Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/12

1976 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 Beste Qualitäten günstige Preise fachmännische Bed ienung ! Alles spricht für einen Weihnachtseinkauf • 1m Kaufhaus KARL DEDIC OHG Steyr, Stadtplatz 9 Tel. 3112 Lassen Sie sich bei der Auswahl Ihrer Geschenke sorgfä/lig von uns beraten : Stri ckwesten und P ull over, Wäsche und Strumpfartikel für die ganze Familie , K leiderschürzen und Berufsbekle idung, Woll- und Steppdecken , Bettfedern und Dau nen, Bett - und Tischwäsche, Frottierhandtücher und Badetücher, modische Meterware für Kleider, Blusen und Röcke . Geschenkgutscheine im Zweifelsfalle! AM 6 . DEZEMBER IST DER Ni k O I a US BEI UNS ZU GAST! Magistrat Steyr im eigenen Wirkungsbereich Bau 3 - 2827 / 76 Bau 2 - 2056 / 68 4400 Steyr, 4. November 1976 Postfach 214, Tel. 2381 Bebauungsplan Nr . 38; "Waldrandsiedlung" ; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungs- interessen und Einholung von Stellungnahmen; KUNDMACHUNG Die Stadt Steyr hat die Absicht, den Bebauungs- plan mit der Nummer 38 "Waldrandsiedlung" aufzu- stellen. Hiezu wurde der Entwurf des Teilbebauungs- planes "Waldrandsiedlung" vorgelegt, der das Gebiet umfaßt, das im Osten und Süden durch die Gemeinde - grenze St. Ulrich, im Westen durch die Waldgrund- sti.Jcke 1095/1 und 1541 , sowie das Werksgelände der Steyr- Daim !er-Puch-AG, im Norden durch die Grenze des rechtsverbindlichen Teilbebauungsplanes "Fischhub" und in weiterer Folge durch den Ramingbach begrenzt ist.Im Bebauungsgebiet ist generell eingeschossige Bau- weise vorgesehen, wobei für die Geschoßzahl jeweils die Bergseite des Gebäudes maßgebend ist. Je nach Hanglage werden sich straßenseitig 1- und 2-geschossige Gebäude ergeben. Gebäude mit 2 Vollgeschossen sind nicht vorgesehen. Die Situierung der Gebäude kann in- nerhalb von festgelegten vorderen und hinteren Bau- fluchtlinien variabel erfolgen. Die Einhaltung eines einheitlichen Straßenabstandes ist nicht vorge sehen . Im Neubaugebiet ist die Dachneigung zwische n 25° und 30° festgelegt. Die ausgewiesene Firstrichtung stellt die Hauptfirstrichtung dar. Die Dachform selbst kann beliebig gewählt werden. Um der Siedlung jedoch eine gewisse Einheitlichkeit zu geben, sieht de r Bebauungs- plan vor, die Einfriedungen straßenseitig gleichartig, zumindest abe r in gleiche r Höhe und mit gleich hoher Sockelmauer auszuführen . Wasserversorgu ng und Ab - wasserbeseitigung ist nach behördlich genehmigte n Pro - jekten vorgesehe n . Gemäß § 21 Abs . 2 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 18/ 72, wird die Absicht zur Erstellung des Teilbebauungsplanes durch4-wöchigen Anschlag an der Amtstafel mit der Aufforderung kundgemacht, daß je- der Planungsträger bis 30. Dezember 1976 seine Pla- nungsinteressen dem Magistrat schriftlich bekanntgeben kann. Ferner wird die Absicht zur Erstellung des Be- bauungsplanes gemäß § 21 Abs . 1 OÖ. Raumordnungs- gesetz 1972 zur Kenntnis gebracht, wobei zur Abgabe einer allfälligen Stellungnahme die vorbezeichnete Frist, die nicht erstreckt wird, eingeräumt wird. Es wird darauf hi ngewiesen, daß in die Planungs- unterlagen innerhalb der vorerwähnten Fr ist be im Ma- gistrat Steyr, Baurechtsabteilung, Rathaus , 3 . Stock vorne, Zimmer 120 , während der für den Parteienver- kehr bestimmten Zeiten Einsicht genommen werden kann. Der Bürgermeister : Franz Weiss Magistrat Steyr Bau 2 - 6436/72 Steyr , 5. November 1976 Flächenwidmungsplan für die Stadt Steyr; Aufforderung zur Be ka nnr- gabe der Planungsintere ssen; KUNDMACHUNG Die Stadt Steyr hat die Absicht, den f'lächen - widmungsplan für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Gemäß § 21 Abs. 2 OÖ . Raumordnungsgesetz LGBl. Nr. 18/72 wird dies durch vierwöchigen Anschlag an der Amtstafel der Stadt Steyr mit der Aufforderung kundgemacht, daß jeder Planungsträger bis 15. Jänner 1977 seine Planungsinteressen dem Magistrat schrift- lich bekannt gebe n kann. Der Bürgermeister : Franz Weiss 195

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