Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/11

64 - 70, ungerade 39 - 59 Karl Punzer-Straße ungerade 31 - 45 a Franz Sebek-Straße gerade Nr., ungerade 1 - 33, 43, 45 WAHLLOKALE FÜR WAHLKARTEN- WÄHLER SPRENGEL 69/230 Wahllokal: Rathaus (nur für auswärtige Wähler) SPRENGEL 67 /212 SPRENGEL 70/231 Wahllokal: Schule Plenkelberg, Karl-Pun- Wahllokal: KRANKENHAUS 1 zer-Straße 3 Dieser Wahlsprengel umfaßt: Hans Buchholzer-Straße ungerade Leo Gabler-Straße gerade 2 -50 Karl Punzer-Straße ungerade 7 - 15 Ferd. Straßer-Hof SPRENGEL 68/213 SPRENGEL 71/232 1 _ 19 Wahllokal: KRANKENHAUS II Gymnastikraum-Geburten- abteilung Lungenstation Unfallstation Geburtenabteilung Wahllokal: Schule Plenkelberg, Karl Pun- zer-Straße 3 * = derzeit keine bewohnten Häuser Dieser Wahlsprengel umfaßt: Haager Straße alle Nr. außer 1 Hinterbergstraße Huthoferstraße Kleinraminger Straße Kugellagerweg Seitenstettner Straße Terrassenweg Zirerstraße 2. Abstimmungszeit: 7 Uhr früh bis 16 Uhr nachmittags. 3. Verbotszonen, Verbot des Tragens von Waffen: Im Gebäude jedes Abstimmungslokales und in einem Umkreis von 20 m vom Eingang solcher Gebäude, in denen sich Abstimmungs- lokale befinden, ist am Abstimmungs- tag jede Art der Werbung, insbesondere auch durch Ansprachen, durch An- schlag oder Verteilen von Aufrufen und dergleichen, ferner jede Ansammlung sowie das Tragen von Waffen jeder Art verboten. Das Verbot des Tragens von Waffen be- zieht sich nicht auf jene Waffen, die am Abstimmungstag von öffentlichen, im betreffenden Umkreis im Dienst befind- lichen Sicherheitsorganen nach ihren dienstlichen Vorschriften getragen wer- den müssen. 4. Verbot des Ausschankes alkoholischer Getränke: Der Ausschank von alkoholi- schen Getränken ist am Abstimmungs- tag im Gebiet der Stadt Steyr bis 17 Uhr verboten. 5. Strafbestimmungen: Übertretungen der in Punkt 3 und 4 ausgesprochenen Ver- bote werden von der Bezirksverwaltungs- behörde mit einer Geldstrafe bis zu S 3.000,-, im Falle der Uneinbringlich- keit mit Arrest bis zu 2 Wochen geahn- det. Der Gemeindewahlleiter: Dr. Franz Knapp (Senatsrat) VOLKSABSTIMMUNG am 5. November 197 8 Für alle übrigen Patienten ist in der ärzt- Magistrat Steyr liehen Schreibstube der Internen Abtei- ABSTIMMUNGSMÖGLICHKEIT für Patienten des Allgem. öffentlichen Lan- deskrankenhauses Steyr bei der Volksab- stimmung am 5. November 1978 Alle stimmberechtigten Patienten haben die Möglichkeit, am Abstimmungstag 1m nkenhaus mit einer Stimmkarte abzustimmen. Stimmkarten können über die Verwaltung des Krankenhauses oder über Familienange- hörige von jener Gemeinde angefordert werden, wo die Patienten in der Stimm- li.~te eingetragen sind. Patienten der Unfallabteilung und der Gynäkol.-Geburtsh.-Abteilung können, soweit sie gehfähig sind, ab 7 Uhr im Ab- stimmungslokal „Gymnastikraum" der Gynäkol.-Geburtsh.-Abteilung abstimmen, Patienten der Lungenabteilung haben die Möglichkeit, in der Lungenabteilung ab- zustimmen. lung ein Abstimmungslokal eingerichtet. Bettlägerige Patienten werden, wenn sie dies der zuständigen Stationsschwester be- kanntgeben, von der Wahlkommission in ihrem Krankenzimmer aufgesucht und kön- nen dort abstimmen. ABSTIMMUNGSMÖGLICHKEIT für Insassen des Zentralaltersheimes Steyr Alle im Zentralaltersheim mit Erstwohn- sitz gemeldeten Personen sind in der Stimmliste eingetragen und aus dem Haus- aushang zu ersehen. Heiminsassen, die mit Zweitwohnsitz im Zentralaltersheim gemeldet sind, können ebenfalls im Abstimmungssprengel Zentral- altersheim von ihrem Stimmrecht Ge- brauch machen, wenn sie sich von jener Gemeinde, wo sie in der Wählerevidenz ein- getragen sind, eine Stimmkarte besorgen. Anträge auf Ausstellung von Stimmkarten für Insassen aus Steyr und aus fremden Gemeinden liegen in der Verwaltung auf. STIMMKARTEN ACHTUNG STIMMBERECHTIGTE MIT STIMMKARTE In der Stadt Steyr können Sie bei der Volksabstimmung am 5. November 1978 in der Zeit von 7 .00 bis 16.00 Uhr ab- stimmen. STIMMBERECHTIGTE MIT STIMM- KARTE können nur im Abstimmungs- lokal Rathaus, Hof rechts, Abstim- mungssprengel 230, von ihrem Stimm- recht Gebrauch machen. Sonderrege- lungen bestehen nur im Landeskranken- haus und im Zentralaltersheim. GEHEN SIE IN IHREM EIGENEN INTERESSE SO FRÜH WIE MÖGLICH ZUR ABSTIMMUNG Der Bürgermeister können von Stimmberechtigten, die in Steyr in der Stimmliste eingetragen sind, im Wahlreferat des Rathauses, 4. Stock, Zimmer 129, bis 2. November 1978, täglich während der Dienstzeit beantragt werden. Ein Personalausweis ist vorzulegen. 11 /1978 Amtsblatt der Stadt Steyr VII

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