Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/11

1977 AMTSBLATT DER STADT STEYR 19 Machen Sie Schluß mit der umständlichen Vorhangmontage. Gardinenwechsel macht jetzt Spaß mit dem neuen - /4______ KARNIESENLIFT EINFACHER GEHT'S NICHT! 1. Vorhangschiene mit Vorhang herunterlassen. 2. Vorhang einfach und bequem in gewünschter Höhe aus- hängen. 3. Vorhang waschen. 4. Vorhang wieder ganz einfach einhängen. Sie arbeiten, ohne dabei Schmerzen in den Armen zu bekommen ! 5. Vorhangschiene mit Vorhang mittels SCHWÖLLER- KARNIESENLIFT wieder zur Karniese hochziehen. UNTERBRUNNER-HRYSAK 4400 Steyr, Trollmannstraße 2 Tel. 6196 55 auf jedem bebauten Grundstück mindestens 1 Müll- behälter aufzustellen. Im Zweifelsfall setzt der Bür- germeister nach Maßgabe der folgenden Grundsätze die Zahl der auf einer Liegenschaft zu verwenden- den Müllbehälter mit Bescheid fest: a) für Haushalte bei wöchentlich einmaliger Entleerung für je vier im Haushalt gemeldeten Personen • • • • . . • . • • • • • • • • • • • • 1 Müllbehälter b) für Gaststätten bei wöchentlich einmaliger Entleerung aa) Gasträume für je sechs Sitzplätze • • • • • • • • • • • • • • • 1 Müllbehälter bb) für je fünf Betten • • • • • • • • • 1 Müllbehälter c) für Kinos und Veranstaltungs- betriebe bei wöchentlich ein- maliger Entleerung pro 80 Sitzplätze • • • • • • • • • . • • • • • . • • • 1 Müllbehälter d) für sonstige gewerbliche Be- triebe bei wöchentlich einma- liger Entleerung für je 10 Be- dienstete • • • . . • • • . • . . . • . . . • • • 1 Müllbehälter 3) Verändert sich nachträglich der Bedarf an Müllbe- hältern, so ist die festgesetzte Zahl der Müllbehälter entsprechend zu erhöhen oder zu vermindern. 4) Der grundsätzlich auf jeder Liegenschaft aufzustellen- de Müllbehälter ist in die nach vorstehenden Grund- sätzen ermittelten Anzahl einzurechnen. 5) Wird bei der Berechnung der Anzahl der aufzustellen- den Müllbehälter ein Zwischenwert erreicht, so wird, je nachdem, ob der Wert unter oder über der Hälfte liegt, ab- oder aufgerundet. Liegt er bei der Hälfte, • wird aufgerundet. 6) Die Müllbehälter werden von der Gemeinde beschafft, in der entsprechenden Anzahl auf der Liegenschaft aufgestellt und bleiben im Eigentum der Gemeinde. 7) Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Müllbehälter an einer hiefür geeigneten, für die Be- nützer der Behälter leicht zugänglichen Stelle so aufzustellen, daß durch die ordnungsgemäße Benüt- zung und den Transport der Behälter keine Gefähr- dung oder unzumutbare Belästigung für Menschen er- folgen kann. Im Bedarfsfalle ist der Ort der Aufstel- lung vom Bürgermeister mit Bescheid zu bestimmen. Die Grundstückseigentümer haben weiters dafür zu sorgen, daß der Aufstellungsort für die Müllbehälter zugänglich ist und sauber gehalten wird. 8) Bei einem außergewöhnlichen Anfall von Hausmüll, ·z.B. nach Feiertagen, dürfen zusätzlich zu den vor- handenen Müllbehältern Papiermüllsäcke zur Müll- abfuhr verwendet werden. Solche Müllsäcke müssen von der Gemeinde besonders gekennzeichnet sein und können beim Städtischen Wirtschaftshof gegen Entrichtung des Sachpreises behoben werden. § 8 Benützung der Müllbehälter 1) Bei der Benützung der für die Sammlung des Haus- mülls bestimmten Müllbehälter ist darauf zu achten, daß außerhalb der Müllbehälter (Müllsäcke) kein Müll verstreut oder gelagert wird und die Außen- wände der Behälter nicht verschmutzt werden. Die HASLINGER NEU Ein frischer Wind bringt d~ 1 allerneuesten ~ ?vaiJJl - _///,~ ;i in großer Auswahl an in -u. ausländischen Kollektionen ÜBERZEUGEN SIE SICH SELBST- WIR FREUEN UNS AUF IHREN BESUCH STOFF-HASLINGER ___ STEYR - STADTPLATZ ____ 207

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