Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/10
14 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1977 Machen Sie Schluß mit der umständlichen Vorhangmontage. Gardinenwechsel . macht jetzt Spaß mit dem neuen - /4.......,._◄• KARNIESENLIFT EINFACHER GEHT'S NICHT! 1. Vorhangschiene mit Vorhang herunterlassen. 2. Vorhang einfach und bequem in gewünschter Höhe aus- hängen. 3. Vorhang waschen. 4. Vorhang wieder ganz einfach einhängen. Sie arbeiten, ohne dabei Schmerzen in den Armen zu bekommen ! 5. Vorhangschiene mit Vorhang mittels SCHWÖLLER- KARNlESENLIFT wieder zur Karniese hochziehen. UNTERBRUNNER-HRYSAK 4400 Steyr, Trollmannstraße 2 Tel. 619655 VERLAUTBARUNGEN Magistrat Steyr Abteilung I SchuI-6796/76 Steyr, 2:l. August 1U77 VERLAUTBARUNG betreffend die Änderung der Organisationsform einzelner Klassen der Hauptschule 1 Tabor - Führung als Sport- klassen - in Steyr. Die OÖ. Landesregierung hat mit Beschluß vom 25. Juli 1977, Schu-11350/4-1977, gemäß § 10 Abs. 3 des oö. Pflichtschulorganisationsgesetzes 1976, LGBl. Nr. 47, der Stadtgemeinde Steyr die Bewilligung zur Führung von vier aufsteigenden einzügig geführten ge- mischten Hauptschulklassen mit besonderer Berücksich- tigung der sportlichen Ausbildung an der Hauptschule 1 Steyr-Tabor ab dem Schuljahr 1977 /78 erteilt. Die Bewilligung zur Führung dieser gemischten Ilauptschulklassen im Standort Steyr, T aschlried 1, wird hiermit gemäß § 33 Abs, 3 leg. cit. verlautbart. Der Bürgermeister: Franz Weiss KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr Bau 2 - 6186/76 Steyr, 16. August 1977 Bebauungsplan Nr. 39, "Stadlmayrgründe" Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungs- interessen KUNDMACHUNG Die Stadt Steyr hat die Absicht, den Bebauungs- plan mit der Nr. 39 "Stadlmayrgründe" zu erstellen bzw. dadurch einen Teilbereich des Teilbebauungspla- nes •Tabor" abzuändern. Das Planungsgebiet wird im Norden durch die Vor- 182 a lpc11b11mksstraße (Umfahrung Seifentruhe), im Osten durch die Wohnhausanlage der 1. Gemeinnützigen Woh- 111111gsgenosscnschaft, im Siiden durch die Wolfernstraße 1111d 1111 Westen durch die westlich der Bundesstraße lie- gende Ge W11dcstufc begrenzt. Gemäß § 21 Abs. 2 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBI. Nr. 18/1972, in der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 15/1977, wird die Absicht zur Erstellung dieses Teilbebauungsplanes durch 4 wöchigen Anschlag an der Amtstafel mit der Aufforderung kundgemacht, daß je- der Planungsträger bis 21. Oktober 1977, seine Pla- nungsinteressen dem Magistrat Steyr schriftlich bekannt geben kann. Ferner wird die Absicht zur Erstellung dieses Be- bauungsplanes gemäß § 21 Abs. 1 und 3 OÖ. Raumord- nungsgesetz in der geltenden Fassung zur Kenntnis ge- bracht, wobei zur Abgabe einer allfälligen Stellungs- nahme die vorbezeichnete Frist, die nicht erstreckt wird, eingeräumt wird. Die Kundmachung wird auch im Amtsblatt der Stadt Steyr veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, daß in die Planungs- unterlagen innerhalb der vorerwähnten Frist beim Ma- gistrat Steyr, Baurechtsamt, Zimmer 120, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden Ein- sicht genommen werden kann. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr Baurechtsabteilung Bau 2 - 6436/72 Steyr, 24. August 1977 Aufstellung des Flächenwidmungs- planes; Auflagehinweis; Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme KUNDMACHUNG Gemäß § 21 Abs. 4 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 18/1972, in der Fassung der Novelle LGBl.
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