Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/3

BORGERNAHE INFORMATIONEN 7(_}etfp_ d-~tiJ!l1ll/lL ll!lld d-Wjftll- I Im Zuge unserer gemeinsamen Bemühungen, die Entwicklung der Stadt Steyr, soweit es in unseren Händen liegt, einer günstigen Beeinflussung zuzuführen, sind in der letzten Zeit eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, die ich Ihnen nicht vorenthalten möchte. Zunächst liegt auf Grund von kürzlich stattgefundenen Verhandlungen die Zusage des Ge- meindereferenten des Landes Oberösterreich, Landeshauptmann-Stellver- treter Dr. Hartl vor, der Stadt Steyr für 1979 namhafte Millionenbeträge an Bedarfszuweisungen für die städtische Entwicklung zu gewähren. Am 1. März wird Landesrat Neuhauser einen Wohnblock auf der Ennsleite den Mietern übergeben und weitere Wohnbauprobleme und Planungen mit uns besprechen. Im Frühjahr ist ein Besuch des neuen Landeshaupt- mannes Dr. Ratzenböck in Steyr vorgesehen, wozu die nötigen Vorbe- reitungen noch zu treffen sind, jedoch die grundsätzliche Einladung bereits ausgesprochen ist. Auch hier wird es um wichtige Fragen der finanziellen und kulturpolitischen Entwicklung der Stadt gehen. Ein laufender Kontakt mit den übrigen Mitgliedern der Landesregierung, insbesondere mit dem Sozialreferenten Landesrat Ing. Reichl, zählt zu den wichtigen Beiträgen zur Förderung unserer städtischen Anliegen. Gerade im sozialen Bereich konnten wir sehr viele Einrichtungen verbessern, wozu die Hilfe des Sozialreferenten unbedingt notwendig war. Unser Bemühen, im Landeskrankenhaus Steyr eine gereatrische Abteilung für Langzeitkrankenfälle zu errichten, findet ihren Niederschlag in einer Briefantwort Landeshauptmann-Stellvertreter Possarts, der 55 Bet- ten dafür in der Zielplanung in Aussicht stellt. Daneben ist über Intervention des stadträtlichen Referenten und von Betriebsräten der Steyr-Werke die Errichtung einer Station für Hautkrankheiten zu erwarten. Daß der Ausbau des Landeskrankenhauses mit den dazugehörigen Straßenbauten und Fußgeherübergängen unvermindert fortgesetzt wird, ist jedem Krankenhausbesucher deutlich vor Augen geführt. Ein besonderes Kapitel meiner diesmaligen Mitteilungen möchte ich doch auch einem Problem widmen, das in der Öffentlichkeit teils falsch interpretiert, teils unrichtig dargestellt wird. Es handelt sich um einen Neubau des Casinos. Die Sachlage ist so, daß durch Planungen in der Vergangenheit alle dem Stadtkern naheliegenden Grund- stüc_ke durch andere Baumaßnahmen belegt sind und sich daher nur mehr ein sehr kleines Gebiet für die Errichtung eines Stadtsaales eignet. Der günstigste Standort dafür ist zweifellos das CASINO-Gelände. Grundeigentümer ist der Verein Arbeiterheim Steyr, sodaß auch als Bauherr für die Neuerrichtung dieser Verein auftreten wird müssen. Die Stadt Steyr einerseits wird seit Jahren aus allen Kreisen der Bevölkerung bedrängt, endlich durch den Neubau eines Stadtsaales zeitgemäße Veranstaltungsmöglichkeiten zu geben. Es ist klar, daß der Verein Arbeiterheim von sich aus keine Verpflichtung hat, einen Stadtsaal zu errichten, denn für die Bedürfnisse des Eigentümers wäre der ge- genwärtige Zustand noch Jahre tragbar. Die Stadtverwaltung muß aber ihrerseits für zeitgemäße Veranstaltungs- möglichkeiten sorgen, insbesondere im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 1980 und auf die Notwendigkeiten des Frem- denverkehrs, verbunden mit Abhaltung von Tagungen und ähnlichen Saalveranstaltungen. Auch der Hotelbau ist dabei in der Querverbindung zu beachten. Am meisten jedoch ist das Bedürfnis der Steyrer Vereinigungen, Institu- tionen und aller interessierter Kreise in dieser Richtung von uns als wichtig anzusehen. Es wäre daher ein schwer- wiegender und nicht mehr gut zu machender Fehler, die sich bietende Gelegenheit, am Casinogelände einen Neu- bau unter Beteiligung der Stadt zu errichten, aus kleinkrämerischer Geisteshaltung oder parteipolitischer Gegner- schaft zu unterlassen. Damit würde das letzte Gebiet im Altstadtbereich für solche Zwecke wegfallen. Wenn also die Vereinigungen, die Kulturinstitutionen, Parteien und alle sonstigen Veranstaltungsträger kostenlos moderne Veranstaltungsmöglichkeiten haben wollen, dann fühlt sich die Stadt Steyr verpflichtet, den für öffentliche Zwecke erforderlichen Anteil im Interesse der späteren Veranstaltungsträger auf ihre Kosten zu finanzieren . Es ist nur eine Frage der Vertragsgestaltung, wie man sich auf Jahre die Nutzungsmöglichkeiten sichert, wohei logischerweise daran gedacht ist, bei einer gar nicht ins Auge gefaßten aber theoretisch möglichen Verkaufsabsicht des Bauherren in späteren Jahren den nicht verbrauchten Investitionsbetrag von der Stadtgemeinde zurückzufordern. Als Bürger- meister kann ich mir schwer vorstellen, daß es sachliche Gründe gibt, die bei dieser Konstruktion einen Neubau des Casinos negativ erscheinen lassen, es sei denn, man will in einer für ganz Steyr wichtigen Angelegenheit von der einen oder anderen Seite verdrehte Argumente unter Hintanstellung sachlicher Gründe verwenden. Solche Ar- gumentationsrichtungen sollten aber den Gemeinderat in seiner Entscheidungsfreiheit kaum beeinflussen können. Wie immer glaube ich auch diesmal, mit diesen Mitteilungen einen Einblick in die gegenwärtig interessanten Fragen geben zu können, auch dann, wenn sie noch nicht gelöst sind und auf der einen oder anderen Seite als so- genanntes "heißes Eisen" gelten mögen. In diesem Sinne bin ich wie immer Ihr -.. Bürgermeister

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