Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/12

!24 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1977 TV Rußrnann Neues Hi-FI-Stereostudio, eig. Reparaturwerkstätte Farbfernseher Radio-Recorder elektrische Küchengeräte Wolfern, Tel. 07253/333 k) Fahrradstiindcr vor Cl'sch1if1c11 1111d Fmgängcn, pcr Stuck . . . • . • • . . . . . • . . . . . • . . . . . S 20, -- 1) Fllf u.;1wngcn zu privatl·11 Zwccl«: 11, fUr L · 1tu11- gen fur Stark- und S ·hwa1;li~1ro111 ud ·r als Kabc 1 verlegt, prolfm ..••..•....••••... S J,-- m) Fur Rohrleitungen irgendwc J her A rc auf öffent- lichem Gut, pro lfm •..•....••...• S 1, -- n) Für stabile Rollbahngeleise, per Ifm • • S 5, -- o) Für Industriegeleisanlagen, per lfm . • S 5 -- . p) Für Verkaufshütten, Kioske usw. im Stadtgebiet, Anhebung ausgerichtet nach m2 Flächenbedarf, per m2 unabhängig von der Dauer der Aufstellung ...•••.•••.•••••.•.•.•...•••••••• Sl00,-- Diese Einrichtungen sind von vorstehender Gebühr befreit, wenn sie im Zusammenhang mit Veran- staltungen ausschließlich wohltätiger oder ge- meinnütziger Art errichtet werden. qu) Fllf öffentliches Gut, das zur Grasnutzung verge- ben wird, pro m2 . . • • • • • • . • . • • . . • • S -, 10 r) Für öffentliches Gut, das zur gärtne_rischen Nutzung oder fe ld mäßigen Nutzung herangezogen wird (Schrebergärten), pro m2 . • • • • • . . . • S - , 30 s) F1ir Schaukästen, Anschlagtafeln von Vereinen und sonstigen Institutionen . • . • • . • • • • • . • S 30, -- t) Aufstellung von Zeitungsverkaufsständern, pro Ständer • • • • • . • • . . • . • . • . . • • • . • . . . • S 100, -- !236 12 Monate zinsenfreie Teilzahlung 2) Das Benützungsentgelt für künstlerisch wertvolle oder denkmalgeschützte Objekte oder Anlagen beträgt pauschal S 2, -- pro Jahr. 3) In den Tarifen gemäß dem Abs. 1 und 2 ist die Um- satzsteuer nach den Bestimmungen des Umsatzsteuer- gesetzes J 972, BGBl. Nr. 223, in der jeweils gel- tend ·n Fassung nicht enthalten. Art. III Berechnung der Entgelte Trifft der Beginn einer Benützung nicht mit dem Beginn eines Kalenderjahres zusammen, so ist das Ent- gelt entsprechend der Restmonate des Kalenderjahres auf der Grundlage des Jahresentgeltes (Artikel II) zu berechnen. Die Berechnung beginnt mit dem Monat, der dem Beginn der Benützung folgt, Art. IV Ausnahmen Diese Tarifordnung findet keine Anwendung auf in Art, II, Abs. 1 nicht angeführte Benützungsarten, wie z. B. Tankanlagen; in diesen Fällen sind Sonder- gestattungsverträge abzuschließen. Art. V Wirksa mke i tsbe ginn Diese Tarifordnung tritt mit 1. 1. 1978 in Kraft, Gleichzeitig tritt die Tarifordnung des Gemeinderates vom 28 . 10. 1960 außer Kraft.

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