Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/3

DIE AKTUELLE SEITE - DIE AKTUELLE SEITE - DIE AKTUELLE SEITE WOHNUNGSVERBESSERUNG- ERRICHTUNG EINER BERATUNGSSTELLE In Ergänzung des in der letzten Folge des Amtsblattes auf der aktuellen Seite enthaltenen Hinweises über die Einführung eines Beratungsdienstes hin- sichtlich der durch das Wohnungsverbesserungsgesetz bzw. das Wohnbau- förderungsgesetz geschaffenen Möglichkeiten zur Althaussanierung wird hiemit bekanntgegeben, daß ab 18. März 1. J. , und zwar vorerst jeden Donnerstag in der Zeit von 8 - 11 Uhr, im Rahmen der Magistratsabteilung VI, entsprechend geschulte Bedienstete der Stadt zur Auskunftserteilung zur Verfügung stehen werden. Die Beratungsstelle wird im Amtssitzungssaal des Rathauses (Rat- haushof rechts) untergebracht werden. Sinn und Zweck der Beratung soll es sein, Interessenten den richtigen Weg zu weisen, um in den Genuß der För- derungsmittel, die zur Verbesserung von Wohnungen geboten werden, zu kom- men. In erster Linie betrifft dies Wohnungen in Häus e rn, deren Errichtung vor dem 1. 7. 1948 baupolizeilich gene hmigt worden ist. Soferne die dem Land 0. Ö. für diesen Zweck zur Verfügung stehe nden Mittel durch solche Förde- rungsmaßnahmen nicht ausgeschöpft werden, können auch Verbesserungs- arbeiten an Objekten, für die die baubehördliche Bewilligung zwischen 1. 7. 1948 und 1. 1. 1968 erteilt worden ist, geförde rt werden. Förderungsmaßnahmen für Kleinverbess e rungen (die Ausgaben müssen unter 25 % der Gesamtbaukosten des Hauses liegen) können sowohl vom Eigen- tümer des Hauses als auch vom Wohnungsmieter beantragt werden. Großver- b es serungen (Ausgaben von 25 - 80 % der Gesamtbaukosten) können zur Förde- r ung nur durch den Hauseigentümer eingereicht werden. Die Förderung er- fol gt im wesentlichen durch Annuitätenzuschüsse, Wohnbeihilfen und Bürg- s c h aftsübernahme. Die Beratungsstelle steht Ihnen für Detailauskünfte während de r obenangeführten Zeiten zur Verfügung.

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