Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/11
Diskussion über neues Verkehrskonzept in der Altstadt Fahrzeugverkehr über neue Brücken in beiden Richtungen · Wahl zwischen mehreren Varianten Mit der Fertigstellung der zwei neuen Brücken über Enns und Steyr soll im Altstadt- bereich der Fahrzeugverkehr neu geregelt werden. Bürgermeister Weiss präsentierte ein Verkehrskonzept mit mehreren Varianten, das als Diskussionsgrundlage zunächst den Kammern und Interessenvertretungen der Verkehrsteilnehmer zur Stellungnahme vor- gelegt wird. Die Ergebnisse dieser Meinungsbildung sind dann die Leitlinie für die Er- stellung des endgültigen Konzeptes, das im Sommer 1979, nach Eröffnung der neuen Brücken, wirksam werden wird. Der vom Stadtbauamt in Zusam- menarbeit mit der Polizeidirektion erarbeitete Entwurf sieht zur Fuß- gängerzone in der Pfarrgasse auch eine solche in der Enge Gasse vor, die während der Ladezeiten nur vom Stadtplatz aus befahrbar sind. Aus Sicherheitsgründen soll die Stadt- platzausfahrt nach wie vor über den Ennskai erfolgen. Für den Schloß- berg ist ein generelles Fahrverbot vorgesehen, ebenso für die Berggasse, mit Ausnahme des Anliegerverkehrs. In der Berggasse soll auch ein Halte- verbot erlassen werden, von dem nur die Anrainer ausgenommen sind . Eine Alternative ist die Befahrung der Enns- und Steyrbrücke in beiden Richtungen; ohne Änderung der bisherigen Verkehrsführung in Steyr- dorf. Im Falle der Realisierung dieser Variante wären folgende Maß- nahmen erforderlich: Linksabbiege- verbot von der Färbergasse zur unteren Bahnhofstraße, Umleitung über Kompaßgasse - Hessenplatz - obere Bahnhofstraße. In der unteren Bahnhofstraße wäre von der Koller- gasse bis zur Kreuzung Pachergasse ein beidseitiges Halteverbot erfor- derlich, eine kurze Ladezone von der Haratzmüller traße bis auf die llöhe der Kollergasse und in der Fahrbahnbucht vor den Ifäu ern ßahnhofstraf~e 2 und 4 könnten bei Veränderung des ,chsteiges Park- plätze angelegt werden. In der Kirchengasse wäre ein unbeschränktes beidseitiges Halte- verbot notwendig. Halten in der Sierningerstraße wäre nur mehr auf den dafür vorgesehenen Bodenmar- kierungen möglich. Die Vorteile dieser Variante sind die Möglichkeit des Busverkehrs zum Steyr- und Ennsdorf und der Ge- schäftsverkehr zum Steyrdorf. Dem gegenüber steht eine Reihe von Nachteilen: Wartezeiten durch gesteigertes Ver- kehrsaufkommen; keine Haltemöglichkeit in der Kir- chengasse; parken in der Sierningerstraße nu auf markierten Flächen; Notwendigkeit einer Ampelregelung in Zwischenbrücken für Fußgänger; verkürzte Ladezone in der Bahnhof- straße; Wartezeiten an der Kreuzung Bahnhof- straße-Pachergasse; erhöhte Unfallgefahr im Bereich der Kreuzungen Haratzmüllerstraße Bahnhofstraße und Zwischenbrücken- Michaelerplatz. Die Schlüsselhofgasse ist als Ein- bahn vom Michaelerplatz bis zur Blümelhuberstraße und weiter zum Steinwändweg vorgesehen. Bei dieser Regelung wären zusätzliche Park- plätze in beiden Teilbereichen mög- lich. Die Einbahnregelung Johannes- gasse-Haratzmüllerstraße soll wie bis- her bleiben, die Haratzmüllerstraße aber gegenüber der Johannesgasse abgewertet werden. Auf der Kreu- zung Kompaßgasse-Hessenplatz- Bahnhofstraße soll der Kompaßgasse Vorrang eingeräumt werden. Auf der Blümelhuberstraße ist ein beidseitiges Halteverbot vorgesehen. Man erwar- tet sich dadurch mehr Sicherheit und flüssigeren Verkehr. Vorrang für Sicherheit der Fußgänger Die Belastung der Schlüsselhofgasse soll im Bereich zwischen Michaeler- platz und Blümelhuberstraße auf fünf Tonnen beschränkt bleiben. Drin- gend notwendig ist der Ausbau des Blümelhuberknotens. Die genannten Regelungen sind nach Ansicht der Fachleute unbedingt erforder- lich und lassen keine Alternative zu. In der Frage der Verkehrsführung über die neuen Brücken als Verbindung zwischen Enns- und Steyrdorf werden im neuen Verkehrs- konzept zwei Varianten besonders heraus- gestellt. 194 Die zweite Variante sieht auch eine Befahrung der Brücken in beiden Richtungen vor. Die Kirchengasse wäre aber zwischen Badgasse und Sierningerstraße Fußgängerzone. Bei Realisierung dieser Alternative wäre die Zufahrt zu dieser Fußgängerzone von der Gleinkergasse aus möglich, die Badgasse müßte zur Einbahn in Richtung Michaelerplatz erklärt wer- den, der Gschaiderberg dürfte nicht befahren werden (mit Ausnahme der Anrainer). Ladezonen wären beim Roten Brunnen und am Michaeler- platz vorgesehen. Die Vorteile dieser Variante wären sehr geringes Verkehrsaufkommen und Sicherheit für die Fußgänger in der Kirchengasse. Eine Regelung des Fußgeherverkehrs in Zwischen- brücken wäre überflüssig und es be- stünde Zustellmöglichkeit in der Kirchengasse. Die untere Bahnhof- straße wäre auf beiden Bahnen be- 6 fahrbar. In der Kirchengasse stün- den ab der Badgasse bis zur Steyr- brücke markierte Parkplätze auf der linken Straßenseite zur Verfügung. Die Variante hat den Nachteil, d~ es von Steyrdorf keine Abfahrt nach Zwischenbrücken gibt, weil die Fuß- geherzone dazwischen liegt. Öffent- liche Verkehrsmittel können nicht einfahren, der Parkplatz Michaeler- platz wäre schwer erreichbar. Neben den genannten Varianten werden auch noch alle möglichen Einbahnregelungen über die neuen Brücken untersucht. Dem Entwurf für das neue Ver- kehrskonzept liegt das Bemühen zu- grunde, jedem Stadtteil die bestmög- liche Verkehrserschließung im Hin- blick auf optimale wirtschaftliche Entwicklung zu bieten. Den Entwurf des neuen Konzeptes wird der Ver- kehrsbeirat am 9. November beraten. 11/1978
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