Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/10

1976 AMTSBLATT DER STADT STEYR 5 SAMTLICHE MODELLE 1976 WOHNFERTIG AUFGESTELLT IM NEU ERRICHTETEN REGINA - KlJCHENCENTER 5 JAHRE GARANTIE________ ~z~;;1:t~il~TE~~~~s~r: ~ WOLFERNSTRASSE 20 SAMSTAG, 30. OKTOBER bis SONNTAG, 7. NOVEM- BER 1976, Schülerheim Ennsleite, Steyr, Hafnerstraße 14: Ausstellung "30 Jahre Naturfreunde - Fotografie Steyr" Allfällige weitere Veranstaltungen des Kulturam- tes der Stadt Steyr im Monat OKTOBER 1976 werden durch Anschlag und Rundfunk bekanntgegeben. Volkshochschule der Stadt Steyr DIENSTAG, 5. OKTOBER 1976 St udi enfahrt "DER OÖ. BAUERNKRIEG 1626" Besuch der Ausstellungen im Schloßmuseum Linz und im Schloß Scharnstein Leitung: Erich Mühlbauer Fahrpreis (einschl. Eintritts- und Führungsgebühren): S 125, - - DIENSTAG, 12. OKTOBER 1976 Führung GESELLSCHAFT FÜR FERTIGUN:;STECHNIK UND MA- SCHINENBAU (GFM) Voranmeldungen sind unbedingt erforderlich! Anmeldeschluß: 6. 10. 1976 Anmeldungen und Auskünfte: Rathaus, 2. Stock vorne, Zimmer 212, Tel. 3981/431 Durchwahl Im Monat Oktober beginnt wieder der Klubbetrieb in folgenden 3 S e n i o r e n k 1 u b s : SENIORENKLUB ENNSLEITE Klubleiterin: Klubtage: Klublokal: Helga Dutz Montag und Donnerstag, jeweils 14. 00 - 17. 00 Uhr Mädchenheim Ennsleite, straße 14 Hafner- Klubbeitrag: S 35, -- für das Arbeitsjahr 1976/77 SENIORENKLUB MÜNICHHOLZ Klubleiterin: Gertrud Rudolf Klubtage: Dienstag und Donnerstag, jeweils 14. 00 - 17. OO Uhr Klublokal: Lehrlingsheim Münichholz, Punzer- straße 60 a Klubbeitrag: S 35, -- für das Arbeitsjahr 1976/77 SENIORENKLUB TABOR Klubleiterin: Christine Mayrhofer Klubtage: Dienstag und Donnerstag, jeweils 14. 00 - 17. 0 O Uhr Klublokal: Schülerheim Tabor, Industrie- straße 7 Klubbeitrag: S 35, -- für das Arbeitsjahr 1976/77 Anmeldungen: An den Klubtagen in den Klublokalen bei den Klub lei- terinnen. Änderung des j Wohnbauförderungsgesetzes 1968 Die Novelle zum Wohnbauförderungsgesetz 1968 sieht vor, daß das Wohnbauförderungsdarlehen weiterhin 45 o/o der Gesamtbaukosten, in den Jahren 1974 bis ein- schließlich 1981 mindestens 45 o/o und höchstens 70 o/o der Gesamtbaukosten zu betragen habe (§ 11 Abs. 1). Im Falle der Errichtung von Klein- oder Mittelwohnungen durch Gemeinden oder gemeinnützige Bauvereinigungen zur Überlassung in Miete oder in sonstige Nutzung hat das Darlehen mindestens 50 o/o der Gesamtbaukosten zu betragen. Dies bedeutet also, daß die Eigenmittelaufbringung durch den Förderungswerber im Falle der Errichtung von Eigentumswohnungen weiterhin 10 o/oder Gesamtbaukosten beträgt, hingegen beim kommunalen und gemeinnützigen Mietwohnungsbau nur die Hälfte, also 5 o/o der Gesamt- baukosten, aufzubringen ist. Die Verzinsung von nach dem 1. 1. 1973 zugesi- cherten Darlehen wurde generell von 1 o/o auf 0, 5 o/o p. a. gesenkt, die Annuitäten in den ersten zwanzig Jahren des Tilgungszeitraumes von 2o/o auf 1 o/o reduziert, dafür be- tragen die Annuitäten in den folgenden Jahren statt 3 o/o künftig 3, 5 o/o. Das für die Gewährung von Eigenmittel-Ersatzdar- lehen zulässige Höchstalter des Familienerhalters von Jungfamilien wurde von 30 auf 35 Jahre angehoben. Die Senkung der Darlehensverzinsung und der An- nuitäten findet, wie bereits erwähnt, auf die nach dem 1. Jänner 1973 schriftlich zugesicherten Darlehen Anwen- dung, wobei die Änderung der schriftlichen Zusicherung auf Begehren des Darlehensnehmers, das bis spätestens 31. 12. 1977 beim zuständigen Amt der Landesregierung einzubringen ist, zu erfolgen hat. Dieser Termin wird auch von allen Wohnungseigentümern, deren Darlehens- zusicherung nach dem 1. 1. 1973 erfolgte, zu beachten sein. Die Novelle tritt hinsichtlich der Änderung der schriftlichen Darlehenszusicherung mit Beginn des Ta- ges in Kraft, auf den der dem 31. Juli 1976 folgende Tilgungstermin fällt, im übrigen mit 31. Juli 1976. 157

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