Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/3

14 AMTSBLATT DER STADT ST EYR 1977 AMTLICHE NACHRICHTEN VERORDNUNGEN Magistrat Steyr Magistra ts<lire ktion Gem I - 1617/76 VERORDNUNG des Gemeinderates <ler Stadt Steyr vom 9. 12. 1976 betrdfcn<l <lie Anl<Lin<ligungsabgabe (Ankündigungsab- gnbe-Or<lnung). Ge 111äß § 1 <les Ankündigungsabgabe-Gesetzes, LGßl. Nr. 18/1950, in <ler Fassung der Novellen, LGBl. Nr. 16/19:i2, LGBI. Nr. 68/1969und LGBl. Nr. 17/1974, wird verordnet: § 1 Abgabenausschreibung Fm a II<.: öffentlichen Ankündigungen(§ 2 Abs. 2 Anl<1111<l1gungsabgabe-Gesetz), im folgenden nur An- lwn<ligung genannt, im Gemein<legebiet der Stadt Steyr w1r<l nach den Bestimmungen des Ankündigungsabgabe- Gesetzes un<l <lcn Bestimmungen dieser Verordnung eine Abgabe eingehoben. § 2 Ausmaß und Berechnung der Abgabe 1. Die Abgabe von solchen Ankündigungen, für deren Veröffentlichung ein Entgelt entrichtet wird, be- trägt 10 v. H. des Entgeltes. Wtr<l <las Entgelt jeweils für bestimmte Zeitabschnit- ll' entrichtet, ist die Abgabe von jedem Teilbe- trag zu zahlen. 2. DJe Abgabe von solchen Ankündigungen, für die ein 1ntgelt im Sinne des Abs. 1 nicht entrichtet wird, he trägt a) wenn <lie Ankündigung optisch wirkt, S 2, -- für Jeden angefangenenQuadratmeter ihres Ausmaßes je angefangenem Monat pro Stück; b) wenn die Ankündigung akustisch wirkt, S 5, -- bis S 20, -- je angefangenem Tag nach der Zeit- dauer innerhalb des Tages. :i. l)ie Abgabe von Ankündigungen, die im Umher- ziehen durchgeführt werden, beträgt das Zehnfache <ler Beträge gemäß Abs. 1 und 2. 4. Die Abgabe von Ankündigungen durch Flugzettel be- trägt für je angefangene 100 Stück S 1, -- . Für Pro- gramme, die bei Veranstaltungen, auf die allein sie Bezug haben, verteilt werden, wird keine Ab- gabe im Sinne dieser Verordnung eingehoben. 5. An Stelle der Berechnung der Abgabe nach den Abs. 1 bis 4 kann eine Pauschalierung durch Vereinbarung treten, soweit dadurch das steuerliche Ergebnis nicht wesentlich verändert wird. Veränderungen, welche das steuerliche Ergebnis nach den Bestimmungen 54 der Abs. 1 bis 4 um 10 v. H. und darüber unter- oder überschreiten würden, sind wesentlich. § 3 Wirksamkeit Diese Verodnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Amtsblatt der Stadt Steyr in Kraft. Gleichzeitig wird die Verordnung des Gemeinderates vom 28. 2. 1950, Zl. 892/1950, aufgehoben. MITTEILUNGEN FRFIF ABSTELLPLÄTZE IN DER TIEFGARAGE WFRNER V. SIEMENSSTRASSE 6 UND 8 Von <ler GWG der Stadt Steyr wurde im Wohnge- biet Resthof im Wohnblock 10, 2 u. 10, 3 - Werner v. Siemensstraßc 6 und 8, eine Tiefgarage für 22 PKW errichtet. Interessenten werden gebeten, in der Liegen- schaftsverwaltung der Stadtgemeinde Steyr , Rathaus, Stadtplatz 27, 1. Stock, hinten, Zimmer 208 - 210, vorzusprechen. PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE PENSIONSAUSZA[ILUNGSTERMINE März 19 7 7 a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter: Donnerstag, 3. un<l Freitag, 4. März 1977 b) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten: Dienstag, 8. März 1977. AUSSCHREIBUNGEN Magistrat Steyr Bau 3 - 780/77 Steyr, am 7. Februar 1977 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Baumeisterarbeiten für Parkplatzvergrößerung Freibad. Die Unterlagen können ab 7. März 1977 im Stadt- bauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift "Parkplatzvergrößerung Freibad" bis 23. März 1977, bis 8.45 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 76, abzugeben. Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 00 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt. Magistrat Steyr Bau 4 - 1880/76 Steyr, am 7. Februar 1977 ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG über die Sanierungsarbeiten bei der Schwarzen Brücke. Die Unterlagen können ab 7. März 1977 im Stadt- bauamt, Zimmer 112, abgeholt werden. Die Anbote sind verschlossen mit der Aufschrift "Sanierungsarbeiten bei der Schwarzen Brücke" bis 23. März 1977, bis 9.15 Uhr, in der Einlaufstelle des Magistrates, Zimmer 76, abzugeben . Die Anboteröffnung findet am gleichen Tage ab 9. 30 Uhr im Stadtbauamt, Zimmer 97, statt .

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