Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/5

1977 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Seniorenpaß der Stadt Steyr Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschloß die Einführung eines Senio- renpasses der Stadt Steyr. Mit dieser Maßnahme wurde mehrfach vorge- brachten Anregungen der Pensionistenvertretungen, vor allem des im Herbst 1976 neu gegründeten Seniorenrates, Rechnung getragen. Die Stadtgemeinde Steyr hat sich zu dieser bedeutenden sozialen Leistung auf frei williger Basis entschlossen. Allen Steyrer Bürgern, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, wird ein Seniorenpaß kostenlos zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um einen mit einem Lichtbild versehenen Ausweis, der zahlreiche Begünstigungen in Form von Gutscheinen bei der Benützung der Städtischen Verkehrsmittel, zum Besuch des Städtischen Hallenbades sowie im kulturellen Bereich bietet. Die Gutscheine sind nicht übertragbar, sondern können nur im Zusammen- hang mit dem Seniorenpaß verwendet werden. Der Seniorenpaß hat folgenden Inhalt: 1. 24 Gutscheine zur kostenlosen Benützung von städtischen Linienbussen. 2. 6 Gutscheine zum kostenlosen Besuch des Hallenbades der Stadt Steyr. Gleichzeitig wird bis auf weiteres einmal monatlich jeweils am ersten Montag das Hallenbad nachmittags ab 14. 00 Uhr ausschließlich für den Besuch durch Senioren reserviert. Die vorerwähnten Gutscheine gelten nicht nur für die "Seniorennachmitta- ge" sondern auch während der normalen Betriebszeiten im Hallenbad. 3. 5 Gutscheine für Ermäßigung von S 30, -- pro Eintrittskarte für Veran- staltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr mit einem Eintrittspreis über S 30, --. 4. 5 Gutscheine zum kostenlosen Eintritt für Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Steyr mit einem Eintrittspreis unter S 30, - - . Insgesamt sind die angebotenen Leistungen mit rund S 550, - - zu bewer- ten. In Steyr sind etwa 6. 000 über 65 Jahre alte Personen wohnhaft, woraus sich bei Inanspruchnahme aller Begünstigungen ein Gesamtaufwand von mehr als S 3,000.000, -- ergeben würde. Die Ausstellung des Seniorenpasses erfolgt über Antrag. Die Anträge können ab 2. Mai dieses Jahres unter Mitnahme der Geburtsurkunde und des Meldezettels beim Wohlfahrtsamt Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3 gestellt werden. Das Lichtbild wird bei der Antragstellung im Sofortbildverfahren kostenlos hergestellt. Persönliches Erscheinen ist erforderlich. 83

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2