Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/6

NEUE YERKEHRSREGElUNG IN DER STEYRER AlISTADT Nach eingehenden Beratungen be- schloß der Stadtsenat die künftige Ver- kehrsregelung für die Altstadt, die nach Wiedereröffnung der beiden Brücken in Zw,ischenbrücken in Kraft gesetzt wird. Im Mittelpunkt der Überlegungen standen dabei die Erhöhung der Lei- stungsfähigkeit der Hauptverkehrsstraßen und die Reduzierung des Verkehrs in den Teilen der Altstadt, die durch ihre bau- liche Struktur schlecht oder überhaupt nicht für ein Befahren mit Kraftfahrzeu- gen geeignet s,ind. Weiters war auf die Erfordernisse der Wirtschaft Bedacht zu nehmen, weil die Zentrumsfunktion des Stadtkerns unter allen Umständen er- halten bleiben muß. Über die verschiedenen Lösungsvarian- ten wurde bereits in früheren Ausgaben des Amtsblattes eingehend berichtet. Nach Anhören der Interessenvertretun- gen und der Beratungen im Verkehrsbei - rat beschloß nun der Stadtsenat folgende Neuregelung: Die beiden Brücken in Zwischenbrük- ken werden nur als „Einbahnen" freige- geben, und zwar für die Richtung vom Steyrdorf zum Ennsdorf. Dadurch blei- ben in der unteren Bahnhofstraße die be- stehenden Park- und Haltemöglichkeiten voll erhalten . Eine Einfahrt in die Fuß- gängerzone Enge Gasse von Zwischen- brücken aus wird nicht möglich sein. Während der für die Zeit von 8 bis 10 und 17 bis 19 Uhr festgesetzten Lade- zeiten in der Fußgängerzone können Lieferfahrzeuge nur vom Stadtplatz her Stelzhomerstroße oul neun Meter verbreitert Innerhalb von sechs Wochen wurde die Stelzhamerstraße auf einer Länge von 380 Meter voll aus- gebaut. Die Stadtgemeinde inve- stierte 1,2 Millionen Schilling. Die Fahrbahn ist nun neun Meter breit und beiderseits mit je zwei 1,50 Meter breiten Gehsteigen ausgestattet. Die neue Verkehrs- regelung auf dem Stadtplatz bringt nicht nur einen flüssigeren Verkehrs- ablauf, die Reduzie- rung auf eine Park- reihe in der Mitte des Platzes verbes- sert die räumliche Dimension des Stadt- platz-Ensembles. einfahren und müssen über die Enns- brücke abfahren. Der Schloßberg wird für den Fahrzeugverkehr völlig gesperrt. Die Schlüsselhofgasse wird von der Blü- melhuberstraße zur Einbahn in Rich- tung Michaelerplatz erklärt. An den Ver- kehrsverhältnissen in der Kirchengasse tritt keine Änderung ein, in der Gleinker Gasse muß jedoch ein Halteverbot er➔ lassen werden, von dem in einem Teil- bereich die Ladetätigkeit ausgenommen ist. Zur Verbesserung des Verkehrsflusses wird auf der Michael-Blümelhuberstraße ein beidseitiges Halteverbot erlassen. Als Ausgleich für die dadurch entfallenden Parkplätze wird die Schlüsselhofgasse von der Blümelhuberstraße zum Stein- wändweg zur Einbahn erklärt, wo- durch bei gleicher Straßenbreite der Park- raum wesentlich vergrößert werden kann. Der Verkehrsknoten am linken Brücken- kopf der Ennstalbrücke wird so umge- staltet, daß keine Fahrbahnkreuzungen mehr erforderl ich sind . An der Kreuzung Dr. Kompaßgasse - Hessenplatz wird die Vorrangregelung den Verkehrserfordernissen angepaßt. Auf der Kompaßgasse fahrende Fahr- zeuge werden in Zukunft den Vorrang vor dem Querverkehr auf dem Hessen- platz bzw. der Bahnhofstraße erhalten. Ebenso wird die Vorrangregelung an der Kreuzung Haratzmüllerstraße - Johannesgasse so geändert, daß der Ver- kehr auf der Johannesgasse den Vorrang vor dem auf der Haratzmüllerstraße er- hält. In direktem Zusammenhang mit der Gesamtregelung stehen die bereits in Kraft gesetzten Verkehrsregelungen auf dem Stadtplatz und im Bereich der Promenade. Dabei stand auf dem Stadt- platz das Problem der Verkehrsberuhi- gung, auf der Promenade hingegen die Schaffung von zusätzlichen Parkmög- lichkeiten durch die Einführung eines er- weiterten Einbahnsystems im Vorder- grund. Die Auswirkungen der neuen Verkehrsregelung werden genau beob- achtet. Ergeben sich aus dem Zusam- menspiel des geänderten Verkehrsflusses Hinweise für günstigere Lösungen, wer- den Änderungen vorgenommen, die relativ leicht realisiert werden können, weil für die Neuregelung keine bau- lichen Maßnahmen durchgeführt werden ·mußten, sondern nur Bodenmarkierun- gen notwendig waren. Dje Zeichnung auf den fo lgenden Sei- ten des Amtsblattes gibt einen überblick über den künftigen Verkehrsablauf. Foto: Hartlauer Änderung der Amtsstunclen beim Postamt Münichholz Aus dienstlichen Gründen wurden die Amtsstunden der Kassenschalter um eine halbe Stunde verkürzt. Die Geldschalter sind demnach von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr (früher 17 Uhr) ge- öffnet. Die Amtsstunden des Brief- und Paket- schalters von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr bleiben unverändert. Es wird darauf hingewiesen, daß diese Amtsstunden nur das Postamt 4405 Steyr- Münichholz betreffen. steyr 9

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