Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/2

1976 AMTSBLATT DER STADT STEYR 3 Aus dem Gemeinderat Haushaltsvoranschlag für 19'76 einstimmig beschlossen G emäß § 49 des Statutes für die Stadt Steyr ist der Gemeinderat der Stadt Steyr verpflichtet, einen Haushaltsvoranschlag für das Jahr 1976 zu erstellen. Die- sem sind angegliedert der Wirtschaftsplan der Städtischen Unternehmungen, die Fonds der Stadt, denen keine Rechtspersönlichkeit zukommt, der Dienstpostenplan, die Wirtschaftspläne des Städtischen Wirtschaftshofes, der Krankenfürsorgeanstalt der StadtSteyrsowie der Wirt- schaftsplan der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft der Stadt Steyr. Der Voranschlag wurde unter strikter Beachtung al- ler vorgeschriebenen Termine am 13. 11. 1975 vom Stadtsenat eingebracht. Die öffentliche Auflage des Voranschlages erbrachte weder Einwände noch Erinne- rungen. Der stadträtliche Finanzreferent Stadtrat Rudolf Fürst führte eingangs seiner Budgetrede wörtlich aus: "Die Voraussetzungen zur Erstellw1g des Haushalts- voranschlages, der über die ganze Zeit seiner Geltungs- dauer, den finanziellen Möglichkeiten aber auch seiner Zielsetzung nach den realen Gegebenheiten möglichst entspricht, sind nicht günstiger geworden. Orientierungs- hilfen in Form von langfristigen .Wirtschaftsprognosen ste- hen tauglich nicht zur Verfügung, da die Verfasser sol- cher ihre Aussagen kurzfristig im Laufe des Jahres mehr- mals korrigieren. So gesehen muß zur Beurteilung der Einnahmenentwicklung im kommenden Jahr die Vorsicht als die Maxime des Handelns gelten. In dieser Situation stellt der Haushaltsvoranschlag 1976 den Versuch des Ausgewogenseins zwischen vernünf- tiger Sparsamkeit und überlegter, wenn auch mit Kredi- ten finanzierten Ausgaben im Interesse der Sicherung von Arbeitsplätzen, der Verbesserung der Infrastruktur und damit auch der Sicherung von Steuereinnahmen dar." DER ORDENTLICHE HAUSHALT Der ordentliche Haushalt ist ausgeglichen, der außerordentliche Haushalt schließt jedoch mit einem Abgang, was im Einzelnen folgendes Bild ergibt: Gesamteinnahmen ordentlicher Haushalt '2.b'I, 10'2.. 900, -- außerordentlicher Haushalt 79,109.300, -- Gesamtausgaben '2,5'/, 10'2.. 900, -- 102,500.000, -- 336, 212. 200, - - 359,602. 900, - - Abgang des außerordentlichen Haushaltes 23, 390. 70 0, - - -. - 359, 602. 900, - - 359,602. 900, - - Nach Ausscheiden der Vergütungen zwischen den Verwaltungszweigen in Höhe von S 17,435. 500, - - , verbleiben Reineinnahmen von S 318, 776. 700, -- und Reinausgaben von S 342,167.400, -- verbleiben. Die Entwicklung auf der Einnahmenseite verdient natürlich größte Beachtung und vergleichend mit dem Vorjahr ergibt sich folgendes Bild: Einnahmen des ordentlichen Haushaltes, aufgeschlüsselt nach Art und Herkunft Voranschlag 197 6 Voranschlag 197 5 (mit Nachtrag) Eigene Steuern (ohne Verwaltungsabgabe) 76, 845. 000 72,482. 000 Gebrauchsabgaben, Gebühren und sonstige Gemeindeab- gaben 13,915. 000 14,679. 000 Abgabenertragsanteile 100, 000. 000 90, 000. 000 Zuweisungen, Zuschüsse und Beiträge von Gebietskör - perschaften 7,233.200 10,824.600 Mieten und Pachten 3, 682. 700 Verwaltungsstrafen 2, 550. 000 Zinsen für Guthaben w1d Forderungen 3, 500. 000 Einnahmen aus Verträgen 3,600.000 Rückflüsse von Darlehen 2,300.000 Ersätze und sonstige Einnahmen 3,837.100 3, 250. 000 7,345.000 3,510.000 2, 850. 000 24,681.500 20,522. 600 Soweit die Einnahmen,welche die Millionengrenze über- steigen. Die größte Einnahmepost "Eigene Steuern" Wird wie folgt aufgegliedert: Grundsteuer A 165. 000 Grundsteuer B 5, 000. 000 Gewerbesteuer 21, 000. 000 Lohnsummensteuer 39, 000. 000 Getränkesteuer 1 O, 500. 000 Lustbarkeitsabgabe 460.000 Hundesteuer 100. 000 Ankündigungsabgabe 140.000 Anzeigenabgabe 480. 000 76,845.000 155. 000 4,950.000 20, 000. 000 36, 000. 000 10,200.000 450.000 107. 000 140.000 480.000 72,482.000 Das Steueraufkommen für 1976 ka1m im Vergleich zu 1975 als leicht steigend, im Vergleich zu 1974 als konstant bezeichnet werden. Innerhalb der einzelnen Steuerarten sind hinsichtlich des Aufkommens jedoch be- deutende Verschiebungen eingetreten. So konnte der Aus- fall bei der Gewerbesteuer nur durch ein Mehraufkom - men bei der Getränkesteuer ausgeglichen werden. Die Abgabenertragsanteile wurden mit 100 Mill. Schilling veranschlagt. Dieser Betrag entspricht dem etwas erhöh- ten Aufkommen des Jahres 1975. Die Ausgaben des ordentlichen Haushaltes betreffen zu 96,6 "/o im wesentlichen reine Pflichtausgaben und le- diglich 3,4 "/o oder 8, 7 Millionen sind für einmalige Aus- 23

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2