Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/4
8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1978 Mittagessen erhalten. Im Rahmen einer Arbeitstherapie führen die Zöglinge einfache Arbeiten für fremde Auf- traggeber durch oderverfertigen Wandschmuck und Ge- brauchsgegenstände, welche vorwiegend zu Ostern und Weihnachten verkauft werden. Für die nächsten Monate sind bereits 75 Behin- derte vorgemerkt, die aber nicht alle aufgenommen werden können. Das Ziel des Vereines Lebenshilfe für die Zukunft ist die Errichtung eines Wohnheimes für 50 - 60 Zöglinge, wo die Behinderten jeweils von Mon- tag bis Freitag untergebracht werden können. Planmäßiger Fortschritt _______ beim Neubau der Ennsbrücke Die Bauarbeiten für den Neubau der Ennsbrücke schreiten termin- und plangemäß voran. Im Bild ist be- reits ein Teil des neuen Ennsbrückenmittelpfeilers er- si chtlich. Der Pfeilerschaft, der über einer Rostplatte auf 12 Bohrpfählen, die ca. 12 m bis unter Flußsohle reichen, errichtet wird, ist etwa bis zu 2/3 seiner Ge- samthöhe hergestellt. Mit der endgültigen Fertigstel- lung des Pfeilers inkl. die Auflagerbank kann Ende März gerechnet werden. Anfangs April ist dann der Montagebeginn des Stahltragwerkes durch die VÖEST- Wicner Brückenbau AG vorgesehen. Bis zu diesem Zeit- punkt wird danndieBaustelleneinrichtung für den Pfei- lerbau entfernt , sodaß die Stahlbauarbeiten nicht be- hindert werden. 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Wenn Sie auf Beratung und fo•• Service Wert legen: .o 4400s..,,• • J[~~~!Y' 1 1 1 -~ t 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 60 Gedenken an Altstadtrat Johann Ebmer und Altgemeinderat Friedrich Kohout Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates am 14. März 1978 gedachte Bürgermeister Franz Weiss der um die Jahreswende verstorbenen ehemaligen Mit- glieder des Gemeinderates Friedrich Kohout und Johann Ebmer: "Gleich nach Weihnachten erreichte uns die Kun- de, daß Altgemeinderat Friedrich Kohout am 28. De- zember 1977 nach langer schwerer Krankheit im Alter von 65 Jahren für immer von uns gegangen ist. Friedrich Kohout wurde von der sozialistischen Partei in den Gemeinderat entsandt, dem er von 1961 - 1973, also 12 Jahre angehörte. Als Kaufmann vertrat er vor allem die Anliegen der Wirtschaft und hier im besonderen jene des Handels. Am 20. Jänner 1978 verstarb Altstadtrat und Alt- gemeinderat Johann Ebmer im 79. Lebensjahr. Insgesamt gehörte er 19 Jahre dem Gemeinderat an. Im Dezember 1945 kam er in den ersten frei ge- wählten Gemein<.lerat nach dem zweiten Weltkrieg und harte als Stadtrat bis 1949 das Wohnungswesen inne. Von 1949 bis 1955 und von 1959 - 1967 wurde er wiederum von seiner Partei, der Österreichischen Volkspartei, in den Gemeinderat entsandt. Beide übten ihr öffentliches Mandat mit Umsicht und Gewissenhaftigkeit aus und erfreuten sich allge- meiner Wertschätzung, die sich in den wohlverdienten Ruhestand hinein fortsetzte. Der Gemeinderat der Stadt Steyr wird seinen ehe- maligen Mitgliedern Friedrich Kohout und Johann Eb- mer stets ein ehrendes Andenken bewahren." TIERHALTUNG in GWG- und gemeindeeigenen Wohnungen In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden, daß durch Hunde Kindersp ie lplätze, Sandkästen, Grünflä- chen und Gehwege stark verunreinigt werden. Im In- teresse der Reinhaltung der Wohnumgebung sieht sich daher die Gebäudeverwaltung veranlaßt, die Hundebe- sitzer zu ersuchen, hier Abhilfe zu schaffen. Es ist nicht zulässig, Hunde frei herumlaufen zu lassen; aber auch bei Beaufsichtigung ist Sorge zu tragen, daß allgemein zugängliche Flächen und gese llscha ftseigene Einrich- tungen nicht verschmutzt werden. Einer besonderen Rücksichtnahme bedürfen Kinderspielplätze, Grünan- lagen und die für die Allgemeinheit bestimmten Er- holungsflächen. Bei gutem Willen und gegenseitiger Rücksicht- nahme müßte es möglich sein, diese Unzukömmlich- keiten abzustellen. Die Gebäudeverwaltung sieht sich in diesem Zusammenhang veranlaßt, die Hundebesit- zer besonders auf den § 13 der Hausordnung hinzuwei- sen, welcher die Tierhaltung besonderer Genehmigun- gen unterwirft. Sie möchte jedoch vermeiden, von die- sen Bestimmungen strengeren Gebrauch zu machen. Es soll in diesem Zusammenhang auch nicht ver- schwiegen werden, daß Hundebesitzer bei Beschädigun- gen und Verunreinigungen, welche durch ihre Tiere verursacht wurden, zur Schadenersatzleistung herange- zogen werden können.
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