Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/10

ALARMPLAN FÜR STEYR BEI HOCHWASSER Das Oö. Landesfeuerwehr-Kommando hat für die Steyrtal-Gemeinden im Einzugsgebiet des Kraftwerkes Klaus einen Flutwellen-Alarmplan erstellt, in dessen Rahmen auch die Details der Hochwasserwarnung in Steyr neu konzipiert wurden. Laut Alarmplan gibt der Lastverteiler der Ennskraftwerke bei einem Pegelstand von 225 cm bei der Meßstelle Ortskai und steigender Tendenz eine Vorwarnung an die Polizei. Erreicht der Pegel Ortskai 270 cm oder gibt das Kraftwerk Klaus Flutwellen-Voralarm für den Steyrfluß, verständigt die Polizeidirektion Steyr alle durch das zu erwartende Hochwasser gefährdeten Personen bzw. jenen Personenkreis, der im gefährdeten Raum Eigentum hat, aber außerhalb dieses Bereiches wohnt. Die Verständigung durch die Polizei geschieht mittels telefonischen Anrufes, Lautsprecherwagen und Sirenensignal (Dauerton 3 mal 15 Sekunden, Unterbrechung 2 mal 7 Sekunden). Im Bedarfsfall wird das Signal wiederholt. Telefonisch verständigt werden Personen, die bei der Polizei deponiert haben, daß sie das wün- schen. Die Polizeidirektion nimmt jederzeit schriftliche Anmeldungen, die auch mit der Post geschickt werden können, entgegen. Neben Namen, Anschrift und Telefonnummer soll auch bekannt gegeben werden, wer zu verständigen ist, wenn der Liegenschaftsbesitzer nicht er- reichbar ist. Bei Flutwellen-Voralarm und Pegelstand 270 cm verständigt die Polizei außerdem den 1., 2., 3. und 5. Löschzug der Freiwilligen Feuerwehr mittels Personenrufanlage. Der 4. Löschzug rückt beim oben genannten Sirenensignal aus. Ab diesem Zeitpunkt beginnt bei der Freiwilli- gen Feuerwehr der Stadt Steyr ein Informationsdienst für die zivile Bevölkerung. Die Infor- mationsstelle hat die Telefonnummer 62034. Sie wird von der Polizei laufend über die jewei- ligen Pegelstände und Wassertendenzen unterrichtet. Bei einem Hochwasser ab Pegelstand 270 cm in Steyr-Ortskai verständigt die Polizeidirektion auch den Bürgermeister und den Magistratsdirektor der Stadt Steyr bzw. deren Vertreter im Amte, die ihrerseits nach Maßgabe der Verhältnisse im Hochwasser- bzw. Flutwellenbereich weitere Maßnahmen verfügen können. PS.: Werfen Sie diesen Alarmplan nicht weg, damit Sie ihn im Katastrophenfall haben. 10/1978 Amtsblatt der Stadt Steyr

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