Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/7

6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1977 Modernisierung der Röntgenanlage in der Gesundheitsabteilung Die seit 26 Jahren in Verwendung stehende Apparatur zur Röntgendurchleuchtung wurde dem neu- zeitlichen Stand der Wissenschaft und Röntgentechnik und auch den Erfordernissen des Strahlenschutzgesetzes 1969 auf möglichst niedrige Strahlenbelastung der Untersuchten angepaßt. Das von einer Röntgenstrahlung niedriger Energie entworfene Bild wird über einen elektro- nischen Bildverstärker und eine Fernsehkette auf einen Bildschirm geleitet w1d kann - nicht wie bisher im ver- dunkelten Raum - dank seiner Helligkeit und des Kontrast- reichtums bei Tageslicht betrachtet werden. Die Bild- schärfe übertrifft die des früheren Luminescenzschirmes um ein Vielfaches. Das Arbeiten am Röntgenapparat wird dadurch we- sentlich vereinfacht und erleichtert und die Strahlenbe- lastung für Arzt und Patienten erheblich vermindert. · Für Röntgenaufnahmen steht ein automatisch do- sierendes Schirmbildgerät in Verwendung, mit welchem Reihenuntersuchungen durchgeführt und Kontrollbefunde festgehalten werden. Die Röntgenfrequenz beträgt im Jahr durchschnitt- lich 3500 Durchleuchtungen und 2000 Aufnahmen. DERLElTER DER GESUNDIIEITSAßTEILUNG SENATSRAT DR. WOJTA (Bildmitte) ERKLÄRT BÜRGERMEISTER- STELLVERTRETER SCIIWAllZ UND STADTRAT FÜRST DIE NEUE ANLAGE OSTERREICHISCHER ZIVILSCHUTZVERBAND Stadtleitung Steyr - Rathaus Noch immer stellen Teile der Bevolkerung dem Thema ZivilsciJutz weitgehend verständnislos bzw. skeptisch gegenüber. Vielfach wird Zivilschutz mit Luft- schutz glcic l1gcset zt und der Standpunkt vertreten, bei einem eventuell künftigen Krieg mit Atom-Waffen könne sowieso niemand überleben. Der Zivilschutz ist aber da- hin ausgerichtet, daß auch in Katastrophenfällen nicht kriegerischer Art Hilfe geleistet werden kann. Wenn auch von der Annahme ausgegangen werden kann, daß neu- trale Länder wie Österreich nicht Zielgebiet von Atom- Waffen sein werden, müssen sie doch mit den indirek- ten Wirkungen dieser Waffen, dem radioaktiven Nieder- schlag rechnen und dieser macht vor Landesgrenzen nicht halt, auch vor den Landesgrenzen neutraler Staaten nicht. Zivilschutz geht daher alle an! 118 Goldene Hochzeit Das Ehepaar Franz und Maria Hofer feierten am 6. Juni 1977 das Fest der Goldenen Hochzeit. Herr Franz Hofer gehörte in der Zeit von 1955 bis 1967 dem Ge- meinderat der Stadt Steyr an und ist aus dieser Tätig- keit noch vielen Steyrern in Erinnerung. Bürgermeister- Stellvertreter Heinrich Schwarz überbrachte die Glück- wünsche der Stadt Steyr und ein Geschenkpaket. Gemeinderat beschließt Regulierung der Elternbeifräge für den Besuch der Städtischen Kindergärten Mit Beschluß des Gemeinderates vom 12. 3. 1973 wurden die derzeit gültigen Kindergartentarife festgelegt. Durch die Entwicklung der Einkommen sind besonders für kinderreiche Familien Erschwernisse eingetreten, die nunmehrdurch den nachstehenden Beschluß des Gemein- derates vom 14. 6. 1977 behoben wurden. Die zuletzt mit Gemeinderatsbeschluß vom 12. 3. 1973 formulierten Bestimmungen über die Einhebung des Elternbeitrages für den Besuch der städtischen Kindergär- ten, Tagesheimstätten und Horte werden wie folgt geän- dert bzw. ergänzt: 1. a) Der Absetzbetrag für jedes unversorgte weitere Kind wird von gegenwärtig S 800, - auf S 1. 400, - erhöht. b) Der Elternbeitrag für jedes zweite Kind, das ebenfalls den Kindergarten, die Tagesheimstätte oder den Hort besucht, wird um 50 v/o ermälligt. für ein drittes oder weiteres Kind wird kein Beitrag eingehoben. 2. Zur Vermeidung von Härten wird der zuständige stadt- rätliche Referent ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Vorstand der Mag. Abteilung V bei der Festset- zung des Elternbeitrages angemessene Ermäßigungen zu gewähren, wenn ein Kind wegen nachgewiesener Erkrankung ( ärztliches Attest) länger als eine Woche- am Kindergarten-, Tagesheimstätten- oder Hortbe- such verhindert war. Die Einhebung des 20 o/oigen Re- giebeitrages bleibt jedoch bei jeder Absenz unberührt. 3. In dringenden Fällen sind Kinder, welche die Ganz- tagsschule besuchen, während der schulfreien Zeit vorübergehend im Hort aufzunehmen. Neben der Verpflegsgebühr sind Tagesgebühren zu erheben, die

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