Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/3

8 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1978 Von der Errichtw1g eines der genannten Vermes- soogszeichen wird der Grundstückseigentümer mit Rück- scheinbrief, dem eine Skizze über die Lage des Fest- punktes angeschlossen ist, benachrichtigt. Wenn nun die Durchführung von Baumaßnahmen oder wenn sonstige Veränderungen auf einem Grundstück es oobedingt er- fordern, daß ein Vermessungszeichen versetzt oder ent- fernt werden muß, ist dies rechtzeitig dem Vermes- soogsamt Steyr, Tomitzstraße 7, schriftlich oder münd- lich zu melden. Dem Grundeigentümer entstehen durch diese Meldung keinerlei Kosten und er kann damit rech- nen, daß ohne oonötige Verzögeroog eine Versetzung oder Entfemoog des Zeichens durch Bedienstete des Vermessungsamtes veranlaßt wird. Wer diese Melde- pflicht jedoch nicht beachtet, wer daher "ein Vermes- soogszeichen unbefugt zerstört, verändert, entfernt, beschädigt oder in seiner Benützbarkeit beeinträchtigt", begeht eine Verwaltungsübertretung und muß mit einer Geldstrafe bis S 5. 000, - - oder mit Arrest bis zu zwei Wochen rechnen. überdies müssen die relativ hohen Kosten einer Wiederherstellung bezahlt werden. Da jedes Jahr Straßen-, Kanal- ood sonstige Bau- maßnahmen eine große Anzahl dieser Prmkte zerstören oder beschädigen, werden Bauleiter und Grundeigentü- mer nochmals dringend ersucht, durch rechtzeitigen Kontakt mit dem zuständigen Vermessungsamt weit- gehend zum Schutze dieser Vermessungszeichen im Stadtgebiet von Steyr beizutragen. Baubeginn der Märzenkellerumfohrung Als 1. Teilstück für den Straßenbau Bauios "Mär- zenkeller" wurde noo durch den Bund der Bau der Mär- zenkellerbrücke in Angriff genommen. Um das Bauvor- haben überhaupt möglichst reibungslos abwickeln zu können, waren auch seitens der Stadtgemeinde ver- schiedene Maßnahmen wie Neu- und Umlegung von Leitoogen im künftigen Bereich der Brückenpfeiler usw. erforderlich. Die neue Straßenbrücke wird östlich der Bundes- bahnbrücke etwa parallel zur Bahntrasse errichtet. Das Widerlager Steyr wird ca. 40 m nördlich des Widerla- gers der Bahnbrücke situiert und das Widerlager Weyer nach etwa 127 m Tragwerkslänge im Bereich des Gast- hauses Märzenkeller, wobei zwei Tragwerkspfeiler für die vorgespannte Stahlbetonhohlkastenkonstruktion vor- gesehen sind. Die Fahrbahnbreite wird 8, 50 m betra- gen, die beiden Bankette zusätzlich noch je 1, 25 m. Im Bereich des Widerlagers Steyr ist weiters noch eine Fuß- geherunterführung unter der Straßenbrücke in Verlän- geroog der hangwärts verlegten Märzenkellerstiege vor- gesehen. Diese Fußgeherunterführung erlaubt einerseits die Weiterbenützung der derzeitigen Märzenkeller- stiege und den Abgang in die Eisenstraße zu einem noch 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Wenn Sie auf Beratung und fo•• Service Wert legen: .o 4400 S<oy,, Boho~~.... y, 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 44 zu errichtenden Gehsteig entlang der Stützmauer der Boodesbahn und anderel'Seits die Überquerung der Eisen- straße in Form einer Untertunneloog der Trasse der ÖBB und einer anschließenden Überführung und Abgang im Bereich der jetzigen Eisenstraße. für diese Überführung der Eisenstraße ood den Abgang derselben im Bereich der ehemaligen Liegenschaft Berger wird seitens der Stadtgemeinde derzeit ein Detailprojekt ausgearbeitet. Für die während der Bauzeit ooterbrochene Märzen- kellerstiege wird ein provisorischer Weg entlang des Hanges und ein Stiegenturm etwa im Bereich der Firma Stolzenberg errichtet. Seitens der Stadtgemeinde ist die Projektieroog eines Fußgeherweges entlang des Han- ges über der Eisenstraße, der dann die Verbindung Jä- gerbergweg und Märzenkellerstiege herstellen würde, geplant. Die Eisenstraße selbst wird nach Errichtung der Märzenkellerbrücke und des Straßenbaues "Umfahrung Märzenkeller" unter der Eisenbahn- und Bundesstraßen- brücke durchführen und in weiterer Folge etwa parallel zur neuen Bundesstraßenumfahrung bis zum sogennanten Bittermannberg verlaufen. Im Bereich des Bittermann- berges soll die Möglichkeit einer Fußgeherquerung ge- schaffen werden. Ob eine Unter- oder Überführung am zweckmäßigsten ist, muß im Wege einer Detailprojek- tierung noch geklärt werden. Die Bauarbeiten für den Brückenbau Märzenkel- lerbrücke wurden vom Boodesministerium für Bauten und Technik im Wege einer öffentlichen Ausschreibung vergeben. Als Bauzeit ist mit ca. 24 Monaten zu rech- nen, die Baukostensumme wurde mit rd. S 20, 000. 000, -- veranschlagt, wobei die Kosten für die Fußgeherunter- führung dieStadtgemeinde zur Gänze zu tragen hat und die übrigen Kosten die Stadtgemeinde mit 22 o/o be- lasten. Das Amtsblatt wird laufend über den Fortgang der Arbeiten berichten. OSTERREICHI SCHER ZIVILSCHUTZVERBAND Stadtleitung Steyr - Rathaus NOTRUF: 122! ES BRENNT! Das muß nicht nur eine Überschrift in einem Schulbuch sein, sondern kann auch bitterer Ernst in Ihren eigenen vier Wänden werden. Brandursachen sind auch in einem modernen Haushalt zu finden:Elektrische Geräte, unsachgemäße Bedienung von Heizanlagen, Streichhölzer und Feuerzeuge in Kinderhand, das über- kochende Fett auf der irrtümlich eingeschalteten Koch- platte: Unwissenheit, Nachlässigkeit und Unachtsam- keit führen oft zu Wohnungsbränden. Wenn auch die freiwillige Feuerwehr der Stadt Steyr innerhalb von drei bis sieben Minuten zu jedem Einsatzort in Steyr gelangt, soll doch jeder Wohnungsinhaber erste Maß- nahmen zu einer erfolgreichen Brandbekämpfung selbst treffen können. Der wichtigste Faktor des ausübenden Brandschutzes ist die Zeit, denn fast alle Brände könn- ten bei rechtzeitiger Bekämpfung mit einfaehen und ge- ringen Mitteln verhindert werden. Meist entwickelt sich ein Brand aus einem kleinen Brandherd. Fast je- dermann weiß von seiner Schulzeit her, welche Voraus- setzungen für einen Brand notwendig sind, doch leider spielt die Schrecksekunde im Ernstfall eine allzugroße Rolle und man trifft Fehlentscheidungen. Die Voraus- setzungen für jeden Brand sind brennbares Material, Luft (Sauerstoff) und die Entzündungstemperatur. Fehlt eine von diesen drei Voraussetzungen, ist ein Brand nicht möglich.

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