Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/11

1977 AMTSBLATT DER STADT STEYR 17 HIFI-TV-SCHIFTNER Stereo Studio Anerkannter H ifi Fachberater Eigene Meisterwerkstätte dhfi 4400 STEYR, SEPP-STOGER-STR. 3, TEL.(07252)3490 werden. Von der öffentlichen Müllabfuhr sind insbeson- dere ausgeschlossen: a) Nicht zum Ha us- oder Sperrmüll gehörige Abfälle aus Gewerbe- und Industriebetrieben, land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Krankenanstalten und Laboratorien; b) Aushub-, Abraum - und Abbruchmaterial; c) Straßenkehricht; d) Erde , Sand, Schotter, Steine, Schlamm und größere Mengen an Laub und Gartenabfallen; e) flüssige Abfälle; f ) heiße Abfälle ; g) Fäkalien und Räumgut aus Senkgruben, Sickergruben, Kläranlagen und Kanälen; h) der bei der Tierhaltung anfa llende , nicht fur land- wirtschaftliche Zwecke bcstih1mte Dünger (Mist, Jauche ); i) Wracks ode r Teile von Kraftfahrzeugen und Maschi- nen; i) R.uckstände von Brenn- und Kraftstoffe n auf Mineral- ölbasis und minera löldurchsetzte Gegenstände; k) chem isch aggressive, explosive und sonstige Abfälle, die im Falle einer gemeinsame n Sammlung, Abfuhr oder Beseitigung mit Hausmüll oder Sperrmüll die Sammlung, Abfuhr oder Beseitigung des Mülls we- sentlich e rschweren oder eine Gefä hrdung von Men- schen oder Sachwerten he rbe ifuhren können. § 5 Ausnahme von der Anschlußpflicht 1) Auf Antrag des Grundst ückseigent ümers kann der Bürgermeister bei Vorliegen eines berücksichtigungs- würdigen Interesses an der privaten Verwertung des Mülls unter den weiteren Voraussetzungen des § 10 STADTPLATZ10 TELEFON 56 63 des OÖ. Abfallgesetzes eine Ausnahme von de r An- schlußpflicht bewilligen. 2) Die Ausnahmebewilligung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Aus- nahme von der Anschlußpflicht wegfällt oder der Grundstückseigentümer den Widerruf der Bewilligung beantragt. § 6 Freiwilliger Anschluß an die Müllabfuhr 1) Auf Antrag des Grundstückseigentümers kann der Bürgermeister unter den Voraussetzungen des § 11 des OÖ. Abfallgesetzes den freiwilligen Anschluß von Grundstücken, die außerhalb des Pflichtberei- ches(§ 2) liegen, an die öffentliche Müllabfuhr be- willigen. 2) Die Bewilligung ist zu widerrufen, wenn eine der Voraussetzungen für eine Bewilligung wegfällt oder wenn der Grundstückseigentümer den Widerruf der ·Bewilligung beantragt. 3) Im übrigen gelten für die Eigentümer der freiwillig an die öffentliche Müllabfuhr angeschlossenen Grund- stücke die Vorschriften dieser Müllabfuhrordnung. § 7 Müllbehä lter für Hausm üll (Mülltonnen) 1) Für das Sammeln des Hausmülls sind Mülltonnen der Type KRT 1/110 und RTL 5/90 mit der Bezeichnung "Ringtonnen" und mit einem Fassungsraum von 110 und 90 Litern zu verwenden. 2) Die Zahl der für eine Liegenschaft zu verwendenden Müllbehälter richtet sich nach dem Bedarf, doch ist Herren Quartzuhren Junghanswerk mit ab S 895.- bei Franz HL Uhren-Schmuck Vormals Firma Schlader 4400 Steyr, Bahnhofstraße 1 Telefon 28 9 53 Auserlesene Kostbarkeiten bringen beständige Werfe 205

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