Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/10

10 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1975 Das Sprachrohr der Polizei ÖFFENTLICHE SAMMLUNGEN Das ganze Jahr hindurch sind Leute unterwegs, die auf der Straße, in Geschäftslokalen und vor allem auch in den Wohnhäusern für die verschiedensten Zwecke Spenden sammeln. Für diese Tätigkeit gibt es ein 0. Ö. Landesgesetz, dessen wichtigste Bestimmung dahin- gehend lautet, daß jede öffentliche Sammlung einer Bewilligung der Landesregierung bedarf. Wer ohne Be- willigung sammelt, wird vom Magistrat Steyr als Be- zirksverwaltungsbehörde mit Geldstrafen bis zu S 3. 000, - oder Arreststrafen bis zu 4 Wochen bestraft. Das Bundespolizeikommissariat Steyr hat in Zu- sammenhang mit dem Sammlungswesen zwar keine Zu- ständigkeit, jedoch kommen immer wieder Fälle vor, daß unbefugte Sammler die Spenden in die eigene Tasche stecken. Dann liegt Betrug vor und eine An- zeige an das Gericht muß erstattet werden. Wir empfehlen daher, folgendes zu beachten: • Alle Personen, die eine Sammlung durchführen, müssen einen Ausweis mit Unterschrift und Stempe 1 des Vereines oder der Organisation, für die sie sammeln, mitführen. Verlangen Sie diesen Aus- weis. • Die Sammellisten müssen mit laufender Nume- rierung versehen sein. Sammelbüchsen müssen plombiert sein. • Unmündige und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr dürfen nur auf öffentlichen Stra- ßen und Plätzen und nur bei Tageslicht sammeln. (Also sind Haussammlungen durch Jugendliche und Unmündige verboten). • Es gibt eine Reihe von Ausnahmen, z. B.: Sammlungen für die Finanzierung der Wahlwer- bung Sammlungen der gesetzlich anerkannten Kirchen- und Religionsgesellschaften in der Kirche, beim Gottesdienst oder aber in Erfüllung ihrer karitati- ven Aufgaben Das Aufstellen von Sammelbüchsen beim Besuch von Kunststätten SECHSTE STEYRER STADTMEISTERSCHAFT ____ IN BILDMÄSSIGER FARBDIAFOTOGRAFIE Zu der im Frühjahr dieses Jahres erfolgten Aus- schreibung der sechstenStadtmeisterschaft in bildmäßiger Farbdiafotografie wird allen Interessenten in Erinnerung gebracht, daß die Abgabe der Dias am 11. und 12. Oktober 1975, in der Zeit von 9. 00 bis 12. 00 Uhr in der Arbeiterkam- mer Steyr, Färbergasse 5, 2. Stock, erfolgen karm. AMTLICHE NACHRICHTEN PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMINE PENSIONSAUSZAHLUNGSTERMlNE Oktober 1 9 7 5 a) Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter: Donnerstag, 2. und Freitag, 3. Oktober 1975 b) Pesnionsversicherungsanstalt der Angestellten: Mittwoch, 8. Oktober 1975. ÄRZTE - u. APOTHEKENDIENST ÄRZTEBEREITSCHAFTSDIENST an Samstagen, Sonn- und Feiertagen im Oktober 197 5 4. 5. 11. 12. 18. 19 • 25. 26. 4. / 5. 11. /12. 18. /19. 25. /26. Stadt: Dr. Andel Alfred, Goldbacherstraße 20 / 2072 Dr. Zechmann Adolf, Grünmarkt 4 / 3449 Dr. Grobner Anna-Cornelia, Frauengasse/ 2541 Dr. Noska Helmut,Neusch.Hauptstr. 30a / 2264 Dr. Holub Bruno, Reichenschwall 23 / 3032 Dr. Honsig Fritz, Rooseveltstraße 2a / 4007 Dr. Loidl Josef, St. Ulrich 129 / 4082 Dr. Pfleger! Walter, Joh.Puch-Str. 10 / 4627 Münichholz: Dr. Hainböck Erwin, Leharstraße 11 Dr. Weber Gerd, Punzerstraße 2 Dr. Wesner Adolf, Leharstraße 1 Dr. Winkler Hans, Forellenweg 10 / 71513 /712453 / 71534 / 71562 In allen diesen Fällen ist also eine Bewilligung APOTHEKENDIENST nicht erforderlich. • Die erteilten Sammlungsbewilligungen werden stets dem Bundespolizeikommissariat Steyr be- kanntgegeben. Es kann sich jeder über das Vor- liegen einer solchenBewilligung telefonisch(Tel. 2391, Kl. 55) oder persönlich beim Bundespoli- zeikommissariat Steyr, Berggasse 2, Zimmer Nr. 35, erkundigen. Sollten Sie den Verdacht einer strafbaren Hand- lung haben, informieren Sie bitte die diensthabenden Kriminalbeamten (Tel. 2391, Kl. 66) oder kommen Sie zum Bundespolizeikommissariat Steyr, Berggasse 2, Zimmer Nr. 28. 166 1. / 5. Hl. Geistapotheke, Mr. Dunkl KG. Kirchengasse 16 / 3513 6./12. Bahnhofapotheke, Mr. Mühlberger, Bahnhofstraße 18 / 3577 13. /19. Apotheke Münichholz, Mr. Steinwendtner OHG, H. -Wagner-Straße 8 /71383 20. /26. Ennsleitenapotheke, Mr. Heigl, Arbeiterstraße 37 / 4482 27. /31. Stadtapotheke, Mr. Bernhauer OHG, Stadtplatz 7 / 2020 Der Nachtdienst beginnt jeweils Montag 8 Uhr früh und endet nächsten Montag 8 Uhr früh.

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