Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/11
Amtliche Nachrichten Grundimpfung gegen Kinderlähmung In der Woche vom 12. 11. bis 16. 11. 1979 wird im Gesundheitsamt des Ma- gistrates Steyr, Redtenbachergasse 3, täglich in der Zeit von 8 bis 12 Uhr die erste Teilimpfung gegen Kinder- lähmung durchgeführt. Insbesondere kommt für die Impfung der seit der letzten Impfung neu hinzugekommene Geburtsjahrgang 1878/79 in Betracht. Die Impfung wird an Kinder ab Vollen- dung des 3. Lebensmonats verabreicht. Die 2. Teilimpfung wird in der Zeit vom 14. 1. bis 18. 1. 1980 abgegeben. Die 3. Teifimpfung wird noch gesondert im Amtsblatt bekanntgegeben und findet voraussichtlich Ende 1980 statt. Dritte Teilimpfung der im Vorjahr begonnenen Schluckimpfung: Impflinge, die im Rahmen der Grundimpfung 1978/79 die l. und 2. Teilimpfung erhal- ten haben, bekommen die 3. Teilimp- fung gleichfalls in der Woche vom 12. 11. bis 16. 11. 1979 in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Diese 3. Teilimpfung ist zur Vervollständigung des Impfschutzes unbedingt notwendig. Schluckimpfung in den Schulen Schüler, die in eine Grundschule ein- treten, erhalten zwei Teilimpfungen in der Schule; die 1. Teilimpfung in der Zeit vom 19. 11. bis 23.11.1979 und die 2. in der Zeit vom 21. 1. bis 25. 1. 1980. Schüler der 4. Klassen der Haupt- schulen oder einer allgemeinbildenden höheren Schule (8. Schulstufe) erhalten eine einmalige Auffrischungsimpfung in der Woche vom 19. 11. bis 23. 11. 1979 ebenfalls in der Schule. Auffrischungsimpfung für Erwachsene Erwachsenen, bei welchen die letzte Schluckimpfung zehn Jahre und länger zurückliegt, wird eine einmalige Auffri- schungsimpfung gegen Entrichtung einer Gebühr von S 10.- empfohlen. Gemeinn. Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr, GesmbH, Steyr-Rathaus, Liegenschaftsverwaltung ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über Lieferung von Heizöl „leicht" für das Jahr 1980 an die Bedarfsstellen der GWG der Stadt Steyr. Die Anbotunterlagen können ab 4. 12. 1979 in der Liegenschaftsverwal- tung der Stadtgemeinde Steyr, Rathaus, II. Stock, Zimmer 226, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und verse- hen mit der Aufschrift „Heizöllieferung für die GWG der Stadt Steyr im Jahre 1980" bis spätestens 14. Dezember 1979, 9 Uhr, in der Einlaufstelle des Magi- strates Steyr, Rathaus, II. Stock, Zim- mer 76, abzugeben . Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 10 Uhr in der Liegenschaftsverwaltung, Rathaus, II. Stock, Zimmer 226, statt. Der GWG der Stadt Steyr erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung ge- genüber den Anbotstellern. Der Abteilungsvorstand: AR Brechtelsbauer Magistrat Steyr, Abt. VI, Liegenschaftsverwaltung, GH.J2-1100 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Lieferung von festen und flüssigen Brennstoffen für die Heizstellen der Stadtgemeinde Steyr im Jahre 1979. Die Anbotunterlagen können ab 4. 12. 1979 in der Liegenschaftsverwal- tung der Stadtgemeinde Steyr, Rathaus, II. Stock, Zimmer 226, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen und verse- hen mit der Aufschrift „Lieferung von festen und flüssigen Brennstoffen für die Stadtgemeinde Steyr im .Jahre 1980" bis spätestens 14. Dezember 1979, 9 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates Steyr, Rathaus, II. Stock, Zimmer 76, abzu- geben . Die Anboteröffnung findet am glei - chen Tag ab 10 Uhr in der Liegen- schaftsverwaltung der Stadtgemeinde Steyr, Rathaus, II. Stock, Zimmer 226, statt. Der Stadtgemeinde erwächst durch die Annahme der Anbote keine wie immer geartete Verpflichtung gegenüber den Anbotstell ern. Der Abteilungsvorstand: AR Brechtelsbauer Magistrat Steyr, Abt. X, Veterinärunterabteilung, Vet-5226/79 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1980 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Aufgrund des § 1 der Verordnung des Landeshauptmannes von Oö. vom 23 . 12. 1963, LGBI. Nr. 67/63, sind alle Hunde im Alter von über acht Wochen durch amtliche Hundemarken zu kenn- zeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1980 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1979 bis 15. Jänner 1980 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und an Dienstagen und Donnerstagen auch von 14 bis 16 Uhr in der Veterinärabteilung des Gesundheits- amtes Steyr, Redtenbachergasse 3, aus- gegeben. In Anbetracht der starken Verbreitung der Wutkrankheit (Tollwut) in den -angrenzenden Bezirken werden die Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hundemarke, für welche eine Ge- bühr von S 7.- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abholen zu lassen . Es wird darauf hingewiesen, daß ge- mäß § 2 o. a. Verordnung jeder Hunde- halter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen bin- nen drei Tagen beim zuständigen Ge- meindeamt anzumelden und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hunde- marke an öffentlichen Orten am Hals- band oder Brustgurt des Hundes sicht- bar getragen wird. Ebenso ist die Been- digung der Hundehaltung bzw. ein Ver- lust der Hundemarke innerhalb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der für den' Parteienverkehr bestimmten Amtsstun- den in der Veterinärunterabteilung im Gesundheitsamt entgegengenommen. Die Verordnung des Magistrates Steyr vom 9. 1. 1979, betreffend die einfache Hundesperre, bleibt weiterhin aufrecht und wird durch diese Bestimmungen nicht berührt. Übertretungen der Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Ha-4020/79 Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1980 KUNDMACHUNG Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1980 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 3. Dezember bis einschließlich 10. Dezember 1979, im Stadtrecnnungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 231, zur öffentlichen Einsicht- nahme auf. Hievon erfolgt gemäß § 50, Abs. 3, des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Mag. Abt. V, Verwaltung des Zentralaltersheimes AUSSCHREIBUNG über die Lebensmittellieferungen (Brot, Fleisch, Mehl, Zucker und Teigwaren) für das erste Halbjahr 1980. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot 4000 kg Weißbrot 3200 kg Semmeln 9200 kg Fleisch 20.000 kg Wurstwaren 5000 kg Mehl 4900 kg Zucker 4000 kg Teigwaren 1800 kg Offerte sind bis 10. Dezember 1979 im Zentralaltersheim einzubringen. Der Verwalter: OAR. Feierfeil steyr 23
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