Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/6
6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1978 Das Sprachrohr der Polizei MOPEDS UND KLEINMOTORRÄDER Am 22. Dezember 1977 sind durch die 4. KFG- . Novelle neue gesetzliche Vorschriften für Motorfahr- räder (Mopeds) in Kraft getreten. Als Moped gilt seitdem nur mehr ein Kraftrad mit einer Bauartge- schwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, dessen Hubraum 50 cm3 nicht überschreitet. Unter Bauartge- schwindigkeit ist jenes Tempo zu verstehen, das auf gerader ebener Fahrbahn bei Windstille und in aufrech- ter Sitzhaltung nicht überschritten werden kann. Kraft- räder mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h gelten nunmehr als Kleinmotorräder. In Steyr sind rund 2. 000 Mopeds zum Verkehr zugelassen. Bisher sind nur 50 zu Kleinmotorrädern um- typisiert worden. Da nahezu alle derzeit in Verwendung stehenden Mopedtypen eine Bauartgeschwindigkeit von über 40 km/h aufweisen, muß angenommen werden, daß derzeit weit mehr als 1. 000 Kleinmotorräder als Mopeds gelenkt werden. Die Lenker dieser Fahrzeuge haben in allen Fällen mit empfindlichen Strafen zu rechnen, zumal diese Kleinmotorräder, die als Mopeds gelenkt werden, nicht haftpflichtversichert sind und der Lenker in den meisten Fällen auch keine Lenkerberech- tigung besitzt. Noch schwerwiegender sind die Folgen bei einem Verkehrsunfall. Es ergeht daher auch an die Erziehungsberechtigten der Appell, auf ihre Kinder ent- sprechend einzuwirken. Auch die Erziehungsberechtig- ten sind unter Umständen für die zivilrechtlichen Fol- gen eines Verkehrsunfalles (Regreßansprüche der Haft- pflichtversicherung) haftbar. Notwendig ist also: 1) Umtypisierung beim Verkehrsamt 2) Erwerb einer Lenkerberechtigung für die Gruppe A Im folgenden werden die für Kleinmotorräder (also Krafträder mit einer Bauartgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h) geltenden Vorschriften angeführt: Tretkurbeln müssen entfernt werden; Fußraster für Lenker und Beifahrer, Haltegriff oder Hal- tegurt müssen vorhanden sein; die Entfernung zwischen den äußersten Punkten der Lenkergriffe muß zwischen 40 und 80 cm liegen; sogenannte Gesundheitslenker, die über Brusthöhe hinaus- gehen und heruntergezogene Lenker sind unzulässig; Kindersitze sind verboten; Der Tachometer muß mindestens bis zur angegebenen Bauartgeschwindigkeit reichen; Glocke oder Klingel sind unzulässig. Als akustische Warneinrichtung wird nur ein Horn oder eine Schnarre anerkannt; die Bereifung muß für die erreichbare Bauartgeschwin- digkeit zugelassen sein; Schlußlicht, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung, Ab-. blendlicht, Fernlicht und Begrenzungslicht müssen vor- handen sein; ab 1. 1. 1979 ist ein Rückspiegel vorgeschrieben. Die Sicherheitswache führt seit kurzem laufend gezielte Kontrollen der Motorfahrräder durch. Es wer- den aber nicht nur Strafen verhängt und Anzeigen erstat- tet, sondern die Mopedlenker erhalten auch ein Infor- mationsblatt, das ihnen bei der Umtypisierung ihres Fahrzeuges Hilfe leistet. Dieses Informationsblatt ist auch auf allen Polizeiwachzimmern und im Verkehrsamt des Amtsgebäudes Schloß Lamberg zu erhalten. 90 FREIWILLIGE FEUERWEHR DER STADT STEYR Schon lange vor der Gründung der Freiwilligen Feu- erwehr der Stadt Steyr bestanden Institutionen, welche die Bevölkerung keineswegs schutzlos dem gefräßigen Element des Feuers preisgaben. Die Bekämpfung des Feuers war in die Hände eigener Feuer-Kommissare gelegt, die, unterstützt von den Viertelmeistern auf Grund einer eigenen Feuerordnung, die gesamte Bevöl- kerung zur Brandbekämpfung heranzogen. Es war genauest festgelegt, welche Innung oder Bruderschaft diese oder jene Handreichung im Falle ei- nes Brandes zu tun hatte, wer die Spritzen zum Brand- platz bringen mußte, wer für die "Treibung" des Was- sers verantwortlich war usw. Für Drückeberger oder sol- che Personen, die ein ausgebrochenes Feuer verheimlich- ten oder sich feuergefährliche Hantierungen zuschulden kommen ließen, waren neben Geld- auch Leibesstra- fen festgesetzt. Ein ausgebrochenes Feuer war eben Sa- che a 11 er Bewohner unserer Stadt. Die zunehmende Vergrößerung der Stadt, die im- mer mehr werdenden Eisenverarbeitungsstätten, dazu die seit hundert und mehr Jahren gleichbleibende, sehr gefährliche Bauweise, die mangelhafte Beleuchtung der Arbeitsplätze usw. hatten zur Folge, daß Steyr oft von verheerenden Bränden heimgesucht wurde. Hunderte und mehr Häuser fielen oft bei einem einzigen Brand der Vernichtung anheim. So gingen laut der Chronik in Flammen auf: 1511: 35 Häuser im Ennsdorf 1520: 108 Häuser im Ennsdorf und Steyrdorf 1522: 55 Häuser auf dem Stadtplatz, dem Grünmarkt, in der Pfarrgasse, das Dominikaner- kloster, die Pfarrkirche, Pfarrhof und zwei Stadttore 1540: Viele Häuser im Ennsdorf 1554: 200 Häuser im Steyrdorf 1727: 129 Häuser im Ennsdorf, Enns- und Steyrbrücke, Schloß Lamberg in der Berggasse mit dem Cölestinerinnenkloster, Enge Gasse und viele Häuser auf dem Stadt- platz 1749: 52 Häuser auf dem Wieserfeldplatz 1824: 103 Häuser im Ennsdorf, in Ort, Steyrdorf u'nd das Schloß Lamberg 1842: 196 Häuser im Steyrdorf. Solchen Katastrophen war natürlich der Feuer- Kommissar samt den Viertelmeistern und den Innungs- und Bruderschaftsangehörigen keineswegs mehr gewach- sen. Die vorhandenen Löschgeräte, wie Spritzen auf "Schlaipfen", Handspritzen und Wassereimer, waren in solchen Fällen nicht einmal "ein Tropfen auf den hei- ßen Stein". Wenn auch die "Feuerarbeiter" ,also Schmie- de, Messerer, Schlosser usw. diejenigen waren, die den Brand "aus der Nähe" zu bekämpfen hatten, so fehlte es zweifelsohne an der notwendigen Gewandtheit, aber auch an einer straffen Organisation, um einem Brand selbst mit bescheidensten Mitteln wirksam begegnen zu kön- nen. Mit der Gründung des Turnvereines Steyr im Jah- re 1860 war die Voraussetzung dafür geschaffen, Män- ner aller Bevölkerungskreise der Stadt zu ertüchtigen. Im Jahre 1863 war der Gedanke, aus diesen Männern eine Feuerwehr aufzustellen, in greifbare Nähe gerückt.
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