Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/7
1978 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift "Anbot über die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der Ennstalbrücke in Steyr" bis 14. Juli 1978, 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 72, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. STUDIENBEIHILFE Magistrat Steyr Magistratsdirektion Ges-3332/78 Steyr, 13. Juni 1978 AUSSCHREIBUNG EINER STUDIENBEIHILFE Die Stadtgemeinde Steyr vergibt aus den Erträg- nissen der von ihr verwalteten Dr. Wilhelm-Groß-Stif- tung filr das Studienjahr 1978/79 eine Studienbeihilfe in Höhe vonS9.000,-.Diese wird in erster Linie bedürfti- gen und würdigen Hochschülern oder Hochschülerinnen, die sich dem Studium der Mathematik an der Philosophi- schen Fakultät einer inländischen Universität widmen und in Steyr ansässig sind, gewährt. In Ermangelung solcher Bewerber kann die Studienbeihilfe auch anderen bedürfti- gen Hochschülern oder Hochschülerinnen, sofern sie den übrigen Bedingungen entsprechen, zuerkannt werden. Studierende, die sich um diese Studienbeihilfe be- . werben wollen, haben die entsprechend belegten Gesu- che bis spätestens 15. Oktober 1978 unter der Kennbe- zeichnung "Studienbeihilfe Dr. Wilhelm Groß- Stif- tung" beim Magistrat Steyr, Rathaus, einzubringen. Die erfolgte Inskription ist durch Vorlage einer Bestätigung und der gute Studienerfolg durch Vorlage von mindestens auf die Qualifikation "gut" lautenden Kolloquien- oder Übungszeugnissen über wenigstens filnfstündige Vorlesungen nachzuweisen, Sämtliche, dem Gesuch angeschlossenen Bele- ge bleiben beim Akt und sind sohin ·in beglaubigter Ab- schrift oder Fotokopie beizubringen. Die Verleihung obliegt dem Stadtsenat der Stadt Steyr. Die Bewerbung allein gibt noch keinen Anspruch auf die Zuerkennung der Studienbeihilfe. Der Bürgermeister: Franz Weiss VERORDNUNGEN Magistrat Steyr Bau3-1781/75 Ausbau der Hubergutstraße als Ort- schaftsweg; Verordnung des Ge- meinderates gemäß §§ 8, Abs. 1 Ziff. 5, 9, Abs. 3 und 45 OÖ. Landesstraßenverwaltungsgesetz 1975 i. d. g. F.; Steyr, 16. 3. 197 8 VERORDNUNG des Gemeinderates der Stadt Steyr, beschlossen in der Sitzung vom 23, Mai 1978, betreffend den Ausbau und die Einreihung der Hubergutstraße als Ortschaftsweg. CILLI PICHLER Enge17 4400 Steyr Gemäß § 41 Abs. 2 Ziff. 4 und 43 Statut für die Stadt Steyr, LGBl. Nr. 47/65, in der Fassung der No- velle LGBl. Nr. 41/69 und 45/70 in Verbindung mit § 8 Abs, 1 Ziff. 5, § 9 Abs. 3 und § 45 des Landes- Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBL Nr. 22/1975 in der geltenden Fassung wird verordnet: I. Die im Detailprojekt 1976 (Grundeinlösungsplan) "Ver- längerung der Hubergutstraße" des Dipl. Ing. Breines- berger vom 27. 2. 1976 (10. November 1977), GZ• 1594/76, das einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildet, in schwarzer Farbe dargestellten Grundflächen, betreffend die EZ. 597, KG. Jägerberg, Gfl. 80/9, Dr. Walk Ger- trude, Neubaustraße 10 EZ. 629, KG. Jägerberg, Gfl. 72/15, Post- und Te- legrafendirektion EZ, 777, KG. Jägerberg, Gfl. 73/11, Walter Elfrie- de, St. Ulrich 54 EZ. 308, KG, Jägerberg, Gfl. 73/8, Pfeiffer Ilse, Eisenstraße 45 Gfl. • 315 EZ. 309, KG. Jägerberg, Gfl, 73/9, Mairinger Alois und Margarethe, Eisenstraße 43 werden als öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde neu ausgebaut und als Ortschaftsweg neu eingereiht, Die Notwendigkeit des Ausbaues dieses Ortschafts- weges ergibt sich aus der bisher bestehenden schwieri- gen Verkehrssituation in diesem Bereich, insbesondere aus der Unübersichtlichkeit der Kreuzung und dem Um- stand, daß die Straßenbreite nicht mehr den gegenwär- tigen Verkehrserfordernissen entspricht, II, Die Verordnung wird gemäß § 62 des Statutes für die Stadt Steyr in der derzeit gültigen Fassung mit dem auf den Ablauf einer 2-wöchigen Kundmachungsfrist durch Anschlag an der Amtstafel der Stadt folgenden Tag rechtswirksam. Der in I. der gegenständlichen Verordnung an- geführte Plan liegt im Sinne des § 62 Abs. 1 Statut für die Stadt Steyr im Magistrat, Baurechtsabteilung, wäh- rend der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss 113
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