Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/10

147Mill.S für 204Mielwohnungen.auf dem Resthofgelände Wohndichte wurde bei Neuplanung herabgesetzt - Grünflächenanteil auf siebzig Prozent gestiegen Um zehn Geschäftslokale bewerben sich dreißig Interessenten Die Gemeinnützige Wohnungsge- sellschaft der Stadt Steyr beschloß die Errichtung von 204 Mietwoh- nungen, zehn Geschäften, zwei Or- dinationen und einer Tiefgarage mit 204 Stellplätzen als Fortsetzung des Bauvorhabens Resthof. Die Bauko- sten sind mit 147 Mill. Schilling ver- anschlagt. .Vom Land Oberöster- reich bekommt die GWG der Stadt Steyr 73,5 Millionen Schilling als Förderungsdarlehen, 66 Millionen Schilling lejht die Wohnungsgesell- schaft vom Kreditmarkt. Das Hy- pothekardarlehen hat eine Laufzeit von 24 1/2 Jahren. 7 ,3 Millionen Schilling steuert die GWG aus Ei- genmitteln zur Finanzierung des Projektes bei. Bei der Planung dieser Wohnan- lage hat die Gemeinnützige Woh- 164 Besser wohnen Das Wohnungsverbesserungsge- setz, das für Verbesserungsmaß- nahmen in Wohnhäusern und in Klein- oder Mittelwohnungen we- sentliche zentrale Förderungs- maßnahmen vorsieht, wurde neuerlich novelliert und in ·sei- ner Wirkungsdauer verlängert (BGBI. Nr. 337 /1978). Neben den bisherigen Förderungs- möglichkeiten (z. B. Einbau von Personenaufzügen, Zentral- heizungen, Anschluß an zentrale Wärmeversorgungsanla- gen, Errichtung oder Umgestaltung von sanitären An- lagen, Teilung oder Vereinigung von Wohnungen usw.) wurden durch die Novellierung folgen- de Förderungsmöglichkeiten nä- her konkretisiert oder neu in das Gesetz aufgenommen: Maßnahmen, die eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Erhöhung des Schall- und Wärmeschutzes bewirken, wie die Verbes- serung der Schall- und Wär- medämmung von Fenstern, Außentüren, Außenwänden, nungsgesellschaft der Stadt Steyr für weiträumige Spiel- und Erho- lungsflächen gesorgt. Es wurden große verkehrsfreie Zonen geplant und die Akzente auf Gehsteigfüh- rung und Hofbildung gelegt. Die verkehrsfreien Höfe haben Aus- maße von 90 mal 90 bzw. 70 mal 110 Meter. Die höchsten Gebäude sind sechsgeschossig. Dieser Bauabschnitt umfaßt auch das Einkaufszentrum der Resthof- siedlung. Im ersten Bebauungsplan waren zwölf- und fünfzehnge- schossige Hochhäuser vorgesehen . Um ihren Mietern bestmögliche Wohnqualität zu bieten, hat die GWG bei der endgültigen Planung die Wohndichte auf ein Drittel herabgesetzt und mit dreige- schossigen Baukörpern eine an Dächern, Kellerdecken und obersten Geschoßdecken; Maßnahmen, die die Vermin- derung des Energieverlustes und des Energieverbrauches von Zentralheizungs- und Warmwasseranlagen bewir- ken und Maßnahmen , die den Wohn- bedürfnissen von Behinderten und alten Menschen dienen. Die Förderung von energiespa- renden Maßnahmen ist auch an Objekten zulässig, für die die behördliche Baubewilligung erst nach dem 1. 1. 1968, aber vor dem 1. 1. 1974 erteilt wurde. Die Förderung des Anschlusses von Zentralheizungsanlagen an Fernwärme ist auch hinsichtlich von Objekten zulässig, für die die behördliche Baubewilligung zu einem späteren Zeitpunkt er- teilt wurde. Ansuchen auf Gewährung einer Förderung nach dem Wohnungs- verbesserungsgesetz können beim Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Wohnungs- und Sied- lungswesen, bis 30. 9. 1981 ein- gebracht werden. 4 menschlichen Maßstäben orien- tierte Architektur konzipiert. In den zehn Geschäftslokalen des Einkaufszentrums sollen nach den Bestimmungen des Wohnbauförde- rungsfonds nur Waren des täglichen Bedarfs angeboten werden. Für die zehn Geschäftslokale gibt es dreißig Bewerber. Im Erdgeschoß der Häuser dieses Bauabschnittes sind auch Wohnun- gen mit vorgelagerten Terrassen ge- plant. Vorgesehen sind außerdem bessere Wärmedämmung und Aus- stattung der Bäder mit keramischen Fliesen. Die Verbesserung der Wohnquah- tät dieses Bauabschnittes durch weiträumige Bebauung läßt sich auch in Zahlen ausdrücken. Betrug in der ersten Bauetappe der Anteil der Grünfläche im Verhältnis zum bebauten Areal und der Asphalt- decke 51 Prozent, so liegt bei den derzeit entstehenden und den ge- planten Wohnungen der Grünflä- chenanteil bei s i e b z i g Pro- zent . Für den Bauabschnitt „Resthof 3" auf dem Areal der sogenannten Bischofsgründe wurde ein neuer Bebauungsplan erstellt, der nicht nur die Verbesserungen der voran- gegangenen Abschnitte beinhah.iu- sondern abermals auch eine Redu- zierung der Gebäudehöhen und der Geschoßanzahl aufweist. Sechzig Prozent dieser Bauten wurden mit Erdgeschoß plus drei Obergeschossen konzipiert, bei den restlichen Objekten werden auf das Erdgeschoß vier bis fünf Oberge- schosse aufgesetzt. Die Tiefgaragen liegen außerhalb des Siedlungsge- bietes. Alle Baukörper sind um ver- kehrsfreie Höfe gruppiert, die Höfe wiederum in Erschließungs- und Spielhöfe bzw. in Wohnhöfe mit vorgelagerten Terrassen unterteilt. Diese Höfe werden durch einen Fußweg mit dem Wanderweg Lau- berleite verbunden. Die Tiefgara- gen für die PKW werden begrünt 10/1978

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