Amtsblatt der Stadt Steyr 1975/9
6 AMTSBLATT DER STADT STEYR 1975 Universiläfsprofessor Dr. Robert Stig/er zum Gedenken Am 9. August 1975 schloß Universitätsprofessor Dr. med. Robert Stigler in Kirchberg/Tirol nach einem arbeitsreichen Leben im 98. Lebensjahr für immer seine Augen. Prof. Dr. Stigler erblickte am 18. 4. 1878 im Hause Steyr, Stadtplatz 7 das Licht der Welt. Nach seiner ärztlichen Ausbildung wandte er sich der For- schung und Lehre zu und wurde auf Grund seiner her- vorragenden Fähigkeiten zum Ordinarius der Physiologie an der medizinischen Fakultät in Wien und an der Hoch- schule für Bodenkultur in Wien ernannt. Seine Viel- seitigkeit sei an einigen Beispielen aufgezeigt. So war er unter anderem Ehrenmitglied der Deutschen Physiolo- gischen Gesellschaft und der Österreichischen Gesell- schaft für Tropenmedizin, Mitglied der Österreichi- schen Krebsgesellschaft, der Deutschen Gesellschaft für Kreislaufforschung, der Van-Swieten-Gesellschaft und der Anthropologischen Gesellschaft in Wien. Prof. Dr. Stigler war Zeit seines Lebens ein be- geisterter Steyrer, der gleich wo immer er tätig war, das Lob seiner Heimatstadt gesungen hat und stets die Verbindung mit ihr aufrecht erhielt. Er informierte sich laufend aus Publikationen über die Entwicklung der Stadt. Die Verbundenheit zu seiner Vaterstadt doku- mentierte er besonders, als er im Vorjahr anläßlich eines Besuches seinen wissenschaftlichen Nachlaß der Stadt Steyr übergab. Über Vorschlag des bekannten, leider viel zu früh von uns gegangenen Stadthistorikers Dr. Josef Ofner, benannte die Stadt Steyr bereits vor Jahre n eine Straße in der Fischhubsiedlung nach Dr. Robert Stigler. Auf diese Weise wird der Name dieses hervorragenden Steyrers auch den nachkommenden Geschlechtern in ehrender Erinnerung bleiben. · Steyr - Oldtimer am Großglockner Am 3. August 1975 wurde der 40. Jahrestag der Eröffnung der Großglockner-Hochalpenstraße gefeiert. Vor genau 40 Jahren wurde diese Straße zum ersten Mal von ihrem Erbauer Hofrat Wallack mit einem Steyr, Type VII, Baujahr 1919 befahren. Mit eben diesem Fahrzeug, das sich heute im Besitz der Steyr-Daimler- Puch AG befindet und von Vorstandsdirektor Feichtin- 146 ger zurVerfügung gestellt wurde, fuhr am Jubiläumstag Finanzminister Dr. Hannes Androsch über Österreichs berühmteste Alpenstraße. Als Betreuer fuhr wie bei ähnlichen Anlässen Herr Karl Novak mit, der als be- sonderer Kenner dieses Fahrzeuges gilt. Der 59- jährige Autoveteran meisterte die schwierige Fahrt wie erwartet klaglos. [ Amtliche Nachrichten J KUNDMACHUNGEN Magistrat Steyr Wahl-600/75 Nationalratswahl 1975 Steyr, am 20. August 1975 KUNDMACHUNG über die öffentliche Auflage des Wählerverzeich- nisses, die im Wählerverzeichnis eingetragenen Perso- nen und das Einspruchsverfahren. Das Wählerverzeichnis für die Nationalratswahl am 5. Oktober 1975 liegt vom 29. August 1975 bis einschließlich 7. September 1975 täglich während der Dienststunden, samstags und sonntags von 9 bis 12 Uhr, im Wahlreferat des Magistrates Steyr, Rathaus, 4. Stock, Zimmer 125, zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Diese Auflegung hat den Zweck, das Wählerver- zeichnis durch Mitwirkung der Bevölkerung einer Über- prüfung und allfälligen Richtigstellung zu unterziehen. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht bei der bevor- stehenden Nationalratswahl nur ausüben, wenn sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind 1 In das Wählerverzeichnis sind alle Männer und Frauen aufzunehmen, die vor dem 1. Jänner 1975 das 19. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 1955 und ältere) und am 8. August 1975 (Stichtag) die öster- reichische Staatsbürgerschaft besaßen, an diesem Tage vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen waren und in der Gemeinde ihren ordentlichen Wohn- sitz hatten. Ein Wahlberechtigter darf nur im Wählerverzeich- nis einer Gemeinde eingetragen sein. Innerhalb der Einsichtsfrist kann jedermann in das Wählerverzeichnis Einsicht nehmen und davon Abschrif- ten oder Vervielfältigungen herstellen. Innerha 1b der Einsichtsfrist kann je der Staatsbürger unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen das Wählerverzeichnis schriftlich, mündlich oder tele- grnfisd1 Eimpcuch erheben. Der Einspruchswerber kann die Aufnahme eines Wahlberechtigten in das Wähler- verzeichnis oder die Streichung eines nicht Wahlbe- rechtigten aus dem Wählerverzeichnis begehren. Die Einsprüche müssen beim Magistrat noch vor Ablauf der Einsichtsfrist (7. September 1975) einlangen und sind zu begründen. Ist ein Einspruch von mehreren Einspruchswer- bern unterzeichnet, so gilt, wenn kein Zuste llungsbe- vollmächtigter genannt ist, der an erster Stelle Unter- zeichnete als zustellungsbevollmächtigt. Wer offensichtlich mutwillige Einsprüche erhebt, begeht eine Verwaltungsübertretung und wird mit einer Geldstrafe bis zu S 3. 000, --, im Falle der Uneinbring- lichkeit mit Arrest bis zu 2 Wochen, bestraft.
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