Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/9

24 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1978 V. Pflichten des Förderungswerbers: 1) Im Falle der Gewährung einer Förderung ist der För - derungswerber verpflichtet, die geförderte Maßnahme entsprechend der Anordnung oder Bewilligung der Bau- behörde oder, wenn die geförderte Maßnahme baube- hörcllich nicht genehmigungspfl ichtig ist, entsprechend d n Anordnungen der Bauberatung des Magistrates auszu- führen. 2) ße1 N1chterfüllung dieser Verpflichtungen wird die Zusicherung dcr f'örd ·rn ng gemäß Abschnitt V Abs. 4 widerrufc11. 3) l)cr Fördt·rtrngsw ·rh ·r hat die mll der Innnspru h- 11al1111c der l'or<lcr1111g v ·rhundcncn Kosten und Gebühren zu tragen. Vl. l)1c vm l1c gt·ndc 11 l'lrderungsr1cli1 l1111en 1retc11 11ach Vcrof lc111 l1 cliung 1111 A111tshlatt der S1ad1 S1eyr 111 Krall. l)er l!Urgeri11e1s1cr: Franz We1ss PERSONALWESEN Mit Wirkung vorn 1. August wurde Wohlfahrts- direktor Senatsrat Dr. Knapp zum Magistratsdirektor- Stellvertreter ernannt. Dr. Knapp ist in dieser Funktion Nachfolger des verstorbenen Senatsrates Dr. Schreibmül- ler. MITTEILUNGEN GREGOR- GOLDBACHER- FÖRDERUNGSPREIS der Stadt Steyr 1980 Zur Erinnerung an den bekannten Steyrer Päda- gogen, IIeimatkundler und Denkmalpfleger Prof. Gre- gor Goldbacher wurde anläßlich dessen 100. Geburts- 1agcs im Jahre 1975 von der Stadt Steyr der Gregor- Coldbacher-Förderungspreis gestiftet - mit dem Ziele, Aktivitäten zu fördern, die der Stadt Steyr zum Vorteil gere ic hen. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis wurde von der Stadt Steyr so dotiert, daß in Abständen von fUnf Jahren je ein Betrag von S 50. 000, - zur Auszah- lung gelangen soll. Der erste Förderungspreis wird im Fcstj ahr HJ80 vergeben. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis ist für Leistungen und Vorhaben auf allen Gebieten des kom- 111unalen Bereiches vorgesehen, sofern sie für die Stadt von kulturellem, wirtschaftlichem, soziologischem oder historischem Wert sind. Iliebei kann es sich um Ankäufe wertvoller Erin- nerungsstücke, von Kunstwerken oder schriftlichen Ar - beiten ebenso handeln wie um die Förderung bereits vollbrachter Leistungen auf dem Gebiete des Denkmal- schutzes, der Stadterhaltung usw. bis zur Förderung von Programmen und Konzepten, die einer späteren oder gegenwärtigen E11twicklung dienen. Einreichung: Um den Gregor-Goldbacher-Förderungspreis kön- nen sich alle Personen ohne Einschränkung des Wohnor- tes, Staatsbürgerschaft usw. bewerben. Der Gregor-Goldbacher-Förderungspreis kann an Einzelpersonen, mehrere Personen, Organisationen oder Unternehmer zur Verleihung gelangen. 156 Jede eingereichte Arbeit gilt gleichzeitig als Er- klärung, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu un- terwerfen, wobei die Bewerber Schöpfer des eingereich- ten Werkes und damit Urheber im Sinne des § 10, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sein müssen. Die Einreichungen sind mit der Aufschrift "Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis 1980" zu kennzeichnen und müssen mit Namen und Anschrift der Preiswerber versi:;hen sein. Das eingereichte Werk darf noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Auftrags- arbeiten derStadt Steyr, die in üblicher Weise honoriert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen. Die Einreichung unter Kennwort ist zugelassen . In diesem ['all ist ein mit dem Kennwort versehenes ver- sc hlossenes Kuvert, das den Namen und die Anschrift des Preiswerbers enthält, beizulegen. Dieses wird bei der Mag. Abt. IX des Magistrates der Stadt Steyr in Verwahrung genommen und nur im Falle der Preiszu- cri<cnmmg den Juroren zur Kenntnis gebracht. Ei.Jic Ilaftung für eine etwaige Beschädigung der Einreiclmng.:n Während des Transportes oder der Lager- zeit wird nicht übernommen. Den Teilnehmern wird zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt, wann die einge- reichten Arbeiten abgeholt werden können, bzw. wann sie am Postwege vom Magistrat der Stadt Steyr zurück- gesandt werden. Die Einreichung für den Gregor -Golclbacher- Förderungspreis hat beim Magistrat der Stadt Steyr , Abteilung IX, Rathaus, 4400 Steyr, zu erfolgen. Einreichungsschluß: 1. Juli 1979 Bis zu diesem Termin ist die Einreichung bei der Einlaufstelle des Magistrates der Stadt Steyr, Rathaus, 4400 Steyr, abzugeben oder im Postwege an die Mag. Abt. IX des Magistrates zusenden. Nach diesem Termin eingehende Arbeiten können nicht mehr berücksichtigt werden. Beurteilung: Die Stadt Steyr beruft Fa chleute, die den ge- meindcrätlichen Kulturausschuß hinsichtlich dessen Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Steyr bera- ten. Alle Berater sind hinsichtlich ihrer Bewertung der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Vergabe: Uber die Förderungswürdigkeit des jeweiligenVor- habens oder der erbrachten Leistung und damit über die Vergabe des Gregor-Goldbacher-Förderungspreises ent- scheidet der Gemeinderat der Stadt Steyr. Sollte der gemeinderätliche Kulturausschuß zu dem Urteil kommen, daß für eine Preiszuerkennung keine qualitaüv geeigneten Einreichungen vorhanden sind, so behält sich die Stadt Steyr das Recht vor, von einer Verleihung des Gregor-Goldbacher-Förderungsprei- ses 1980 Abstand zu nehmen. Die Entscheidung und die Vergabe durch den Ge- meinderat der Stadt Steyr ist nicht anfechtbar. Das Ergebnis der Ausschreibung wird im Amtsblatt der Stadt Steyr verlautbart und über die Tagespresse be- kanntgegeben. Die Überreichung des Gregor-Goldba- cher-Förderungspreises erfolgt im Rahmen einer offi- ziellen Verleihung. Auskünfte über die Vergabe des Gregor-Gold- bacher-Förderungspreises 1980 erteilt die Abteilung IX des Magistrates der Stadt Steyr, Tel. 07252/3981 , Klappe 437 oder 431.

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