Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/12

Amtliche Nachrichten Magistrat Steyr Verwaltung des Zentralaltersheimes Steyr, 30.10.1978 AUSSCHREIBUNG über die Lieferung von Lebensmitteln (Brot, Fleisch, Mehl, Zucker und Teigwa- ren) für das erste Halbjahr 1979. Ungefähre Mengen: Schwarzbrot ................ 4.000 kg Weißbrot ................ 3 .200 kg Semmeln ................ 9.200 kg Fleisch ................ 20.000 kg Wurstwaren .............. . 5 .000 kg Mehl ................ 4.900 kg Zucker ............... 4 .000 kg Teigwaren ............... 1.800 kg Offerte sind bis 10. Dezember im Zentral- altersheim einzubringen. PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT DER ARBEITER Die Pensionsversicherungsanstalt der Ar- beiter, Landesstelle Linz, hält im Monat Dezember in Steyr, am Donnerstag, 7 . und Donnerstag, 21. d. M., in der Arbeiterkam- meramtsstelle, Färbergasse 5, von 8 - 12 und 13 .30 - 15.30 Uhr, Sprechtage ab. Magistrat Steyr, Abt. X Veterinärunterabteilung Vet-4881/78 Steyr, 2. November 1978 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1979 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des § 1 der Verordnung des mdeshauptmannes von Oö. vom 23. 12. 963, LGBI. Nr. 67/63, sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken zu kennzeichnen . Die Hundemarken für das Jahr 1979 wer- den in der Zeit vom 15 . Dezember 1978 - 15. Jänner 1979 während der Amtsstunden täglich vun Montag bis Freitag in der Zeit von 8.30 - 12.00 Uhr und an Dienstagen und Don- nerstagen auch von 14.00 - 16.00 Uhr in der Veterinärunterabteilung des Gesund- heitsamtes Steyr, Redtenbachergasse 3, ausgegeben. In Anbetracht der starken Verbreitung der Wutkrankheit (Tollwut) in den Be- zirken Vöcklabruck und Gmunden und in den benachbarten Bundesländern Steier- mark und Salzburg, werden die Hunde- halter aufgefordert, fristgerecht die Hunde- marke, für welche eine Gebühr von S 7 .- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abholen zu lassen. 12/1978 Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 a. o. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hundemarke an öffentlichen Orten am Halsband oder Brustgrut des Hundes sicht- bar getragen wird. Ebenso ist die Beendi- gung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hundemarke innerhalb von 3 Tagen zu melden. Diese Meldungen werden laufend während der für den Parteienverkehr be- stimmten Amtsstunden in der Veterinär- unterabteilung im Gesundheitsamt entge- gen genommen. übertretungen dieser Anordnungen wer- den nach den Bestimmungen des § 63 Tier- seuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr Magistratsdirektion Ha-4000/78 Steyr, 3. November 1978 Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1979 KUNDMACHUNG Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1979 liegt durch eine Woche, und zwar in der Zeit vom 1. Dezember bis ein- schließlich 7. Dezember 1978 im Stadt- rechnungsamt, Rathaus, 3. Stock , Zimmer 231, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Hievon erfolgt gemäß § 50, Abs. 3, des Gemeindestatutes für die Stadt Steyr, die Verlautbarung. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr Baurechtsamt Bau2-6436/72 Steyr, 9. November 1978 Flächenwidmungsplan für die Stadt Steyr KUNDMACHUNG Der vom Gemeinderat der Stadt Steyr mit 15. Dezember 1977 bzw. 14. September 1978, Bau2-6436/72, beschlossene und mit Bescheid des Amtes der Oö. Landesregie- rung vom 31. Oktober 1978, BauR-3795/7- 1978, gemäß § 21 Abs. 5 Oö. Raumord- nungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972 in der Fassung der Novelle LGBI. Nr. 15/1977 aufsiehtsbehördlich genehmigte Flächen- widmungsplan für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Steyr wird hiemit gemäß § 21 Abs. 9 Oö. Raumordnungsgesetz in Ver- bindung mit § 62 Statut für die Stadt Steyr, LGBI. Nr. 47/1965 in der Fassung der Novellen LGBJ. Nr. 41/1969 und LGBI. Nr. 45/1970 als Verordnung der Stadt kundgemacht. 21 Der Plan liegt durch 2 Wochen beim Ma- gistrat Steyr, Baurechtsamt, zur öffentli- chen Einsichtnahme während der Amts- stunden auf. Der Plan wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam. Der Plan liegt auch nach Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Magistrat Steyr, Baurechtsan1t, sowie beim Stadt- bauamt , Planungsreferat , zur Einsichtnah- me für jedermann auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss Bibliophiles Geschenk aus Ketlering für Steyr Beim Besuch einer Steyrer Delegation in der Schwesterstadt Kettering überreichte Ketterings Bürgermeister Charles F. Horn dem Leiter der Steyrer Delega- · tion, Vizebürgermeister Heinrich Schwarz , wertvolle Bildbände als Geschenk an die Steyrer. Der Ketteringer Bürgermeister wünscht sich, daß die Bücher das Wissen über die USA erweitern. Vizebürgermeister Heinrich Schwarz übergab die Bücher- spende am 14. November der Leiterin der Steyrer Stadtbü- cherei, Frau Dr. Handlgruber, die sich freute: ,,Jetzt haben wir neben unserer Englisch-Literatur auch Bildbände in englischer Sprache". Im Bild Frau Dr . Handlgruber und Vizebürgermeister Schwarz. Foto: Kranzmayr 237

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