Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/6

Neues Stodtstotut bringt mehr Mitbestimmung für Gemeindebürger dataren auch eine verstärkte Kontroll- funktion. Der Obmann des Prüfungs- ausschusses darf nicht der Fraktion, die den Bürgermeister stellt, angehören. Der Entwurf der Novelle zum Steyrer Stadtstatut gleicht in vielen Punkten den Statuten von Linz und Wels. Jedes der drei Statute ist aber auf die individuellen Bedürfnisse, die Größe und die histori- schen Gegebenheiten der Stadt abge- stimmt. Bewährte, nur für die Stadt Steyr geltende Bestimmungen wurden im vorliegenden Entwurf beibehalten, so daß die Eigenständigkeit Steyrs durchaus ge- wahrt bleibt. Zubau Promenade- schule kostete 16 Mill. S Der Gemeinderat beschloß den Verkauf des denkmalgeschützten Hauses Unterer Schiffweg 2 an den Steyrer Antiquitätenhändler Martin Alber, der ·das Objekt unter Verwendung der bestehen- den Bausubstanz revitalisieren möchte. Alber will den großen, Dachboden als Schauraum für Antiquitäten einrichten und die unteren Räume als Wohnungen adaptieren. Dem Stadtsenat wurde vom Bauamt der Schlußbericht über den Zubau Promenadeschule vorgelegt. Die Kosten für den viergeschossi- gen Klassentrakt und den Turn- saalneubau belaufen sich auf ins- gesamt 16 Millionen Schilling. Im städtischen Freibad wird ge- mäß der Verordnung des Bundes- ministeriums für Gesundheit und Umweltschutz zum Bäderhygiene- gesetz zur bestehenden Filter- und Desinfektionsanlage eine Flok- kungsmitteldosierung eingebaut. Das Flockungsmittel wird dem Badewasser kontinuierlich beige- geben und bewir:kt u. a. die Aus- flockung organischer Verunreini- gungen. Organische Substanzen werden damit filtrationsfähig, so daß der Verbrauch an Desinfek- tionsmitteln gesenkt werden kann. Einstimmig beschloß der Steyrer Ge- meinderat am 10. Mai einen Antrag an den oberösterreichischen Landtag zur Novellierung des Stadtstatutes. Wichtige Neuerungen im novellierten Gemeinde- statut für die Stadt Steyr sind die Infor- mationspflicht der Kommunalverwaltung gegenüber den Bürgern schon im Pla- nungssrndium großer Vorhaben, die Möglichkeit der Bürgerinitiative und der Volksbefragung. Neu in das Statut auf- genommen wurde die Einführung eines Kontrollausschusses, die Erweiterung des Weisungsrechtes der Mitglieder des Stadt- senates, die Einführung einer aktuellen Stunde im Gemeinderat und die Erweite- rung des Anfragerechtes bei Sitzungen des Gemeinderates. Die vom Steyrer Gemeinderat vorge- schlagenen Änderungen und Ergänzungen zum Stadtstatut muß nun noch der ober- österreichische Landtag beschließen, da- mit sie rechtskräftig werden. Steyr ist beliebtes Ausllugsziel Das neue Statut erweitert die Mög- lichkeiten des Bürgers ganz beträchtlich. Die umfassende und sehr frühe Informa- tion über ein kommunales Vorhaben gibt jedem betroffenen Gemeindebürger die Möglichkeit zur Beurteilung und Stel- lungnahme. Wird ein Begehren mit den Unterschriften von 1500 Bürgern unter- stützt, muß sich nach dem neuen Statut der Gemeinderat mit dieser Bürger- initiative befassen. Der Gemeinderat kann aber auch eine Volksbefragung beschlie- ßen, um die Meinung der Stadtbewohner zu erfahren. Die Funktion des Stadtrates wird nach den neuen Bestimmungen des Statutes aufgewertet. Jedes Mitglied des Stadtsenates kann in seinem Wirkungs- bereich eigenverantwortlich Entscheidun- gen und Verfügungen treffen, muß aber im Interesse der Koordinierung bei wichtigen Angelegenheiten den Bürger- meister unterrichten. Das neue Statut gibt mit der Einfüh- rung des Prüfungsausschusses den Man- Bei der Vollversammlung des Frem- denverkehrsverbandes Steyr konnte Bür- germeister Franz Weiss in seinem Rück- blick auf das Jahr 1978 darauf hinwei- sen, daß Steyr im österreichischen Städte- tourismus bereits eine beachtliche Be- deutung habe. 10.000 Personen nahmen im vergangenen Jahr an 261 Stadtführun- gen teil. Das ist für Steyr ein Rekord- ergebnis. Mit 47.000 Nächtigungen konnte 1978 im Vergleich zum Vorjahr ein Zuwachs von 1,4 Prozent erreicht werden. Davon entfallen 44 Prozent der Nächtigungen auf ausländische Gäste. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Steyr beträgt zwei bis drei Tage. Weil in Steyr Bettenmangel herrscht, übernach- ten viele Besucher der Stadt in den an- grenzenden Gemeinden St. Ulrich, Gar- sten und Dietach. Diese Gäste scheinen in der Steyrer Statistik nicht auf. Der Fremdenverkehrsverband hatte 1978 ein Budget von 887.000 Schilling. Die Stadt- gemeinde zahlte 382.000 Schilling, die Steyrer Wirtschaft 375.000 Schilling, der, Rest wurde durch die Fremdenverkehrs- abgabe und Landeszuschüsse aufgebracht. Die derzeitigen Werbemaßnahmen des Fremdenverkehrsverbandes sind auf die Jubiläumsfestlichkeiten im Jahr 1980 orientiert. So war Steyr im April bei der Fremdenverkehrsmesse in Wels mit Pauschalangeboten und Programmhin- weisen schon für 1980 vertreten . Erstmals wurde auch ein Stadtprospekt in deut- scher und englischer Sprache aufgelegt, der im Fremdenverkehrsbüro im Rathaus kostenlos erhältlich ist. Die Werbe- schwerpunkte sind neben dem gesamten österreichischen Raum vor allem die Bundeshauptstadt Wien und das benach- barte süddeutsche Gebiet. Hier spielt die bereits zum drittenmal erfolgte Einrich- tung einer Christkindlpost am Christ- kindlmarkt in München eine besondere Rolle. Aber auch für die Unterbringung der Gäste im Jubiläumsjahr wird Sorge getragen: Für 1980 wird ein erweitertes Hotel- und Gaststättenverzeichnis erstellt, welches sowohl die Sta·dt als auch das Steyrer Umland einbezieht. steyr 7

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