Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/12

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1976 ~ Wir danken für Ihr en#gegenge- ~ llt. brach#es Ver#rauen und wünschen „Tein frohes Fest Ihr Spielwarengeschäft M OS TL 4400 STEYR, MICHAELERPLATZ 14 lnh. Ingeborg Karan II. Die Verordnung wird gemäß § 62 des Statutes für die Stadt Steyr in der derzeit gültigen Fassung mit dem auf den Ablauf einer 2-wöchigen Kundmachungsfrist, durch Anschlag an der Amtstafel der Stadt folgenden Tag rechtswirksam. Der in § 1 der gegenständlichen Verordnung an- geführte Plan liegt im Sinne des § 62 Abs. 1 Statut für die Stadt Steyr im Magistrat, Baurechtsabteilung, wäh- rend der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Der Bürgermeister: Franz Weiss MITTEILUNGEN CHRSITBAUMVERKAUF 1976 Der Christbaumverkauf findet dieses Jahr in der Zeit vom 10. - 24. Dezember 1976 auf folgenden Plätzen statt: Schloßpark, Eingang Promenade - Sepp Stöger Straße Münichholz, bei der Volksschule Plenkelberg Tabor, Ennserstraße Ennsleite, Arbeiterstraße Schlüsselhofgasse 16 Wehrgrabengasse 25 Die Händler wurden angewiesen, bei den Ver- kaufsstellen ein nach Baumgröße gestaffeltes Preisver- zeichnis anzubringen und eine Meßlatte bereitzustellen. Stumpflängen über 20 cm und astlose Spitzen über 30cm werden nicht gerechnet, BUNDESPOLIZEIKOMMISSARIAT STEYR Bundespolizeikommissariat Steyr P-4170- VERLAUTBARUNGEN Magistrat Steyr, Abt. X Veterinärunterabteilung Vet - 3919/76 Steyr, 3. November 1976 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1977 VERIAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des § 1 der Verordnung des Landes- hauptmannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963, LGBl. Nr. 67/63 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken jährlich zu kenn- zeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1977 werden in der Zeit vom 15, 12. 1976 his 15. 1. 1977 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Frei- tag in der Zeit von 7. 30 bis 12. 30 Uhr und an Montagen, Dienstagen und Donnerstagen auch von 13. 00 bis 17. 00 Uhr in der Veterinär-Unterabteilung des Gesundheits- amtes in Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3, ausgegeben. Im Hinblick auf die starke Verbreitung der Toll- wut im benachbarten Bundesland Salzburg und auf die zu erwartende Einschleppung nach Oberösterreich wer- den die Hundehalter aufgefordert, die Hundemarken, für welche eine Gebühr von S 7, • - pro Stück zu entrichten ist, unbedingt in der Zeit vom 15. 12. 1976 bis 15. 1. 1977 abzuholen oder abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 der o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hunde- marke an öffentlichen Orten am Halsband oder Brust- gurt des Hundes sichtbar getragen wird. Diese Anmel- dungen werden laufend während der o. a. Dienststun- den in der Veterinär-Unterabteilung im Gesundheits- amt entgegengenommen. Übertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des§ 63 Tierseuchengesetz bestraft. Der Bürgermeister: Franz Weiss KUNDMACHUNGEN Steyr, 8. November 1976 Magistrat Steyr Magistratsdirektion NEUAUFNAHME IN DEN SICHERHEITSWACHDIENST Ha - 4100/76 Steyr, am 12. November 1976 Beim Bundespolizeikommissariat Steyr werden im Frühjahr 1977 Sicherheitswachebeamte neu aufgenom- men. Anstellungserfordernisse sind: Österreichische Staatsbürgerschaft, ehrenhaftes Vorleben, volle körperliche Eignung für den Exekutivdienst, abgeleisteter Pr äsenzdienst, Höchstalter von 30 Jahren und Mindestgröße von 1, 68 m. Bewerbungen mögen möglichst umgehend beim Kommando der Sicherheitswache, Schloß Lamberg, Berggasse Nr. 2, Tür 41, abgegeben werden, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden. 194 Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1977 KUNDMACHUNG Der Voranschlag der Stadt Steyr für das Jahr 1977 liegt durch eine Woche und zwar in der Zeit vom 3. Dezember bis einschließlich 9. Dezember 1976 im Stadtrechnungsamt, Rathaus, 3. Stock, Zimmer 231, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Hievon erfolgt gemäߧ 50 Abs. 3, des Gemeinde- statutes für die Stadt Steyr die Verlautbarung. Der Bürgermeister: Franz Weiss

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