Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/11

1976 AMTSBLATT DER STADT STEYR 11 Beste Qualitäten günstige Preise fachmännische Bedienung! Alles spricht für einen Weihnachtseinkauf • lffl Kaufhaus KARL DEDIC OHG Steyr,Stadtplatz 9 Tel. 3112 Lassen Sie sich bei der Auswahl Ihrer Geschenke sorgfällig von uns beraten : Strickwesten und Pullover, Wäsche und Strumpfartikel für die ganze Familie, Kleiderschürzen und Berufsbekleidung, Woll- und Steppdecken, Bettfedern und Daunen, Bett- und Tischwäsche, Frottierhandtücher und Badetücher, modische Meterware für Kleider, Blusen und Röcke. Geschenkgutscheine im Zweifelsfalle! AM 6. DEZEMBER IST DER Ni k o I a US BEI UNS ZU GAST! Magistrat Steyr im eigenen Wirkungsbereich Bau 3 - 2827 /7 6 Bau 2 - 2056 / 68 4400 Steyr , 4. November 1976 Postfach 214, Te 1. 2381 Bebauungsplan Nr . 38; "Waldrandsiedlung"; Aufforderung zur Bekanntgabe der Planungs- interessen und Einholung von Stellungnahmen; KUNDMACHUNG Die Stadt Steyr hat die Absicht, den Bebauungs- plan mit der Nummer 38 "Waldrandsiedlung" aufzu- stellen. Hiezu wurde der Entwurf des Teilbebauungs- planes "Waldrandsiedlung" vorgelegt, der das Gebiet umfaßt , das im Osten und Suden durch die Gemeinde- grenze St. Ulrich, im Westen durch die Waldgrund- stücke 1095/l und 1541, sowie das We rksgel ände der Steyr-Daimler-Puch-AG, im Norden durch die Grenze des rechtsverbindlichen Teilbebauungsplanes "Fischhub" und in weiterer Folge durch den Ramingbach begrenzt ist.Im Bebauungsgebiet ist generell eingeschossige Bau- weise vorgesehen, wobei für die Geschoßzahl jeweils die Bergseite des Gebäudes maßgebend ist. Je nach Hanglage werden sich straßenseitig 1- und 2-geschossige Gebäude ergeben. Gebäude mit 2 Vollgeschossen sind nicht vorgesehen. Die Situierung der Gebäude kann in- nerhalb von festgelegten vorderen und hinteren Bau- fluchtlinien variabel erfolgen. Die Einhaltung eines einheitlichen Straßenabstandes ist nicht vorgesehen. Im Neubaugebiet ist die Dachneigung zwischen 25° und 30° festgelegt. Die ausgewiesene Firstrichtung stellt die 1--lauptfirstrichtung dar. Die Dachform selbst kann beliebig gewählt werden. Um der Siedlung jedoch eine gewisse Einheitlichkeit zu geben, sieht der Bebauungs- plan vor, die Einfriedungen straßenseitig gleichartig, zumindest aber in gleicher Höhe und mit gleich hoher Sockelmauer auszuführen. Wasserversorgung und Ab- wasserbeseitigung ist nach behördlich genehmigten Pro- jekten vorgesehen. Gemäß § 21 Abs. 2 OÖ. Raumordnungsgesetz, LGBl. Nr. 18/72, wird die Absicht zur Erstellung des Teilbebauungsplanes durch4-wöchigen Anschlag an der Amtstafel mit der Aufforderung kundgemacht , daß je- der Planungsträger bis 30. Dezember 1976 seine Pla- nungsinteressen dem Magistrat schriftlich bekanntgeben kann. Ferner wird die Absicht zur Erstellung des Be- bauungsplanes gemäß § 21 Abs. 1 OÖ. Raumordnungs- gesetz 1972 zur Kenntnis gebracht, wobei zur Abgabe einer allfälligen Stellungnahme die vorbezeichnete Frist, die nicht erstreckt wird, eingeräumt wird. Es wird darauf hingewiesen, daß in die Planungs- unterlagen innerhalb der vorerwähnten Frist beim Ma- gistrat Steyr, Baurechtsabteilung, Rathaus, 3 . Stock vorne, Zimme r 120, während der für den Parteienver- kehr bestimmten Zeiten Einsicht genommen werden kann. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr Bau 2 - 6436/72 Steyr, 5. November 1976 Flächenwidmungsplan . für die Stadt Steyr; Aufforderung zur Bekannt- gabe der Planungsinteressen; KUNDMACHUNG Die Stadt Steyr hat die Absicht, den f'lächen- widmungsplan für das gesamte Stadtgebiet aufzustellen. Gemäß § 21 Abs. 2 OÖ. Raumordnungsgesetz LGBl. Nr. 18/72 wird dies durch vierwöchigen Anschlag an der Amtstafel der Stadt Steyr mit der Aufforderung kundgemacht, daß jeder Planungsträger bis 15. Jänner 1977 seine Planungsinteressen dem Magistrat schrift- lich bekannt geben kann. Der Bürgermeister: Franz Weiss 195

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