Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/5

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1978 Weiters erfolgten in 1.457 Fällen Überprüfungen im Sinne des Qualitätsklassengesetzes bzw. der Qualitäts- klassenverordnungen bei Äpfeln, Birnen, Pfirsichen, Zi- trusfrüchten, Weintrauben und Eiern. 2. 299 Personen wurden hinsichtlich der Bestim- mungen des Bazillenausscheidergesetzes überprüft und der gesetzlichen Untersuchungspflicht zugeführt, dabei wurden 4Bazillenausscheider gefunden. 39 gerichtliche und 55 Verwaltungsanzeigen wurden erstattet. Die lebensmittelpolizeiliche Tätigkeit wurde von 2 geprüften Organen wahrgenommen. Gregor-Goldbacher-Förderungspreis der Stadt Steyr 1980 Zur Erinnerung an den bekannten Stey- rer Pädagogen, Heimatkundler und Denk- malpfleger,Prof .Gregor Goldbacher, wur- de an läß Iich dessen 100. Geburtstages im Jahre 1975 von der S tadt Steyr der Gre- gor - Go ldbacher - Förderungs preis ge- s tift et - mit dem Ziele , Aktivitäten zu för- dern, die d r S t dl t yr zum Vorteil ge- r e ichen . Der Gregor - Goldbachcr - Förderungspreis wurde von der Stadt St eyr so dollcrt , daß in Abständen von fünf Jahren je ein Betrag von S 50 . 000, - zur Auszahlu ng gelangen soll. Der erste Förderungspreis wird im Fest- jahr 1980 vergeben. Der Gregor - Go ld bacher Fördernngspre 1s ist für Leistungen und Vorhaben auf a lkn Cebinen des kom- munalen Bereiches vorgesehen, sofern sie: für die Stadt von kulturellem,wirtschaft liche1n, so:,; 1o log ischem oder historischem Wert sind. Hiebei kann es sidt u111 An lü1ufe wertvoller Er- innerungsstücke , von Kunstwerk ·n oder schriftlichen Arbeiten ebe nso handeln wie um die Förde rung bereits vollbra chter Leistungen auf dem Gebiete des Denkmal- schutzes, der Stadterha Jtung usw. bis zur Förderung von Programmen und Konzepten, die einer späteren oder gegenw ärtigcn Entwicklung dienen. Ei nr ci hung: Um den Gregor - Goldbacher - Förderungspreis können sich alle Personen ohne Einschränkung des Wohnortes, der Staatsbürgerschaft usw. bewerben. Der Gregor-Goldbacher -Förderungspreis kann an Ein:u:lpt: rsom:n, mt:hrt:re Personen, Organisationen oder Unternehmer zur Verleihung gelangen. Jede eingereichte Arbeit gilt gleichzeitig als Erklärung, sich den Bedingungen der Ausschreibung zu unterwerfen, wobei die Bewerber Schöpfer des einge- rei chten Werkes und damit Urheber im Sinne des § 10, Absatz 1 des Urheberrechtsgesetzes se in müssen. Die Einreichungen sind mit der Aufschrift "Gre- gor-Goldbacher-Förderungspreis 1980" zu kennzeich- nen und müssen mit Namen und Anschrift der Preis- werber versehen sein. Das eingereichte Werk darf noch nicht öffentlich mit einem Preis ausgezeichnet worden sein. Auftrags- arbeiten der Stadt Steyr, die in üblicher Weise hono- riert werden, sind von dieser Förderung ausgeschlossen. 74 Die Einreichung unter Kennwort ist zugelassen. In diesem Fall ist ein mit dem Kennwort versehenes ver- schlossenes Kuvert, das den Namen und die Anschrift des Preiswerbers enthält, beizulegen. Dieses wird bei der Mag. Abt. IX des Magistrates der Stadt Steyr in Verwahrung genommen und nur im Falle der Preiszuer- kennung den Juroren zur Kenntnis gebracht. Eine Haftung für eine etwaige Beschädigung der Einreichungen während des Transportes oder der Lager- zeit wird nicht übernommen. Den Teilnehmern wird zu gegebener Zeit schriftlich mitgeteilt, wann die ein- gereichten Arbeiten abgeholt werden können, bzw. wann sie am Postwege vom Magistrat der Stadt Steyr zurück- gesandt werden. Die Einreichung für den Gregor-Goldbacher-För- derungspreis hat beim Magistrat der Stadt Steyr, Ab- teilung IX, Rathaus, 4400 Steyr, zu erfolgen. Einreichungsschluß: 1. Juli 1979. Bis zu diesem Termin ist die Einreichung bei der Einlaufstelle des Magistrates . der Stadt Steyr, Rathaus, 4400 Steyr, abzugeben oder im Postwege an die Mag. Abt. IX des Magistrates zu senden. Nach diesem Termin eingehende Arbeiten können nicht mehr berücksichtigt werden. Beurteilung: Die Stadt Steyr beruft Fachleute, die den ge- meinderätlichen Kulturausschuß hinsichtlich dessen Empfehlung an den Gemeinderat der Stadt Steyr bera- ten. Alle Berater sind hinsichtlich ihrer Bewertungen der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Vergabe: Ubcr die Förderungswürdigkeit des jeweiligen Vorhabens oder der erbrachten Leistung und damit über die Vergabe des Gregor-Goldbacher -Förderungspreises ents heidet endgültig der Gemeinderat der Stadt Steyr. Sollte der gemeinderätliche Kulturausschuß zu dem Urteil kommen, daß für eine Preiszuerkennung keine qualitativ geeigneten Einreichungen vorhanden sind, so behält sich die Stadt Steyr das Recht vor, von einer Verleihung des Gregor-Goldbacher-Förderungs- preises 1980 Abstand zu nehmen. Die Entscheidung und die Vergabe durch den Ge- meinderat der Stadt Steyr ist nicht anfechtbar. Das Ergebnis der Ausschreibung wird im Amtsblatt der Stadt Steyr verlautbart und über die Tagespresse be- kanntgegeben. Die Überreichung des Gregor-Goldba- cher-Förderungspreises erfolgt im Rahmen einer offi- ziellen Verleihung. Alle Auskünfte über die Vergabe des Gregor-Gold- bacher-Förderungspreises 1980 erteilt die Abteilung IX des Magistrates der Stadt Steyr, Tel. 07252/3981, Klap- pe 437 oder 431. DRUCKFEHLERBERICHTIGUNG In der Aprilnummer des Amtsblattes hat sich, wie dem aufmerksamen Leser sicher gleich aufgefallen ist, ein sinnstörender Fehler eingeschlichen. Der Bereichsleiter der AEG Telefunken hat Bürger- meister Weiss selbstverständlich den Scheck zur Durch- führung derl.000-Jahrfeierund nicht wie irrtümlich ge- druckt wurde zur "l. 999-Jahrfeier" überreicht.

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