Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/1

Höchenwidmung für neue Wohnungen und Arbeitsplötte Steyr ist in Oberösterreich die erste Statutarstadt mit einem rechts- kräftigen Flächenwidmungsplan nach den Bestimmungen des ober- österreichischen Raumordnungsge- setzes. Bei der Neuaufteilung des 9,11 Quadratkilometer großen Bau- landes wurden zukunftsorientierte Prioritäten für Wohnbau, Betriebs- ansied lung und Umweltschutz ge- setzt. Bei der Widmung der Wohn- gebiete hat man die Ausweitung der Stadt nach Norden nur im notwen- digsten Maß vorgesehen . Um die be- stehende Infrastruktur der Trink- wasserversorgung, Abwasserbeseiti- gung, Stromanschlüsse, öffentliche Gemeinschaftseinrichtungen, wie Schulen, Kindergärten usw ., optimal zu nützen, haben die Planer der vor- liegenden Flächenwidmung die bis- herigen Wohngebiete arrondiert. Das bringt große Einsparungen, weil die teure Infrastruktur nicht bei jedem Wohnneubau am Stadtrand inve- stiert werden muß. Im Hinblick auf den großen Bedarf an Arbeitsplätzen auf dem Sektor nicht metallverarbeitender Branchen hat die Stadt Steyr im neuen Flächenwidmungsplan das Be- triebsbaugebiet um 73,6 Prozent er- weitert. Für Betriebsneugründungen steht also künftig genug Bauland zur Verfügung. Bei der Festlegung der neuen Wohngebiete wurde bei der Erstel- lung des Flächenwidmungsplanes von der Prognose ausgegangen, daß für Steyr in den nächsten zehn Jahren ein Bevölkerungszuwachs von zweitausend Einwohnern zu erwar- ten ist . Das entspricht einem Bedarf von neunhundert neuen Wohnein- heiten. Dazu kommen die derzeit zweitausend Wohnungssuchenden. In der neuen Flächenwidmung sind 5,8 Quadratkilometer Bauland als Wohngebiet ausgewiesen, das ist ein Anteil von 64,2 Prozent am gesam- ten Bauland überhaupt. Im Hinblick auf den Wohnungsbedarf bis zum Jahr 2000 reicht die gewidmete Fläche nicht nur für den geschätzten Bedarf von dreitausend Wohnungen, sondern für doppelt so viele Wohn- einheiten. Diese hundertprozentige Mehrwidmung ist als Sicherheitspol- ster vorgesehen, weil man nicht weiß, ob in kommenden Jahrzehnten das für Wohnzwecke gewidmete Bauland tatsächlich zur Verfügung steht. Durch die Arrondierung bzw. 8 Steyr Erweiterung der bereits bestehenden Wohngebiete ist es möglich, den Bedarf für die nächsten Jahre zu decken . Es war daher nicht notwen- dig, völlig neue Gebiete für den Wohnbau zu widmen . Als Dorfgebiete wurden nur Jene Flächen gewidmet, deren bestehender örtlicher Charakter erhalten bleiben soll. Es sind die~ die Ortskerne von Gleink und Christkindl. In der Praxis bedeutet dies, daß sich jeder Neubau dem Maßstab des Bestandes anpassen muß. Gemischte Baugebiete wurden im Flächenwidmungsplan dort vorgese- hen, wo eine Trennung von Wohn- gebieten gegenüber Hauptverkehrs- straßen und Betriebsbaugebieten notwendig ist. In diesen Bereichen dürfen neben Wohnungen Betriebe errichtet werden, die die Wohnquali- tät nicht beeinträchtigen. Der Antei l des gemischten Baugebietes hat mit dem neuen Flächenwidmungsplan um 36 Prozent zugenommen. Im Vergleich zum Anteil am gesamten Bauland ist aber die Fläche mit 8,4 Prozent relativ gering. Das Kerngebiet des Altstadtberei- ches wurde vorwiegend für öffent- liche Bauten, Verwaltungsgebäude und Betriebe persönlicher Dienstlei- stung gewidmet. Die 36.400 Quadratmeter große Fläche zwischen der Seifentruhe- umfahrung, der verlängerten Kasern- gasse und den Wohnbauten an der Azwangerstraße wurde als Ge- schäftsgebiet gewidmet. Hier können Geschäftslokale mit einer Fläche von mehr als sechshundert Quadrat- meter, also Großkaufhäuser, errich- tet werden. Die Fläche für Industriegebiete wurde im vorliegenden Plan um neun Prozent, das sind 76.500 Qua- dratmeter, erweitert. Als zusätzliche Industriegebiete wurden die an das Werksgebäude der Steyr-Daimler- Puch AG in Hinterberg nördlich an- schließenden Flächen gewidmet. An Flächenbilanz (Bauland) WIDMUNG Bauland Ges. m 2 Industriegebieten sind in Steyr ins- gesamt 993.500 Quadratmeter aus- gewiesen. Betriebsneubaugebiete sind 111 Hinterberg zwischen der Haager Straße und der Bahntrasse (Standort für neues Motorenwerk), im Raum Gleink und an der Wolfernstraße in größerem Ausmaß reserviert . Die wesentlichsten Gliederungen der Stadtgestalt bilden neben den Flußläufen die Wald- und Grünflä- chen. Im neuen Flächenwidmungs- plan wurden daher die bestehenden Waldflächen nicht verändert . Steyr hat durch die Lage der einzelnen Stadtteile auf verschiedenen Terras- sen mit dazwischen liegenden Steil- stufen eme gute Gliederung. Es wurde daher bei der Erstellung der Flächenwidmung besonders geachtet, daß diese Steilstufen als das Stadt- bild charakterisierende Grüngürtel erhalten bleiben. Außerdem wurden entlang der vielen Bäche und weit- gehend auch an den Hauptverkehrs- straßen Bepflanzungen vorgesehen. In der Flächenwidmung mußten natürlich auch alle Straßenplanungen von Bund, Land und Stadt berück- sichtigt werden. Es wird nicht nur Raum für neue Straßen, sondern auch eine große Fläche für Park- plätze reserviert. Am Rand der Alt- stadt sind bis zu tausend neue Park- plätze möglich. Der Flächenwidmungsplan soll eine Orientierungshilfe für die räumliche Stadtentwicklung sein, er setzt aber auch die Prioritäten für den Einsatz öffentlicher Mittel. Im Interesse des Umweltschutzes und der Lebensqua- lität ist die klare Abgrenzung zwi- schen Bebauung und Grünland not- wendig. Ein „Ausufern" der Bebau- ung wird damit verhindert. Der vorliegende Flächenwidmungsplan ist natürlich keine endgültige Fest- legung für die nächsten Jahrzehnte. Er wird alle fünf Jahre überarbeitet und den aktuellen Forderungen der Stadtentwicklung angepaf.<t. Zunahme Anteil genutzt absolut in an Ges . m2 m2 0/o Bauland 0/o Wohngebiet 5,851.400 4,892.700 958.700 19,6 64,2 Dorfgebiet 90.700 90.700 1,0 Geschäftsgebiet 36.400 36.400 0,5 Kerngebiet 347.400 347.400 3,8 Gemischtes Baugebiet 767.700 564.000 203.700 36,1 8,4 Betriebsbaugebiet 1,083 .800 624.300 459.500 73,6 11,9 Industriegebiet 933.500 857.000 76.500 8,9 10,2 Gesamtes Bauland 9,110.900 7,376.100 1,734.800 23,5 100,0

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