Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/3

1978 AMTSBLATT DER STADT STEYR 7 Ihr Geheim-Vorteil Das Sparkassenbuch • versteckt Ihr Geld vor jedem. Die DAMEN - Allgemeine Klasse 1. MLYNEK Liane SCHLECHTER Claudia STADTMEISTERINNEN 1978 f) Jahrgang 1948 - 1959 1. 30.40 1. 30. 40 DAMEN - Altersklasse II Jahrgang 1947 und früher 1. BAUMGARTNER Cilli 1.42.35 JUGEND 1 - männlich Jahrgang 1962 - 1. EDERMAYR Christian STADTMEISTER 1978 JUGEND II - männlich Jahrgang 1960 - 1. STEINER Herbert 1963 1.18. 36 1961 1. 24. 85 HERREN - Allgemeine Klasse Jahrgang 1948 - 1959 1. BUSSER Hans 1.19. 92 HERREN - Altersklasse I Jahrgang 1938 - 1947 1. LEITHNER Franz 1.19. 72 HERREN - Altersklasse II Jahrgang 1928 - 1937 1. PLATZER Walter 1.23.59 HERREN - Altersklasse III Jahrgang 1927 und früher 1. FREISCHLAG Franz 1. 35. 35 SCHIBOB 1. WEINBERGER Heinz 1. 36. 29 Bürgermeister Franz Weiss mit den Stadtmeisterinnen Claudia Schlechter und Liane Mlynek. SPJl!K~!Se Schützt die Vermessungszeichen ! Meistens wird die Bevölkerung unserer Stadt nur im Zusammenhange mit größeren Vermessungsarbeiten in freiem Gelände oder an Straßen auf Vermessungs- zeichen aufmerksam, wenn diese als Standpunkte für Vermessungsgeräte Verwendung finden. Von diesen genau eingemessenen Punkten aus werden nämlich weitere Detailpunkte vom Planungstisch in die Natur übertra- gen, wobei wieder exakte Winkel- und Entfernungs- messungen erforderlich sind. Ein genau festgelegter Grenzverlauf, eine projektierte Straßen- oder Kanal- trasse werden dabei lage- und höhenmäßig im Gelände festgelegt. Ist das Bauwerk fertig errichtet, muß wieder von diesen Punkten ausgehend eine Bestandsaufnahme erfolgen. Ein ganzes Netz solcher Vermessungspunkte überzieht das gesamte Bundes- und daher auch unser Stadtgebiet. Für die Errichtung und Erhaltung dieser Fixpunkte ist der Bundesvermessungsdienst zuständig. Da diese Punkte aber als wichtige Grundlagen für De- tailvermessungen sowie auch der Sicherung aller Grund- stücksgrenzen und der Herstellung von Planungsgrundla- gen dienen, ist an ihrem Schutz auch die Gemeinde- verwaltung ganz besonders interessiert. Beträchtliche Kosten aus Steuermitteln sind laufend notwendig, wenn das Netz dieser Vermessungspunkte den Technikern im Dienst der Bevölkerung für genaue Arbeiten zur Ver- fügung stehen soll, um Grundeinlösungen zu berechnen, Grundgrenzen abzustecken oder Grundstücksflächen zu ermitteln. Die Erhaltung der Zeichen, die diese Fix- punkte markieren, ist daher ein Anliegen, das uns alle angeht. Meist kennzeichnen Holzpyramiden oder Stand- signale in exponierter Lage einen an dieser Stelle ver- setzten Stein als "Trangulierungspunkt". In gegen- seitiger Entfernung von etwa 300 - 1000 m wurden im Gelände Granitsteine, einbetonierte Rohre sowie Kunst- stoffmarken als "Einschaltpunkte" versetzt. Im inner- städtischen Bereich sind diese Punkte durch Rohre mit einem Schutzring, der die Inschrift "Katastralvermes- sung" trägt, gekennzeichnet. Im freien Gelände wurde neben den Steinen ein in kräftigen Farben gehaltener Holzblock mit der Aufschrift "Vermessungszeichen" ein- geschlagen. Für die Übernahme der absoluten Höhe sind an verschiedenen Bauwerken sogenannte Höhenbolzen angebracht oder im Freiland Nivellementsteine ver- setzt worden. 43

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