezember 1979 allen Zeitungen und dem ORF ihre Tarife bekanntgab. Einvernehmlich mit den Städten Linz, Wels und Steyr wurden folgende Tarife festgelegt: Die einmalige Grundgebühr für den Einzelanschluß beträgt S 4900.- inkl. 8 Prozent MWSt. und ermäßigt sich um 20 Prozent, wenn sich in größeren Wohnob- jekten mindestens 70 Prozent der Haus- halte anschließen. Die Monatsgebühr beträgt inkl. 8 Prozent MWSt. einheitlich bis 30. Juni 1981 S 80.-, bis 30. Juni 1982 S 95 .-, ab 1. Juli 1982 S 120.-. Mit den Monatsgebühren bestreitet LiWeSt neben den Aufwendungen für die Wartung bis zur Steckdose vor allem auch die Aufwendungen für Gebühren, den Betrieb und der Versicherung der Anlagen. Darüber hinaus bietet LiWeSt dem Teilnehmer Gewähr dafür, daß die Anlagen ständig auf dem neuesten Stand der Technik bleiben und dies ohne fi- nanzielle Belastung für den Teilnehmer. Da die Kosten für die Haus- bzw. Wohnungsinstallation nach · den Woh- nungsgegebenheiten und Wünschen der Teilnehmer stark variieren,. sind diese in den Tarifen nicht erfaßt. LiWeSt sorgt aber auch hier für wirtschaftlichste Durchführung. Der Ordnung halber sei festgestellt, daß nicht das Grundkapital der LiWeSt zu erhöhen war, sondern der Gemeinde- rat der Stadt Steyr lediglich seiner Ver- pflichtung als Gesellschafter hinsichtlich der Einzahlung der Stammeinlage nach- kam. Tatsache ist, daß die drei Städte die Tarifgestaltung auf Grund der Gesell- schaftsverträge wesentlich beeinflussen. Der Einfluß der Teilnehmer auf die Tarife ergibt sich daraus, daß durch eine größere Anschlußdichte eine Verringe- rung der Höhe der Anschlußgebühr ein- treten kann. LiWeSt wird ihren Auftrag, den sie von den drei Städten erhalten hat, in jeder Hinsicht und auch zeitgerecht er- füllen, dabei wird sie sich durch keinerlei Polemik beirren lassen. Der Ausbau des Anlagennetzes wird somit, wie zeitlich geplant, vorangetrieben." sieyr

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