Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/10

ARBEITSMARKTANZEIGER des Arbeitsamtes Steyr =oKTOBER 1976: Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge - neue Richtlinien ab 1. Juli 19 7 6 1.) ZWECK DER AUSBILDUNGSBEIHILFE Nach demArbeitsmarktförderungsgesetz können Beihilfen als Zuschüsse zu den Kosten der beruflichen Ausbildung in einem LEHRBERUF gewährt wer- den, wenn die Aufnahme, Fortsetzung oder Beendigung einer Ausbildung OHNE BEIHILFE in Frage gestellt wäre. EIN RECHTSANSPRUCH AUF AUSBILDUNGSBEIHILFE BESTEHT NICHT! 2.) WANN KANN EINE BEIHILFE GEWÄHRT WERDEN Wenn dem Lehrling insbesondere durch die Unterbringung in einem Lehr- l ingsheim, Internat, Privatquartier oder durch das tägliche Pendeln zwi- schen Heimatort und Ausbildungsort beträchtliche Kosten entstehen. 3 .) ARTEN VON BEIHILFEN a)Eine LAUFENDE AUSBILDUNGSBEIHILFE kann gewährt werden, wenn das FAMILIENEINKOMMEN eines'Lehrlings, der im Heimatort oder dessen Nä- he in Ausbildung steht, der pendelt oder auswärts wohnt (Privatquartier, Lehrlingsheim, Internat), BESONDERS NIEDRIG IST. b) Eine EINMALIGE BEIHILFE kann gewährt werden, wenn durch die für die Berufsausbildung erforderlichen ANSCHAFFUNGEN (z. B. Arbeitskleidung, Werkzeug) ODER DURCH DEN BESUCH VON LEHRGANGSMÄSSIGEN ODER SAISONMÄSSIGE N BERUFSSCHULEN ERHÖHTE KOSTENENTSTEHEN, so- weit sie vom Lehrherren nicht getragen werden und auch durch sonstige Zu- wendungen nicht gedeckt erscheinen. 4.) WIE HOCH SIND DIESE BEIHILFEN a) Laufende Beihilfen für jeweils 1 Lehrjahr im allgemeinen monatlich b) Einmalige Beihilfen für jeweils 1 Lehrjahr im allgemeinen S 400,-- s 1000,-- c) Einmalige und laufende Beihilfen können NUR IN AUSNAHMEFÄLLEN, d. h. in besonderen Härtefällen, GLEICHZEITIG gewährt werden. 5.) WAS MUSS MAN BEIM ANSUCHEN BEACHTEN a) 1. Lehrjahr: Begehren um eine laufende Beihilfe im ersten Lehrjahr MÜSSEN schon VOR BEGINN der Lehrausbildung BEIM ARBEITSAMT eingebracht werden. Vor- her ist jedoch in einer individuellen Aussprache mit dem Berufsberater die Eignung für den betreffenden Lehrberuf festzustellen. - 1 -

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