Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/1

1976 AMTSBLATT DER STADT STEYR 15 MUSICA STEYR FROHE WEIHNACHTEN UND EIN ERFOLGREICHES NEUES JAHR WUNSCHT Mus I CA Osterreichs einzige Blechblasinstrumentenfabrik Fa. Sämtliche Musikinstrumente und deren Zubehör, Pianos Ges. mbH Reparaturen Steyr, Reithofferwerk Tel. 3514 Magistrat Steyr Gern XIII - 5854/75 Steyr, 24. November 1975 Kundmachung - Änderung der Kana lbe nützungsgebührenordnung Der Gemeinderat der Stadt Steyr hat in der Sitzung vom 18. 11. 1975 folgendes beschlossen: Die im § 4 Abs. 1 der Kanalbenützungsgebühren- Ordnung der Stadt Steyr (Gemeinderatsbeschluß vom 12. Juni 1969, Gern XIII - 380/68 und Gemeinderatsbe- schluß vom 31. Jänner 1974, Gern XIII - 5766/73) zu- letzt mit s 3, --/m3 verbrauchten Wassers bestimmte Kanalbenutzungsgebühr wird neu festgesetzt und zwar mit a) S 4, 50/m3 verbrauchten Wassers mit Wirkung ab 1. Jänner 1976 und b) S 6, --/m3 verbrauchten Wassers mit Wirkung ab 1. Jänner 1977. In diesen Gebührensätzen ist die Umsatzsteuer nach den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes 1972 in der jeweils ge ltenden Fassung enthalten. Der Bürgermeister: Franz Weiss Magistrat Steyr, Abt. X Vet - 2996/75 Steyr, 18. November 1975 Bekämpfung der Wutkrankheit - Ausgabe der Hundemarken für 1976 VERLAUTBARUNG FÜR HUNDEHALTER Auf Grund des§ 1 der Verordnung des Landeshaupt- mannes von Oberösterreich vom 23. 12. 1963, LGBl. Nr. 67/63 sind alle Hunde im Alter von über 8 Wochen durch amtliche Hundemarken jährlich zu kennzeichnen. Die Hundemarken für das Jahr 1976 werden in der Zeit vom 15. 12. 1975 bis 15. 1. 1976 während der Amtsstunden täglich von Montag bis Frei- tag in der Zeit von 7. 30 bis 12. 30 Uhr und an Montagen, DETAILVERKAUF-VERSAND Dienstagen und Donnerstagen auch von 13. 00 bis 17. 00 Uhr in der Veterinär-Unterabteilung des Gesundheits- amtes in Steyr, Redtenbachergasse Nr. 3, ausgegeben. Im Hinblick auf die starke Verbreitung der Toll- wut im benachbarten Bundesland Salzburg und auf die Gefahr einer Einschleppung nach Oberösterreich werden die Hundehalter aufgefordert, die Hundemarken, für welche eine Gebühr von S 7, -- pro Stück zu entrichten ist, unbedingt in der Zeit vom 15. 12. 1975 bis 15. 1. 1976 abzuholen oder abholen zu lassen. Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß § 2 der o. a. Verordnung jeder Hundehalter verpflichtet ist, seinen Hund ab dem Alter von über 8 Wochen binnen 3 Tagen beim zuständigen Gemeindeamt anzumelden und zu sorgen, daß die ausgegebene amtliche Hunde- marke an öffentlichen Orten am Halsband oder Brust- gurt des Hundes sichtbar getragen wird. Diese Anmel- dungen werden während der o. a. Dienststunden in der Vet. Unt. Abt. im Gesundheitsamt entgegengenommen. Übertretungen dieser Anordnungen werden nach den Bestimmungen des § 63 Tierseuchengesetzes be- straft. Der Bürgermeister: Franz Weiss PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE PENSIONSA US ZAHLUNGSTERMINE Jänner 1976 a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter: Freitag, 2. und Montag, 5. Jänner 1976 b) Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten: Donnerstag, 8. Jänner 1976. BAURECHTSABTEILUNG BAUBEWILLIGUNGEN FÜR DEN MONAT NOVEMBER 1975 Dipl. Ing. Margetich Wohnhaus mit GP. 162/16, KG Werner u. Ingrid Garage Hinterberg Schedlberger Ludwig Weidegger Erna Porta leinbau Zubau und Aufstockung Damberggasse 17 Hasenra thstr. 21 Frohe Weihnachten! ' ,,,._/ ' 1/~ll)/ Ein kräftiges Petri-und Weidmanns Heil 1976 wünscht allen Kunden FACHGESCHÄFT FUR JAGD UND FISCHEREI~ SCHMIDINGER ~ ..... KIRCHDORF 15

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2