Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/4

Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 657179 Bebauungsplan Nr. 41 „Ennsleite Ost" - Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungsinteressen und Einholung der Stellungnahmen KUNDMACHUNG Die Stadt Steyr hat die Absicht, den Bebauungsplan mit der Nr. 41 „Enns- leite Ost" aufzustellen. Der Plan betrifft das Grundstück Nr. 1166/4, Kat.-Gem. Jägerberg, welches zwischen Kammer- mayrstraße und Verlängerung der Klingschmiedgasse im Anschluß an die bereits bestehende Bebauung in der Theodor-Körner-Straße gelegen ist. Nach dem Bebauungsplanentwurf sollen im Plangebiet 27 zweigeschossige Rei- henhäuser errichtet werden. Die Auf- schließung erfolgt über eine das Grund- stück in Längsrichtung. teilende Straße mit 6,0 m Fahrbahn und je 1,5 m breiten Gehsteigen. Gemäß § 21 Abs. 2 Oö. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 15/1977, wird dies durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, daß jeder Planungsträger bis 6. April 1979 seine Planungsintere~sen dem Magistrat schriftlich bekanntgeben kann. Gleichzeitig wird gemäß § 21 Abs. 1 Oö. Raumordnungsgesetz i. d. g. F. den in Betracht kommenden Dienststellen und Planungsträgern Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Stellungnahme wird bis spätestens 6. April 1979 erwartet. Diese Frist wird nicht erstreckt. Der Bebauungsplanentwurf kann während der Amtsstunden beim Magistrat, Bau- rechtsamt, eingesehen werden. Der Bürgermeister: Franz Weiss e. h. Magistrat Steyr, Magistratsdirektion, Vet-5995/78 KUNDMACHUNG Auf Grund des Beschlusses des Ge- meinderates vom 1. 3. 1979 werden fol- gende Richtlinien betreffend Zuschüsse zur Unfruchtbarmachung weiblicher Hunde erlassen: A. Gegenstand des Zuschusses: Die Stadtgemeinde Steyr gewährt einen ein- maligen Zuschuß zur Unfruchtbar- machung weiblicher Hunde. B. Voraussetzung für die Gewährung des Zuschusses: a) Um Gewährung des Zuschusses ist bei der Stadtgemeinde Steyr (Magistrats- abteilung X, Veterinäramt) anzusuchen. Antragslegitimiert sind nur solche Per- sonen, die im Bereich der Stadt Steyr ihren ordentlichen Wohnsitz und die Hundeabgabe, entsprechend der Verord- nung der Stadt Steyr vom 14. 3. 1978, i. d. g. F., entrichtet haben. b) Dem Antrag ist eine tierärztliche Bestätigung über die durchgeführte Ope- ration und eine saldierte Rechnung des Tierarztes anzuschließen. Anerkannt wird nur die Ovariohysterektomie, d. h. die Unfruchtbarmachung durch Kastra- tion unter Entfernung der Eierstöcke und der Gebärmutter. C. Ausmaß des Zuschusses: Der Zu- schuß beträgt in jedem Einzelfall S 500.- im nachhinein. Auf den Zuschuß besteht kein Rechtsanspruch. D. Inkrafttreten: Die vorliegenden Richtlinien treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Baurechtsamt, Bau 2 6590178 KUNDMACHUNG betreffend die Verhängung einer Bau- sperre gemäß § 58 Oö. Bauordnung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in seiner Sitzung vom 1. März 1979 die nachstehende Verordnung betreffend die Verhängung einer Bausperre beschlos- sen: 1) Gemäß § 58 Abs. 1 Oö. Bauord- nung, LGB!. 35/ 1976 i. d. g. F. wird für die im Plan des Stadtbauamtes vom 30. Jänner 1979 bezeichnete Grundfläche 1166/4, Kat.-Gem. Jägerberg, welche im Anschluß an die Bauten in der Theodor Körner-Straße zwischen Kammermayr- straße und der Verlängerung der Kling- schmiedgasse gelegen ist, die zei tlich be- fristete Bausperre verhängt. Für dieses Gebiet ist die Umwidmung der vorbezeichneten Grundfläche nach dem Flächenwidmungsplan der Stadt Steyr, Bau 2 - 6436/72, beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates vom 15. Dezember 1977 und 14. September 1978 genehmigt mit Bescheid des Amtes der oö. Landesregierung vom 30. Okto- ber 1978, Bau R - 3795/7 - 1978, von Grünland in Bauland mit der Zusatz- widmung Wohngebiet vorgesehen. Im zu erstellenden Bebauungsplan soll die dieser Widmung entsprechende nähere Art der Bebauung festgelegt werden. 2) Die Kundmachung erfolgt gemäß § 62 Statut für die Stadt Steyr, LGB!. Nr. 47/1965 in der Fassung der Novellen LGBI. Nr. 41/1969 und LGB!. Nr. 45/ 1970 im Amtsblatt. Die Planunterlagen liegen vom Tag der Kundmachung an im Baurechtsamt des Magistrats Steyr durch zwei Wochen zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss e. h. Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau 3-6440/75 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Erd-, Entwässerungs- Oberbau-, Belags- und Nebenarbeiten für den Aus- bau der Eisenstraße - Bereich unter der neuen Märzenkellerbrücke. Die Unter- lagen können ab 26. 3. 1979 im Stadt- bauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Ausbau der Eisenstraße - Bereich unter der neuen Märzenkeller- brücke" bis 19. April 1979, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrats, Zim- mer 72, abzugeben. Die Anbotseröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zim- mer 97, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau 3-6656/78 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Belags- und Regenerierungs- arbeiten für den Ausbau der Seitenstett- ner Straße vom Kaufhaus Schütz bis zum Gasthaus Griemühle. Die Unterlagen können ab 9. April 1979 im Stadtbauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Ausbau Seitenstettner Straße - Belags- und Regenerierungsarbeiten" bis 3. Mai 1979, 8.45 Uhr, in der Ein- laufstelle des Magistrats, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9 Uhr im Stadtbauamt, Zim- mer 97, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl. -Ing. Ehler Magistrat Steyr, Stadtbauamt, Bau 5-4160/77 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Maler- -und Anstreicherarbeiten für den Umbau des alten Stadttheaters. Die Unterlagen können ab 3. April 1979 im Stadtbauamt, Zimmer 112, ab- geholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift „Maler- und Anstreicherarbei- ten altes Stadttheater" bis 17. April 1979, 9 Uhr, in der Einlaufstelle des Magi- strats, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tag ab 9.15 Uhr im Stadtbauamt, Zim- mer 97, statt. Der Abteilungsvorstand: Dipl.-Ing. Ehler

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