Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/2

4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1977 Als Aufsichtsrat der Gemeinnützigen Wohnungsgesell- schaft der Stadt Steyr faßte der Stadtsenat folgende Be- schlüsse: Instandsetzung einer ennsfluß- seitigen Begrenzungsmauer am Ortskai S 126.790,-- Wärmeisolierung der obersten Geschoßdecke beim Haus Stein- brecherring 23 Behebung eines Kanalschadens im Objekt Keplerstraße 7 S 10.800,-- s 16.000,-- Gemeinderat der Stadt Steyr beschliefit Budget für 1977 Die letzte Gemeinderatsitzung des Jahres 1976, die am 16. Dezember 1976 unter dem Vorsitz von Bürgermei- ster Franz Weiss stattfand, war einer früheren Tradition folgend, ausschließlich der Debatte und Beschlußfassung über den Haushaltsvoranschlag 1977 gewidmet. Der Vor- anschlagsentwurf wurde wie alljährlich auf Beamtenebene erstellt, von den politischen Fraktionen beraten und er- gänzt und gemäß den Bestimmungen des Stadtstatutes ter- mingerecht über den Stadtsenat und den Finanz- und Rechtsausschuß im Gemeinderat eingebracht. Der stadträtliche Finanzreferent, Stadtrat Rudolf Fürst, trug dem Gemeinderat den Voranschlagsentwurf 1977 vor und führte dazu unter anderem aus: "Der Voranschlag 1977 stellt das Ergebnis von Be- mühungen dar, die finanziellen Möglichkeiten der Stadt mit den kommunalen Zielsetzungen und unbedingten Notwendigkeiten in ein zielführendes und tragbares Ver- hältnis zueinander zu bringen. Diese Bemühungen kön- nen, da zur völligen Realisierung vieler wünschenswer- ter Ziele auch im Rechnungsjahr 1977 unter anderen Voraussetzungen auch die nötigen Einnahmen fehlen und der Kreditmarkt nicht unbegrenzt in Anspruch genommen werden kann, nur ein Versuch des Ausgewogenseins zwischen gebotener Sparsamkeit und überlegten Ausga- ben bzw. Investitionen sein. Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen, der au- ßerordentliche Haushalt schließt mit einem Abgang und zeigt folgendes Ergebnis: Gesamteinnahmen: Gesamtausgaben: Ordentlicher Haushalt 296,890.100, -- 296,890.100, -- Außerordentlicher Haushalt 89,820.200,-- 108,530.000,-- 386,710.300,-- 405,420.100,-- Der Abgang des außerordentlichen Haushaltes be- trägt demnach S 18, 709. 800, - - . Die Entwicklung der Einnahmen ist generell gese- hen nach wie vor nicht befriedigend. Es müssen noch rund 59 o/o der Vorhaben im außerordentlichen Haushalt mit Krediten finanziert werden. Dies ist jedoch nicht nur eine Folge von stagnierenden Einnahmen, sondern findet eine Begründung auch in einer starken Ausweitung der Serviceleistw1gen der Stadt für ihre Bürger im Ver- lauf der letzten 10 Jahre. Zum Beispiel erhöhte sich der Personalstand in diesem Zeitraum um 100 Bedienstete, wovon 55 auf das Zentralaltersheim, 25 auf die Kinder- gärten, 10 auf die Stadtgärtnerei und weitere 10 auf das Reinigungspersonal durch Schul- und Kindergartenbauten entfielen. Im letzten Finanzausgleichsgesetz 1973 fand diese Entwicklung weder seitens des Bundes noch des Landes einen finanziellen Niederschlag. Den Einnahmen bzw. deren Entwicklung ist derzeit ein besonderes Au- genmerk zu widmen, da ja schon in absehbarer Zeit ein neues Finanzausgleichsgesetz verhandelt wird, welches 24 da'nn die Grundlage der künftigen Einnahmenentwicklung sein wird. In diesem Zusammenhang ging auch Mitte Juli 1976 dem österr. Städtebund eine Aussage über die Erfahrungen mit dem Finanzausgleichsgesetz 1973 zu. Es wurde dabei darauf hingewiesen, daß die Aufgaben der Städte in der Größenordnung von Steyr viele Lei- stungen enthalten, die in gleicher Weise dem Umland zugute kommen. Es wird weiters verwiesen, daß Steyr für sein Stadtgebiet als Bezirksverwaltungsbehörde tätig ist. Diese Tätigkeit erfordert einen nicht geringen Aufwand und wird bis heute vom Land Oberösterreich in keiner Weise abgegolten. Im Finanzausschuß des Städte- bundes wurde darauf hingewiesen, daß mit einer Valo- risierung des Finanzausgleichsgesetzes 1973, im Hinblick auf die bereits zitierten erhöhten Serviceleistungen sei- tens der Städte an die Bevölkerw1g keineswegs ein Aus- langen gefunden werden kann. In diesem Zusammenhang soll auch die Beseitigung der Landesumlage erreicht wer- den. Diese Forderungen haben den Zweck, einerseits die von der Bevölkerung an die Stadt gerichteten Anliegen und Forderungen nach Dringlichkeit und Möglichkeit zu er- füllen, andererseits aber die vorhandenen öffentlichen Mittel so aufzuteilen, daß den finanziell Schwächsten, den Städten und Gemeinden, diese Erfüllung auch ohne immer größer werdende Verschuldung möglich wird. Die Erfüllung dieser Forderung kann wohl eine finanzielle UnterstUtzw1g bringen, jedoch keine Beeinflussung des eigenen Steueraufkommens. Eine solche kann nur durch ein steigendes Wirtschaftswachstum bewirkt werden. Ein solches zu erreichen bedarf der Hilfe von Bund und Land in einer Form, wie sie als Maßnahmen im Entwicklungs- programm für Steyr und sein Umland enthalten sind. Die- se Forderungen zeigen die Hilfestellungen auf, die hier gebraucht werden und auf die Steyr infolge der in der Vergangenheit und bis heute erbrachten hohen Steuerlei- stungen und ihrer industriellen Tradition ein Recht hat. Wir fordern aber nicht nur Hilfe, die Stadt tut auch von sich aus seinen Teil in dieser Richtung. Viele Posten die- ses Voranschlages geben darüber Auskunft." Der Redner ging sodann auf den vorliegenden Vor- anschlag ein und tührte aus, daß der Finanzertrag der Ge- barung für das Jahr 1977 gegenüber dem Nachtragsvoran- schlag 1976 mit einer Summe von S 324,466.100, - um rund 5, 7 Millionen, der wirksame Aufwand mit einer Summe von 352,522.800, - um 25, 8 Millionen höher ist. 1977 wird auch der außerordentliche Haushalt mit einem Abgang von 18, 7 Millionen ausgewiesen, für den erst Dar- lehensgeber gefunden werden müssen. Die eigenen Steuern in der Höhe von S 89, 725. 000, - gegen den Nachtragsvoranschlag 1976 in der Höhe von S 98, 520. 000, - sind scheinbar um 8, 8 Millionen nied- riger, da 1976 bedeutende Nachzahlw1gen bei der Grundsteuer von rund S 7, 8 Millionen und rund 2 Millio- nen bei der Gewerbesteuer für vergangene Jahre zu ver- zeichnen waren. Bei Außerachtlassung dieser Nachzah-

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