Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/9

fiegen Wufh1rc:1nhheif hellen nul' '10l'beumende ltlaltnc:1h111en ! Die Wutkrankheit ist eine In- fektionserkrankung, für die bis heute keine Heilmethode gefunden wurde und deren Verlauf stets tödlich endet. Sie ist daher eine der bekanntesten und gefürchte- sten Zoonosen überhaupt. Bereits 2300 v. Chr. wurde der Zusammenhang zwischen erkrank- ten Tieren und der Ansteckung des Menschen durch Biß erkannt und beschrieben. Der Erreger ist ein Virus, das sich vorwiegend im Nervengewebe von Gehirn und Rückenmark an- siedelt und dadurch die typischen Erscheinungen, wie abnormes Ver- halten, Beißwut, Raserei, Lähmun- gen, Krämpfe und Tod verursacht. In den letzten Jahrzehnten ist jedoch eine Wandlung im Erschei- nungsbild der Erkrankung zu be- obachten. Beißwut und Raserei treten seltener auf; dieser Ver- lauf wird als „stille Wut" bezeich- net und ist für den Menschen be- sonders gefährlich, da sie oft nicht rechtzeitig erkannt wird. Die Verbreitung erfolgt durch den Speichel infizierter Tiere, der durch Biß oder bestehende Wun- den in den Körper gelangt. Durch die unverletzte Haut ist das Ein- dringen des Erregers nicht mög- lich. Als Träger der Infektion gelten bei uns vor allem die Füchse, Dachse und Marder, von denen sich die Ansteckungskette über Haustiere auf den Menschen fort- setzen kann. Da die Seuche bisher in ihrem Verlauf nicht zu stoppen war und eine gezielte Behandlung bzw. 48 s•eyr Vorbeugung bei den Seuchenträ- gern nicht möglich ist, erstrecken sich die Bekämpfungsmaßnahmen insbesondere auf eine tJnterbre- chung der Infektkette Fuchs - Haustier - Mensch. Durch Dezi- mierung der Füchse, vorbeugende Impfung der Haustiere und vete- rinärpolizeiliche Vorschriften konnte bisher in Osteneich ein übergreifen auf den Menschen er- folgreich verhindert we::den. In der BRD sind dagegen ~eit 1950 50 Personen an der Wutkrankheit gestorben. Die westlichen Bundes- länder Tirol und Vorarlberg sind bereits seit ca. 13 Jahren mit der Tollwut konfrontiert. Im Jahre 1975 wurde vom kontinuierlich vorschreitenden Seuchenzug Ober- österreich erreicht, der im Spät- herbst 1978 den Bezirk Steyr heimsuchte und nun auch auf niederösterreichisches Grenzgebiet übergegriffen hat. In Anwendung der Bestimmun- gen des Tierseuchengesetz~s wurde zum Schutz vor Einschleppung der Wutkrankheit am 9. Jänner 1979 vom Bürgermeister die Stadt Steyr zum Tollwut-Beob&chmngs- gebiet erklärt und eine Verord- nung erlassen, die einschränkende Vorschriften, die Haltung von Hunden und Katzen sowie die Jagd betreffend, enthält. Eine wesentliche Bes:immung darin ist der Leinen- und Maul- korbzwang für Hunde, eine Maß- nahme, der alle Hunc.e, auch schutzgeimpfte, unterworfen sind. Dadurch soll die Möglichkeit eines Ansteckungskontaktes herabge- setzt werden; im Falle einer Ver- letzung sollen die Gebissenen durch rechtzeitige Vorbeugungs- maßnahmen vor gesundheitlichen Risiken und Schäden bewahrt werden. Neben den durch Gesetz ange- ordneten Maßnahmen wird im Wutgebiet allen Personen empfoh- len, folgende Verhaltensregeln zu beachten: - Unbekannte Wild- und Haus- tiere sollen nicht berührt werden; besonders sollte man Tieren aus- weichen, die ein verändertes, zu- trauliches Verhalten zeigen. Kin- der sollten darauf besonders auf- merksam gemacht werden. - Tote Tiere sollen nicht berührt werden, sondern liegengelassen und der Fund der Polizei bzw. dem zuständigen Jäger gemeldet werden. - Hunde und Katzen sollen jähr- lich gegen Tollwut schutzgeimpft werden, da geimpfte Tiere den Erreger nicht ausscheiden kön- nen. Dies ist eine Maßnahme zu Ihrem persönlichen Schutz, sie ent- hebt Sie jedoch nicht der Pflicht, die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. - Nach jeder Biß- oder Kratz- verletzung durch ein Tier sollte unbedingt ein Arzt aufgesucht werden und der Vorfall der näch- sten Polizeidienststelle gemeldet werden. Beim Menschen besteht durch die Verwendung neuer Impfstoffe die Möglichkeit, unmittelbar nach Verletzung durch ein tollwutkran- kes Tier, den Ausbruch der Seuche zu verhindern.

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