Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/6

FREMDENVERKEHRSVERBAND STEYR Meldung über Privatunterkünfte anläßlich der 1000-Jahr-Feier im Jahre 1980 Sehr geehrte Mitbürger, im Jubiläumsjahr 1980 erwartet die Stadt Steyr einen beträchtlichen Gästezustrom. Es muß deshalb vermutet werden, daß die Kapazität der Beherbergungsbetriebe von Steyr und Umgebung speziell bei Großveranstaltun- gen für die Unterbringung der Gäste nicht ausreicht. Der Fremdenverkehrsverband Steyr tritt nun an Sie mit dem Ersuchen heran, bei Vorhandensein von Quartier- möglichkeiten hier a) entweder in Form einer Privatzimmervermietung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (die wichtig- sten Auflagen sind nachstehend genannt) oder b) in Form von kostenloser Quartierbereitstellung (kurzfristig bei Großveranstaltungen) behilflich zu sein. Zu a) Bei einer entgeltlichen Privatzimmervermietung gelten folgende gesetzliche Voraussetzungen: Der Ver- mieter hat eine schriftliche Anzeige über seine beabsichtigte Privatzimmervermietung beim Magistrat Steyr, Rat- haus, Zimmer 223, einzubringen (Formulare dort erhältlich). Die Eignung der zur Vermietung vorgesehenen Räumlichkeiten wird amtlich überprüft. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen im Sinne des Oö. Privat- zimmervermietungsgesetzes 1975 gegeben sind, stellt der Magistrat eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Zimmervermietung aus. Zu b) Eine kostenlose Quartiervergabe soll nur im Einvernehmen mit dem Fremdenverkehrsamt erfolgen. Wir ersuchen Sie, sich des nachstehenden Rückantwort-Abschnittes zu bedienen und diesen bis 15. Juli 1979 ri.ick- zusenden. An den Fremdenverkehrsverband Steyr Rathaus Postfach 137 4400 Steyr (bitte abtrennen) Mit freundlichen Grüßen Ihr Fremdenverkehrsverband Steyr Ich erkläre mich bereit, an der Privatquartierbeschaffung für die 1000-Jahr-Feier im Jahre 1980 mitzuwirken und möchte a) 0 als Privatzimmervermieter im Rahmen des Gesetzes oder b) 0 als Quartiergeber bei Veranstaltungen in kostenloser Form auftreten. (Bitte Zutreffendes ankreuzen) Name: Anschrift: Telefon Nr. Unterschrift 40 st.-yr

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