Amtsblatt der Stadt Steyr 1978/1
1978 AMTSBLATT DER STADT STEYR 13 MUSICA STEYR FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR WONSCHT Mus I CA Osterreichs einzige Blechblasinstrumentenfabrtk Fa. Sämtliche Musikinstrumente und deren Zubehör, Pianos · Ges. mbH Reparaturen Steyr, Rellhofferwerli: Tel. 3514/ 3513 DETAILVERKAUF- VERSAND WERKZEUGSCHLOSSER und MASCHINENSCHWSSER; nur gute Kräfte werden für einen Stahlbaubetrieb in Sierning gesucht; beste Bezahlung wird zugesichert. Ein Metallbetrieb im Ennstal benötigt für eine Dauer- stelle guten E - SC HWEIS SE R, Akkordverdienst. Für ein Schülerheim in Steyr wird zum sofortigen Ein- tritt ERZIEHER gesucht; bevorzugt wird HTL oder sonstiger Maturant, für die Beaufsichtigung der Jugend- lichen, Unterkunft kann beigestellt werden. Für nähere Auskünfte steht Ihnen gerne das Arbeitsamt Steyr zur Verfügung. BERUFUCHEN ERFOLG UND PERSÖNUCHES WOHL- ERGEHEN IM JAHRE 1978 WÜNSCHT ALLEN LESE- RINNEN UND LESERN DAS ARBEITSAMT STEYR VERLAUTBARUNGEN Magistrat Steyr, Abt. X Veterinärunterabte ilung Vet - 5212/77 Steyr, 6. Oktober 1977 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1978 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des § 1 der Verordnung des Landes- hauptmannes von O. ö. vom 23. 12. 1963, LGBl. Nr. 67/63 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durc~amtliche Hundemarken jährlich zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1978 werden in der Zeit vom 15. November 1977 - 31. Dezember 1977 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Frei- tag in der Zeit von 8. 30 - 12. 00 Uhr und an Diensta- gen und Donnerstagen auch von 14. 00 - 17. 00 Uhr in der Veterinärunterabteilung des Gesundheitsamtes Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3 ausgegeben. In Anbetracht der starken Verbreitung der Wut- krankheit(Tollwut) in denBezirken Vöcklabruck, Brau- nau und Gmunden und in den benachbarten Bundeslän- dern Steiermark und Salzburg, werden die Hundehalter aufgefordert, fristgerecht die Hundemarke, für welche eine Gebühr von S 7, -- je Stück zu entrichten ist, im Veterinäramt abzuholen bzw. abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gern. § 2 oben angeführter Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen bin- nen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumel- den und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hun- demarke an öffentlichen Orten am Halsband oder Brust- korb des Hundes sichtbar getragen wird. Ebenso ist die Beendigung der Hundehaltung bzw. ein Verlust der Hun- demarke innerhalb von 3 Tagen zu melden. Diese Mel- dungen werden laufend während der für den Parteien- verkehr bestimmtenAmtsstunden in der Veterinärunter- abteilung im Gesundheitsamt entgegen genommen. Übertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss STANDESAMT PERSONENSTANDSFÄLLE November 1977 Im Monat November 1977 wurde im Geburten- buch des Standesamtes Steyr die Geburt von 180 (No- vember 1976: 197; Oktober 1977: 189) Kindern be- urkundet. Aus Steyr stammen 20, von auswärts 160. Ehelich geboren sind 154, unehelich 26. 10 %· ABHOL VERGÜTUNG FÜR JEDERMANN EDELBRANDE ROTWEINE WEISSWEINE DESSERTWEINE BOUTELLENWEINE SEKT GESCHiX FTSZEITEN MO-DO 7 - 12UHR 13 -16.45 UHR FREITAG 7 - 18 UHR SAMSTAG GESCHLOSSEN WEINBRANDE LI KORE SAFTE DIREKT VOM ERZEUGER UND IMPORTEUR Wir freuen uns auf ihren Besuch 1 PUR~HART 1 DESTILLERIE + WEINKELLEREI 4400 STEYR, Steiner Straße 3, Telefon 07252/3439 13
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