Amtsblatt der Stadt Steyr 1979/1

AmtlicheNachrichten~~~~~~~ Magistrat Steyr im eigenen Wirkungsbereich, Baurechtsamt Bau 2 - 2622/ 78 OAG - 3571/ 71 Steyr, 20. 11. 1978 Bebauungsplan Nr. 26 „Schrader- gründe" - Abänderungsplan Nr. 40 KUNDMACHUNG Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr mit 27. Juli 1978 beschlossene Änderungsplan Nr. 40 zum Bebau- ungsplan Nr. 26 „Schradergründe" - der laut Erlaß der oö. Landesregie- rung als Aufsichtsbehörde vom 9. November 1978 - gemäß § 21 Abs. 5 des Oö. Raumordnungsgeset- zes, LGBI. Nr. 18/1978, als nicht genehmigungspflichtig festgestellt wurde, wird hiermit gemäß § 21 Abs. 9 leg. cit. in Verbindung mit § 62 des Statutes für die Stadt Steyr, LGBI. Nr. 47/ 1965, in der Fassung der Novellen LGBI. Nr. 41/1969 und LGBI. Nr. 45/ 1970, als Verordnung der Stadt kundgemacht. Der Plan liegt durch zwei Wochen beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentlichen Einsichtnahme wäh- rend der Amtsstunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kund- machungsfrist folgenden Tag rechts- wirksam. Der Plan liegt nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsamt, sowie beim Stadtbauamt - Planungsreferat - zur Einsichtnahme auf. * Magistrat Steyr, Abt. X Veterinärunterabteil ung Vet - 4881/78 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1979 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des § 1 der Verord- nung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 23. Dezember 1963, LGBI. Nr. 67/63, sind alle Hunde im Alter von über acht Wochen durch amtliche Hundemar- ken zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1979 werden in der Zeit vom 15. Dezember 1978 bis 15. Jänner 1979 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 bis 12 Uhr und an Diens- tagen und Donnerstagen auch von 14 bis 16 Uhr in der Veterinärunter- abteilung des Gesundheitsamtes Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3, aus- gegeben. In Anbetracht der starken Verbrei- tung der Wutkrankheit (Tollwut) in den Bezirken Vöcklabruck und Gmunden und in den benachbarten Bundesländern Steiermark und Salzburg werden die Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hunde- marke, für welche eine Gebühr von S 7.- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. ab- holen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gem. § 2 o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über acht Wochen binnen drei Tagen beim zu- ständigen Gemeindeamt anzumelden und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffent- lichen Orten am Halsband oder Brustgurt des Hundes sichtbar getra- gen wird. Ebenso ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von drei Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der für den Parteienverkehr bestimmten Amts- stunden in der Veterinärunterabtei- lung im Gesundheitsamt entgegenge- nommen. Übertretungen dieser Anordnun- gen werden nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Ehrung für Rotkreuz-Mitarbeiter In Anerkennung der lang- jährigen verdienstvollen Tätig- keit auf dem Gebiet des Ret- tungswesens hat der Gemeinde- rat an folgende Mitarbeiter des Roten Kreuzes die Rettungs- verdienstmedaille in Bronze (für mehr als 15jährige Tätigkeit) verliehen: Anna Petz, Oberhelferin (16 Jahre im Einsatz), Werner Fatka, Zugsführer (15), Wer- ner Jeloucan, Zugsführer (16), Alois Mitterhuber, Zugsführer (16), Johann Petz, Zugsführer (16), Franz Vielhaber, Zugs- führer (16). Gemeinderat l1eschloß Darlehensaufnahme Zur Teilfinanzierung des außer- ordentlichen Haushaltes im Rech- nungsjahr 1979 beschloß der Ge- meinderat die Aufnahme eines Dar- lehens von dreißig Millionen Schil- ling. Der Betrag soll in drei Teilbe- trägen von je 10 Millionen Schilling in f':. nspruch genommen werden. Die Rückzahlung erfolgt in vierzig Halb- jahresraten, beginnend mit April 1980. Der Zinssatz des Darlehens wurde mit 8¼ Prozent festgesetzt. Verbesserung cler Zufahrt zur Christkincllkirche Der Gemeinderat bewilligte 300.000 Schilling für die Verbrei- terung der Zufahrt zur Christkindl- kirche. Der wachsende Besucher- strom zum weltberühmten Sonder- postamt und der Wallfahrtskirche bringt auch einen starken Fahrzeug- verkehr mit sich. Nun wird die Kon- glomeratbank vor dem Parkplatz ab- getragen und die Kurve ausgebaut. WIR HABEN FÜR SIE EIN NEUES KÜCHENSTUDIO ERÖFFNET Elektrohaus Mitterhuemer - Steyr Dambergga:sse 2, Te'I. 23 4 66 In unserem Studio zeigen wir Ihnen die schönsten BAUKNECHT und MIELE KÜCHEN, eine GROSSAUSWAHL an ELEKTROEINBAUGERÄTEN. Ihre KÜCHENPLANUNG - INSTALLATIONEN - MONTAGE werden von eigenen Fachleuten durchgeführt. MITTERHUEMER-KUNDENDIENST- IHR SERVICEVORTEIL St(')T 31

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