Amtsblatt der Stadt Steyr 1977/1

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1977 .. NEU EROFFNUNG Wir eröffnen Montag, den 3. Jänner am Tabor Puchstr. 25 ein neues Fachgeschäft für die Hobbyschneiderin. Neben fachmännischer Beratung, nehmen wir auf Wunsch Zuschnitt und Anprobe vor. Wenn schneidern Ihr Hobby ist. sollten Sie sich unsere Eröffnungsangebote nicht entgehen lassen. wa Steyr, Puchstr. 25-Tel. 3553 ist und daher in der neuen Ehe nicht gemeinsamer Ehenamen sein kann,heißen die Ehegatten Kaiser. Diese Bestimmungen gelten allerdings nur, wenn beide Partner oder der Mann österreichische Staatsbür- ger sind. Ist der Mann Ausländer, so bestimmt sich die Namensführung der Ehegatten nach dem Namensrecht seines Heimatstaates, Das Standesamt steht zu Auskünften über die Na- menswahl der Ehegatten gerne zur Verfügung. Haussammlung des Osterreichischen Blindenverbandes ____ Landesgruppe Oberösterreich Alljährlich wendet sich der Österreichische Blin- denverband an die Öffentlichkeit mit der Bitte um Spen- den zur Unterstützung ihrer durch das Schicksal hart getroffenen Mitglieder. Auch in Steyr wurde jahrelang eine Haussammlung durchgeführt, deren Erlös das Los der in immerwährender Dunkelheit lebenden Mitbür- ger erleichtern helfen soll. In diesem Jahr ist aus organisatorischen Gründen jedoch eine Sammlung von Haus zu Haus nicht mög- lich. Dieser Nummer des Amtsblattes der Stadt Steyr liegt daher ein Erlagschein des Österreichischen Blin- denverbandes bei, mit dem die Steyrer Bevölkerung um Geldspenden gebeten wird. Die Stadtgemeinde Steyr unterstützt diese Aktion und ersucht alle Steyrerinnen und Steyrer, den Öster- reichischen Blindenverband durch eine angemessene Geldspende zu unterstützen. Nochmals wird besonders darauf hingewiesen, daß diese Form der Sammlung der Ersatz für die seit Jahren gewohnte Haussammlung ist, 10 26. Jahrestagung der Landesgruppe Ober- österreich des Osterreichischen Städtebundes Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Rupert Hartl bei seinem Referat anläßlich der Jahrestagung der Landes- gruppe O. ö. des Österreichischen Städtebundes. Am Tisch von links nach rechts Bürgermeister Leopold Spitzer (Wels), Franz Hillinger (Linz) und Bürgermeister Franz Weiss. Am 23. November dieses Jahres hielt die Landes- gruppe Oberösterreich des Österreichischen Städtebun- des in Steyr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz, Franz Hillinger, seine 26. or- dentliche Jahrestagung ab. Neben rund 80 Vertretern der oberösterreichischen Städte und größeren Gemeinden nahm der General- sekretär des Österr. Städtebundes Otto Schweda und in seiner Eigenschaft als Gemeindereferent der o. ö. Lan- desregierung und als Tagungsreferent Landeshauptmann- Stellvertreter Dr. Rupert Hartl an der Tagung teil. Nach der Begrüßung der Gäste durch Bürgermei- ster Franz Weiss setzte sich Dr. Hartl in einem Grund- satzreferat mit den Aspekten eines neuen Finanzaus- gleiches auseinander. Er ging von der Tatsache aus, daß die Gemeinden über die reine Verwaltungsarbeit in immer steigenden Ausmaß Serviceleistungen zu er- bringen hätten, woaurch die finanzielle Belastung, die in einer teilweise sehr hohen Verschuldung ihren Nie- derschlag findet, immer größer werde. Der Bund und die Länder sollten daher Ertragsanteile zu Gunsten der Länder abgeben. Von seiten des Landes sollten über- dies generelle Entlastungen der Gemeinden, etwa durch Übernahme der Personalkosten für Musikschulen, ange- strebt werden, Mit den eigenen Steuern und Gebühren, können die Gemeinden den gesteigerten Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Dr. Hartl schlug unter anderem konkret vor,dit': Ertragsanteile nach einem abgestuften Bevölkerungs- schlüssel zu verteilen. Er trat weiters für die Schaffung eines einheitlichen Gemeindeinvestitionsfonds ein, mit dem man mit Hilfe eines Infrastrukturkonzeptes ein langfristiges und koordiniertes Investitionsprogramm mitfinanzieren könnte. Die Gewerbesteuer soll nach wie vor bei den Gemeinden bleiben. Im Rahmen der anschließenden Diskussion wurde hingewiesen, daß derzeit der Zuteilungsschlüssel für den Straßenbau in anderen Bundesländern günstiger sei und die Förderung erhoben, die Landesumlage zugunsten der Gemeinden aufzuheben. Ebenso solle der Schulneubau

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