Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/7
4 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1976 Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat der Stadt Steyr hielt am 10. Juni 1976 unter dem Vor- sitz von Bürgermeister-Stellvertreter Heinrich Schwarz seine 18. ordentli- che Sitzung ab, auf deren Tagesordnung 41 Punkte zur Beschlußfassung stan- den. Die wichtigsten Entscheidungen betrafen dabei: Verkauf des Hauptgebäudes der ehe- maligen Berufsschule 11, Sierninger Straße 156, an die Firma Rudolf Weinbergmaier zur Verlegung seines Betriebes zur Erzeugung von Tief- kühlkost Schulanforderungen S 295. 000, - - Zur Deckung des Abganges des Fremdenverkehrsverbandes Steyr 1975 bewilligte der Gemeinderat einen Betrag von S 411. 800, - - Genehmigung von Überschreitungen veranschlagter Ausgabenkredite im Jahrel975 S5,537.000,-- Gewährung einer Subvention an die Personalvertretung beim Magistrat Steyr zur Durchführung von Perso- nalbetreuungsaufgaben S 240. 000, - - Leistung eines Kostenbeitrages der Stadtgemeinde Steyr zum Wasser- verband Steyrfluß S 1,000. 000, -- Schaffung von Grünanlagen beim neuen Pensionistenwohnhaus Mü- nichholz S 126. 000, -- Grundleistung der Stadt an den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Steyr gemäß Finanzausgleichsge- setz 1973 Generalsanierung des Erholungs- beckens im Stadtbad Steyr Verlegung einer Erdgashochdruck- leitung Umfahrung Seifentruhe und Fabrikstraße Sanierung des Sportplatzes der T aborschule Detailprojektierung des Haupt- sammlers A, 1. Teil und des Pumpwerkes A Detailprojektierung der zentra len Kläranlage Hausleiten Mittelfreigabe 1976 für den Ausbau der Umfahrung Hundsgraben Kostenanteil der Stadt Steyr am Straßenbaulos Steinfeld II Neuherstellung der Sagbrücke Zur Durchführung des Asphaltierungs- programmes 1976 gab der Gemeinde- s 347.600,-- s 470,000,-- s 476. 900, -- s 243,700,-- s 450. 000, - - s 890. 000, - - S 2,979.400, - - S 2, 200, 000, - - s 441. 000, - - rat einen Rahmenbetrag von S 4,915. 000, - - frei Errichtung eines Autobusbahnhofes in Steyr S 2, 626. 000, - - 108 Ausbau der Saaßer Bezirksstraße - Mittelfreigabe 1976 Projektierungsarbeiten für den Ausbau der Dukartstraße Sanierung des Grünmarktes - Stra- ßen- und Kanalbau Straßen- und Kanalbau Resthof II/B, 1 A, 7 A und 7 B Durchführung der Brennstoffaktion für befürsorgte Steyrer S 1,000,000,-- s 310. 000, - - S 4,047. 000,-- s 2, 521. 000, - - S 384.000,-- Die Summe der insgesamt freigegebenen Budget- mittel belief sich auf S 31,061.700, -- . Als letzter Punkt der Tagesordnung lag eine von der Sozialistischen Gemeinderatsfraktion als Dringlich- keitsantrag eingebrachte Resolution zur Behandlung vor, die sich mit dem von der Österreichischen Volkspartei im OÖ. Landtag eingebrachten Initiativantrag auf Ände- rung des Statutes der Stadt Steyr befaßt. Die Resolution hatte folgenden Wortlaut: Die unterzeichneten Mitglieder der Sozialistischen Frak- tion des Gemeinderates der Stadt Steyr stellen den Dring- lichkeitsantrag,der Gemeinderat wolle zwecks unverzüg- licher Weiterleitung an den OÖ. Landtag bei der heutigen Sitzung in Anwendung des§ 19 GeOG in Behandlung neh- men und beschließen folgende RESOLUTION: Die Vertreter der Stadt Steyr haben mit Bedauern aus Pressemeldungen feststellen müssen, daß Abgeordne- te der ÖVP am 6. Mai 1976 im OÖ. Landtag einen Ini- tiativantrag betreffend die Novellierung des Statutes für die Stadt Steyr eingebracht haben. Es wird ausdrücklich festgehalten, daß keines der im Stadtstatut vorgesehenen Organe der Stadt, nämlich der Gemeinderat, der Bür- germeister, der Stadtsenat oder der Magistrat von dieser Absicht offiziell unterrichtet wurde. Bisher hat auch noch kein Organ der Stadt vom Inhalt dieses Initiativ- antrages in offizieller Weise Kenntnis erlangt. Dieser Vorgang ist einmalig in der überschauba- ren demokratischen Geschichte der Stadt Steyr. Soweit dies noch aus dem reichhaltigen Stadtarchiv festzustel- len ist, wurden in Zeiten einer demokratischen Staats- verwaltung stets vorher die Bedürfnisse der Bürgerschaft und die Auffassungen der frei gewählten Organe der Stadt Steyr erhoben, bevor es zu Anträgen auf Änderung des Stadtstatutes beim Landesgesetzgeber gekommen ist. Es entspricht dies auch vollkommen der Verfassungslage. Die Autonomie und das Recht auf Selbstverwaltung der Gemeinden wurde in jeder österreichischen Bundesver- fassung, so auch in der letzten, verfassungsrechtlich als Grundprinzip der österreichischen staatlichen Ord - nung bestimmt. Die Kontinuität dieser Selbstverwaltung bzw. die große Bedeutung einer Änderung von einzelnen Bestimmungen hat auch der Landesgesetzgeber im Stadt- statut selbst festgelegt, wonach Anträge auf Änderung der Stadtverfassung nur dann beschlossen werden kön- nen, wenn mindestens zwei Drittel aller 36 Gemeinde- ratsmitglieder anwesend sind und mindestens zwei Drit- tel der anwesenden Gemeinderatsmitglieder zustimmen (Zweidrittelmehrheit). Es muß daher angenommen wer- den, daß auch der OÖ. Landtag sich dieser Grundrechte der Gemeinden und dieses Grundprinzipes der österrei- chischen staatlichen Ordnung bewußt fst und daher ohne
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