Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/1

ARBEITSMARKTANZEIGER des Arbeitsamtes Steyr =JÄNNER 1977= Wichtige Hinweise für Arbeitgeber, welche Ausländer beschäftigen! Die Übergangsbestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes 197 5 laufen mit Ende dieses Jahres ab. Ab 1. Jänner 1977 darf ein Ausländer erst dann einge- stellt werden, wenn für diesen eine Beschäftigungsbe- willigung vom zuständigen Arbeitsamt erteilt wurde oder der Ausländer einen gültigen Befreiungsschein be- sitzt. ■ Stellen Sie daher rechtzeitig (vier Wochen vor der beabsichtigten Be- schäftigung) einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung. - I -

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