Amtsblatt der Stadt Steyr 1976/1
11 / JANNER AMTSBLATT DER STADT STEYR 1976 Über Anträge nach diesem Bundesgesetz entscheiden das Arbeitsamt, bei Überschreitung eines Kontingentes das Landesarbeitsamt in 1. Instanz nach Anhörung der Interessentenvertretungen. Über Berufungen gegen Bescheide des Arbeitsamtes entscheidet das Landesarbeitsamt; eine weitere Berufung ist nicht mehr zulässig. Gegen Bescheide des Landesarbeitsamtes ist Berufung an das Bundesminsterium für soziale Verwaltung zulässig. Bei Anwendung des neuen Ausländerbeschäftigungsgesetzes finden die Bestimmungen des Gebührengesetzes 1975, BGBl. Nr. 267 und der Bundesverwaltungsabgabenverordnung 1968, BGBI. Nr. 53 Anwendung. Danach sind für einen Antrag auf Erteilung der Beschäftigungsbewilligung je S 15, --, für die Ausstellung der Sicherheitsbe- scheinigung und Beschäftigungsbewilligung je S 30, --, für eine Einzelsicherungsbescheinigung S 12, -- in Form von Bundesstempelmarken zu entrichten. Das ärztliche Zeugnis ist mit S 15, --, Beilagen zu gebührenpflichtigen Eingaben sind mit S 3, 80 je Bogen, Abschriften mit S 27, -- je Bogen, Duplikate mit S 12, -- je Bogen, Berufungen und Anzeigen mit je S 15, -- je Bogen zu stempeln. Die Arbeitgeber haben der Auskunfts- und Meldepflicht gegenüber den Landesarbeitsämtern und Arbeitsämtern, sowie den Arbeitsinspektoraten und den sonst zur Wahrung des Arbeitnehmerschutzes berufenen Be- hörden nachzukommen. Die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist dem Arbeitsamt unverzüglich zu mel- den. Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz werden von den Bezirksverwaltungsbehörden als Übertretun- gen mit Geldstrafen von S 2. 500, -- bis S 60. 000, -- bestraft. Bei beharrlichen Verstößen eines Arbeitgebers gegen die Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes kann ihm die Beschäftigung von Ausländern von der Be- zir ksverwalrungsbehörde untersagt werden. Auszug aus dem KURSPROGRAMM 1975 / 76 Schaler - Eisenbiegerkurs Mindestalter: 18 Jahre Kursprogramm: Fachrechnen, Bau- und Bautnaterialkunde, spezielle Fachkunde für Schaler/Eisenbieger, einfaches Bau- zeichnen, praktische Arbeiten, Besichtigungen Ausbildungsdauer: 6 Wochen, Montag bis Freitag von 8 - 17 Uhr Kurstermin: 16. Februar - 26. März 1976 Kursort: Li n _z Der Kursträger ist bei der Beschaffung der Unterkunft in Linz behilflich! Zusatzausbildung im Tapetenkleben (Spalieren) Mindestalter: 18 Jahre Fachliche Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung als Maler und Anstrei- cher bzw. längere Tätigkeit als Hilfskraft im Maler- gewerbe Kursziel: Grundkenntnisse über Verwendungsmöglichkeit und Ver- arbeitung von Tapeten Kursprogramm: Handwerkszeug und richtige Verwendung, Berechnung und Beurteilung von Flächen nach Beschaffenheit und Eignung zum Spalieren Vorarbeiten, Klebestoffe - richtiges Spalieren, Anbringung von Borten und Leisten usw., praktische Übungen Ausbildungsdauer: 2 Wochen, Montag bis Freitag von 8-17Uhr 1. Kurstermin: 2. Kurstermin: 16. Februar - 27. Februar 1976 1. März - 12. März 1976 Kursort: L i n z Der Kursträger ist bei der Unterkunftsbeschaffung be- hilflich! Zusatzausbildung im Zimmermalen Mindestalter: 18 Jahre Fachliche Voraussetzung: Abgeschlossene Berufsausbildung als Tapezierer bzw. längere Tätigkeit (2 Jahre) als Hilfskraft im Tapezierer- gewerbe Kursprogramm: Handwerkszeug und richtige Anwendung, Materialkunde für den Maler, Berechnung und Beurteilung der Flächen nach Beschaffenheit und Eignung, die verschiedenen Arbeitstechniken in der Malerei, praktische Übungen. Ausbildungsdauer: 2 Wochen, Montag bis Freitag von 8-17Uhr Kurstermin: 19. bis 30. Jänner 1976 Kursort: Linz Der Kursträger ist bei der Unterkunftsbeschaffung in Linz behilflich l Schulung zum Werkzeugmacher Kursziel: a) Interessenten, die bereits über eine 2 - 3-jährige Praxis in einem Metallbearbeitungsbetrieb verfügen und das 21. Lebensjahr vollendet haben, können nach Ab- solvierung des Kurses zur Lehrabschlußprüfung antreten und sich damit zum Facharbeiter (Gesellen) qualifizie- ren. b) Interessenten, die nur geringe Erfahrung in der Me- tallbranche besitzen, erhalten durch den Kursbesuch eine gute Grundlage für eine Tätigkeit in Metallbearbei- tungsbetrieben. Nach einer an den Kurs anschließenden längeren Betriebspraxis und Erreichung des 21. Lebens- jahres steht auch dieser Gruppe der Weg zur Lehrab- schlußprüfung offen. Kursprogramm: Theoretische Fächer:Fachrechnen, Fachzeichnen, Werk- stoffkunde, Arbeitskunde, Staatsbürgerkunde, Schrift- verkehr, arbeitsrechtliche Vorschriften, Sicherheitsvor- schriften, Unfallschutz. Praktische Fächer: Grundfertigkeiten der Werkstoffver- arbeitung, Drehen, Hobeln, Fräsen, Rund- und Plan- schleifen, Grundkenntnisse im Elektro- und Autogen- schweißen sowie im Hart- und Weichlöten und Metall-
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