Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/6

B 122 RICH TUNG SIERNING s s s s GARAGENZUFAl-1 Ab Sommer Ampelregelung für Seifentruhe -Wiesenberg N ach jahrelangen Bemühungen der Stadt Steyr um die Am- pelregelung der Einmündung des Wiesenberges in die Bundes- straße 122 (Seifentruhe) wird nun der Bund dieses dringende Projekt realisieren: Laut Bescheid des Ma- gistrates soll die Anlage im Som- mer dieses Jahres in Betrieb ge- nommen werden. Die Verampe- lung kostet 700.000 S. Die Stadt Steyr zahlt 31,5 Prozent der Ko- sten. Nach dem Bau der Seifentruhe- Umfahrung ist das Verkehrsauf- kommen im Kreuzungsbereich mit dem Wiesenberg sprunghaft ange- stiegen. Neben dem überregiona- len Verkehr wird die Kreuzung aus östlicher Richtung vom tägli- chen Einkaufs- und Berufsverkehr in Richtung Stadtzentrum (und zurück) stark befahren. Der Links- abbiegeverkehr zum Wiesenberg und weiter Richtung Zentrum ist fast ebenso stark wie der gerade- aus fließende Verkehr. Aus west- licher Richtung überwiegt der ge- radeaus fließende Fahrzeugstrom in Richtung Enns und Nieder- österreich sowie zu dem im Nor- den der Stadt gelegenen Repara- turwerk der Steyr-Daimler-Puch AG und der GFM. Das Haupt- werk der Steyr-Werke wird so- 8 swyr wohl über den Ennser Knoten und die Blümelhuberstraße als auch über den Wiesenberg und die B 115 angefahren. Unfälle und starke Stauungen im Bereich der Kreuzung Seifentruhe - Wiesen- berg haben schon 1976 den Ruf nach einer Ampelregelung laut werden lassen. Zum Beweis für die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung wurden Verkehrszäh- lungen durchgeführt, die einen stündlichen Spitzenwert von 1596 Pkw auf der B 122 und 676 auf dem Wiesenberg ergaben. Auf- grund dieser Zahlen erteilte am 27. Juli 1978 der Bautenminister die Genehmigung für die Errich- tung der Ampelanlage. Die Kosten wurden zunächst auf 500.000 S geschätzt, erhöhten sich aber dann durch zusätzlich notwendige elek- tronische Einrichtungen auf rund 700.000 s. Das von der Bundesstraßenver- waltung konzipierte Projekt sieht eine zweiphasige Regelung vor, mit einer Unterphase für jene Linksabbieger, die von der Bun- desstraße in Richtung Wiesenberg fahren. Bei den Verkehrszählungen hat sich gezeigt, daß die Fahrzeuge oft pulkweise in dichter Folge im Kreuzungsbereich eintreffen, da- BUSHALTE- STELLE 522 B 122 RICHTUN~ TABOR FAHRZEUGSIGNAL FUSSGÄNGERSIGNAL zwischen liegen Zeiten mit schwä- cherem Verkehrsaufkommen. Um diese wechs~lhafte Verkehrsdichte während der Spitzenstunden zu bewältigen, ist eine vollverkehrs - abhängige Regelung nach dem Prinzip der Grünzeitverlängerung vorgesehen. Bei der Konzeption der Schaltung mußte auch noch die Steigung des Wiesenberges und die Nähe der ampelgeregelten Kreuzung Wehrgrabengasse be- rücksichtigt werden. Eine Koordi- nierung der beiden Ampelanlagen ist wegen der unterschiedlichen Geschwindigkeit je nach Fahr- zeugart im Zusammenhang mit der Steigung und wegen der not- wendigerweise anderen Umlaufzeit der Ampel Wehrgrabengasse nicht möglich. Verkehrsabhängige Regelungen, wie sie im Bereich Seifentruhe - Wiesenberg vorgesehen sind, ha- ben sich auf Kreuzungen im Stei- gungsbereich von Straßen sehr gut bewährt, da der Verkehrsablauf flüssiger wird und unnötige An- fahrverluste vermieden werden. Darüber hinaus soll in die Ampel- anlage am Wiesenberg noch ein Programm mit ei nstellbaren Grün- zeiten eingespeichert und die Wei- terschaltung mit der Hand ermög- licht werden.

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